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EAS 216US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1588/1/1-IV/4/9210.12.1992

…richtet sich die steuerliche Erfassung dieses Vermögenswertes und der daraus fließenden Einkünfte ausschließlich nach österreichischem Recht; Sonderbestimmungen des amerikanischen Steuerrechts bleiben in Österreich ohne Wirkung. Ein auf US-Dollar lautender Einlagenstand dieses Kontos, der nach US-Recht steuerfrei sein mag, ist daher in Österreich vermögensteuerpflichtig…

EAS 2886US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1252-IV/4/200724.09.2007

…richtet sich die steuerliche Erfassung dieses Vermögenswertes und der daraus fließenden Einkünfte ausschließlich nach österreichischem Recht; Sonderbestimmungen des amerikanischen Steuerrechts bleiben in Österreich ohne Wirkung. Ein auf US-Dollar lautender Einlagenstand dieses Kontos, der nach US-Recht steuerfrei sein mag, ist daher in Österreich vermögensteuerpflichtig…

EAS 276Auslieferungslager und Außendienstmitarbeiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/59/1-IV/4/9322.06.1993

…Betriebstättentatbestandes aus. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen führt die Nichteinschaltung des Angestellten in den Auslieferungsvorgang (weil die Auslieferungsanweisung von Deutschland nicht an ihn sondern unmittelbar an die Spedition ergeht) zu keiner anders lautenden Beurteilung. Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde im…

EAS 377Lohnauszahlungen durch die österr. Firmenzentrale an Ortskräfte einer ukrainischen Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/15/1-IV/4/9428.01.1994

…Der Umstand, dass Artikel 11 DBA-UdSSR nicht dem OECD-Musterabkommen folgt und keine Grundzuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat der Dienstnehmer enthält, führt zu keinem anders lautenden Ergebnis. Denn Artikel 11 ist nur auf Fälle anwendbar, in denen die Arbeit außerhalb des Ansässigkeitsstaates erfolgt…

EAS 373Deutsche Vertreterbetriebstätte eines österreichischen Handelsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2594/2/1-IV/4/9410.01.1994

…dass kein Vertrag ohne Zustimmung der österreichischen Geschäftsleitung abgeschlossen wird, könnten in diesem Zusammenhang nur dann Anlass für eine anders lautende Beurteilung sein, wenn hiedurch der Abschlussvollmacht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise jede Bedeutung genommen wird und im Sinn von Ziffer 33 des OECD-Kommentars (Zitierung gem…

EAS 349Geschäftsführertätigkeit für eine inländische Konzern-GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1309/2/1-IV/4/9303.12.1993

…68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78). Eine anders lautende Beurteilung mit der Folge einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich wäre nur dann erforderlich, wenn die inländische Arbeitsausübung unter Berücksichtigung der obzitierten Judikatur 183 Tage im Kalenderjahr nicht überschreitet (angebrochene Tage gelten hierbei als ganze Tage…

EAS 340Erwerb deutscher Gemeinschaftsantennenanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 221/10/1-IV/4/9302.12.1993

…bloße Umstand, dass mit den erforderlichen Wartungsarbeiten unabhängige deutsche Unternehmen betraut werden, führt zu keiner anders lautenden Beurteilung. Allerdings wird zu bedenken sein, dass geschäftliche Aktivitäten der beschriebenen Art vielfach die Einrichtung einer besonderen "Anlaufstelle" für die deutschen Kunden auf deutschem Staatsgebiet erfordert, der eine…

EAS 500Auslegung des Ortskräftevorbehaltes bei Botschaftsangehörigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 64/2/1-IV/4/9420.09.1994

…im Amt zu bleiben) bis 1. Feber 1992 hinauszögerte. Der Umstand, dass der betreffende US-Bürger seinen Lebensunterhalt in der Warteperiode durch Erteilung von Englischunterricht sicherte, führt zu keiner anders lautenden Beurteilung. 20. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 565Kanadischer Kleinbeteiligungsertrag im Wege einer kanadischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/10/1-IV/4/9512.01.1995

…zumindest 15-prozentigen Körperschaftsbesteuerung unterzogen werden. Eine Steuerfreistellung unter Berufung auf Artikel 23 Abs. 2 lit. b DBA-Kanada kann idR schon allein deshalb zu keinem anders lautenden Ergebnis führen, da diese Abkommensbestimmung ausdrücklich unter nationalen Gesetzesvorbehalt gestellt worden ist. 12. Jänner 1995 Für den…

EAS 649Inländischer Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens mit Bahnlager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 213/1/1-IV/4/9512.06.1995

…sondern mit Lieferschein unmittelbar an die ÖBB ergeht und weil es die ÖBB sind, die die Verpackung und Auslieferung besorgen) zu keiner anders lautenden Beurteilung. Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, würde im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Hinweis insbesondere auf Ziffer 33 des…

EAS 792Beteiligung an einem koreanischen Anlagenbau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 505/6/1-IV/4/9522.01.1996

…Werden im Zuge dieser Bauausführung die vom österreichischen Unternehmen zu liefernden Teile in Korea angekauft, so führt dies zu keiner anders lautenden Beurteilung. Ein anderes Beurteilungsergebnis könnte sich allerdings dann ergeben, wenn der Inhalt der mit dem koreanischen Auftraggeber geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen nicht auf eine…

EAS 3454Witwenpension aus dem öffentlichen Dienst
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.103.09410.02.2025

…IV/4/2012 im Verhältnis zu Deutschland). Diese Rechtsauffassung wird auch im Verhältnis zu Italien aufrechterhalten, solange sich durch eine gegenteilige Vorgangsweise auf italienischer Seite kein Anlass für eine anders lautende Abkommensauslegung ergibt, die im Rahmen eines Verständigungsverfahrens zu lösen wäre. Bundesministerium für Finanzen, 10…

EAS 3084Deutsche Staatspension als Witwenpension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1983-IV/4/200931.07.2009

…die sich auf eine britische Heerespension an eine in Österreich lebende Witwe bezogen hat, wird daher auch im Verhältnis zu Deutschland aufrechterhalten, solange sich durch eine gegenteilige Vorgangsweise auf deutscher Seite kein Anlass für eine anders lautende Abkommensauslegung ergibt. Bundesministerium für Finanzen, 31. Juli 2009

EAS 2317Inländische Werbefilmaufnahmen mit einem italienischen Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/6-IV/4/0323.07.2003

…dass im DBA-Italien - dem damaligen OECD-Muster ex 1963 entsprechend - noch auf "berufsmäßige" Künstler abgestellt wird, führt zu keiner anders lautenden Rechtsbeurteilung, da dem Wegfall dieses Hinweises im OECD-MA 1977 nur klarstellende Bedeutung zugemessen wird. Die in Österreich erhobene Steuer ist nicht "verloren…

EAS 2610OECD-Vorruhestandspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0340-IV/4/200506.05.2005

…der Begriff "Gehälter und Einkünfte" verwendet wird, wohingegen das OECD-Privilegienprotokoll von "Gehältern und Bezügen" spricht, wird im gegebenen Zusammenhang keine rechtserhebliche Bedeutung beigemessen, die zu einer anders lautenden Rechtsbeurteilung führen könnte. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: