…und die B-AG zu 1%, wobei die B-AG im Alleineigentum der A-AG steht. Die A-AG hat keine Dienstnehmer und verwendet zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit (Geschäfts- und Konzernleitung sowie Finanzierungstätigkeiten) Betriebsräumlichkeiten einer anderen Konzerngesellschaft. Im Falle von Gewinnausschüttungen der Ö-AG an…
…geführten Verständigungsverfahrens (AÖF Nr. 153/1992) und wird sinngemäß auch im Verhältnis zu Liechtenstein vertreten. Ein in Österreich ansässiger EDV-Softwareentwickler, der als Gesellschaftergeschäftsführer (49% Beteiligung) an einer liechtensteinischen AG als Grenzgänger tätig ist, unterliegt daher gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein in Österreich…
…in AÖFV.Nr. 153/1992 veröffentlichten Verständigungsvereinbarung gilt dies auch dann, wenn der Verwaltungsratsvorsitzende an der schweizerischen AG wesentlich beteiligt ist. Wurden die Vergütungen in der Schweiz auf kantonaler Ebene einer 25%igen Abzugsbesteuerung unterzogen, dann ist diese Vorgangsweise nur solange abkommenskonform, als es sich…
Da im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im DBA-Liechtenstein das Anrechnungsverfahren angewendet wird, wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer liechtensteinischen AG nicht dadurch die Höhe seiner inländischen Steuerbelastung vermindern können, dass er bisher als Grenzgänger-Dienstnehmer wahrgenommene Aktivitäten künftig auf Werkvertragsbasis von einer…
Veräußert eine in den Niederlanden ansässige Person (im vorliegenden Fall ist dies die niederländische A-GmbH) ihre 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (im vorliegenden Fall ist dies die österreichische B-GmbH), dann ist der hiebei von der A-GmbH erzielte Veräußerungsgewinn gemäß…
…14 DBA-Großbritannien in Österreich nur dann ein Besteuerungsrecht geltend gemacht werden, wenn für die Ausübung der österreichischen Vorstandstätigkeit in Österreich eine "feste Einrichtung" (z.B. ein Arbeitszimmer) dauerhaft dem Vorstandsmitglied zur Verfügung steht. 27. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…schweizerische AG gezahlten Pauschalbetrag der Besteuerung zu unterziehen. Dass hiebei die vom Bruttobetrag des Pauschalhonorars erhobene österreichische Abzugssteuer nicht nur den Gewinnanteil des Künstlers sondern auch jenen der juristischen Person trifft wird durch das Abkommen nicht unterbunden (siehe diesen aus Z 11 lit. b letzter…
…15 Abs. 2 lit. b des Abkommens in Deutschland vorliegt. Ein "Arbeitgeber" kann nämlich immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" (Art. 3 Abs. 1 lit. d DBA Deutschland) sein; der inländischen Zweigniederlassung der deutschen AG kann diese Eigenschaft aber nicht zukommen (vgl. EAS 102;…
…werden. Nach geltender Rechtslage unterliegen die Gewinnausschüttungen jedenfalls der 25%igen österreichischen Kapitalertragsteuer. Soferne die Singapur-AG ein steuerlich anzuerkennendes Darlehen an ihre österreichische Vertriebsgesellschaft vergibt, das weder unmittelbar noch mittelbar durch inländischen Grundbesitz gesichert ist, unterliegen die hiefür gezahlten Zinsen keiner inländischen Steuerpflicht. 8…
…die B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft Ergebnisabführungsvertrag ihren gesamten Gewinn der deutschen Organmuttergesellschaft abzuführen hat, doch stellt die von der Organmutter aus diesen Gewinnen geleistete Dividendenausgleichszahlung im wirtschaftlichen Ergebnis eine Gewinnausschüttung der B-GMBH…
…die B-GMBH kann formell zwar keine Gewinnausschüttung an die österreichische C-AG vornehmen, da sie kraft Ergebnisabführungsvertrag ihren gesamten Gewinn der deutschen Organmuttergesellschaft abzuführen hat, doch stellt die von der Organmutter aus diesen Gewinnen geleistete Dividendenausgleichszahlung im wirtschaftlichen Ergebnis eine Gewinnausschüttung der B-GMBH…
…anderer nahe stehender Unternehmen verbleibt, zuzurechnen ist (siehe 3.4.10.2. lit. b der deutschen Verwaltungsgrundsätze-Verfahren, BStBl I 2005, 570). Die Funktionsprüfung der Gibraltargesellschaft wird unter Verwertung ihrer Buchhaltungsaufzeichnungen stattfinden müssen und es wird hierbei zu klären sein, ob die Erarbeitung der gewinnbringenden…
…DBA Italien, welche das auf Grund der Betriebstättenzugehörigkeit der Arbeitnehmer zur italienischen Betriebstätte bereits bestehende italienische Besteuerungsrecht an den Bezügen dieser Mitarbeiter aufrecht erhalten könnte, scheitert an der Nichterfüllung der in lit b vorgesehenen Bedingung, dass die Vergütungen von einem Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht…
…dass die durch die Vertriebstätigkeiten generierten Einkünfte so gut wie ausschließlich durch die persönliche Arbeit der Gesellschaftergeschäftsführer generiert wurden und dass die Gesellschaft A funktionslos und nur künstlich zwischengeschoben worden ist und dass daher die von der Gesellschaft B gezahlten Entgelte nicht der Gesellschaft A…
Wird eine österreichische Ziviltechniker-GmbH von einer österreichischen Bauträger-AG mit der Planung und Überwachung der Errichtung eines Bürogebäudes in Manila beauftragt, dann stellt die Auftragserfüllung nach geltender OECD-Auffassung eine Mitwirkung an der Bauausführung dar und kann demnach insoweit betriebstättenbegründend wirken, als diese vor…
…KG) beteiligt und wird diese Tochter-KG nach deutschem Umwandlungssteuerrecht in eine AG (Tochter-AG) umgegründet, dann stellen die künftig von der deutschen Tochter-AG im Wege der deutschen GMBH&CO KG an den österreichischen Kommanditisten durchgereichten und in sein Privatvermögen einfließenden Einkünfte (z.B…
…eintritt, ist nicht auszuschließen, lit. b des Schlussprotkolls zu Artikel 24 des neuen Abkommens so zu verstehen, dass auf einer Inlandsbaustelle (Betriebstätte Nr. 1) eingetretene Verluste deutscher Unternehmen in Folgejahren nach Maßgabe der inländischen Vorschriften über den Verlustvortrag mit Gewinnen einer anderen Baustelle (Betriebstätte Nr…
…km überschreitenden Länge im DBA-Partnerstaat betrieben werden. Da dies für die ÖBB nicht der Fall ist, löst z.B. das Unterhalten von Auslandsrepräsentanzen für die ÖBB keine Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland aus. Die neugeordnete ÖBB (Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen") wurde durch das Bundesbahngesetz 1992, BGBl. Nr…
…würde auch der Einsatz von Bestellvertretern allein (also ohne Nutzung von Räumlichkeiten) zur Begründung einer inländischen DBA-Betriebstätte und damit zu einer Steuerpflicht der schweizerischen Gesellschaft führen (bezüglich des Begriffes des Bestellvertreters siehe z.B. EAS 1560). Sollte die schweizerische T2-AG der Auffassung sein…
…nachweisbar ist, in welchem Ausmaß die in Deutschland mit Kapitalertragsteuer vorbelastete Gewinnausschüttung in der Ausschüttung der inländischen GmbH enthalten ist. Der EuGH hat jedoch in den verbundenen Rechtssachen C-504/16 (Deister Holding AG) und C-613/16 (Juhler Holding A/S) vom 20. Dezember…