Beschäftigt ein österreichischer Donau-Schiffahrtsbetreiber Küchen- und Servierpersonal, das von einer Personalleasinggesellschaft auf den Channel Islands angemietet wird, dann ist vorweg zu klären, ob ein solcher Arbeitskräftegestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist, oder ob auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht eher der österreichische Schiffahrtsbetreiber als steuerlicher…
…von Dr. X bereits zugegeben ist; der Sitz der liechtensteinischen Gesellschaft an der Adresse eines amtsbekannten Treuhandbüros aufscheint; zugegebenermaßen keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und eigenen Angestellten existieren; Dr. X die Einzelzeichnungsberechtigung über die Bankkonten der liechtensteinischen AG besitzt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Briefkastenfirma…
…Dividendenquellensteuer; Z 3 des Ergebnisprotokolls vom 7.6.1991 betr. die Behandlung von Briefkastenfirmen); eine Sitzgesellschaft in Österreich mit tatsächlicher Geschäftsleitung in der Schweiz könnte sonach keine Entlastung von der deutschen Dividendenquellensteuer erwirken. In Situationen dieser Art ist damit zu rechnen, dass ausländische Steuerverwaltungen, die…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
…bei den Zinsenzahlungen hingegen schon, wäre aus der Sicht des BM für Finanzen dann nicht als eine in sich widersprüchliche Sachverhaltsbeurteilung zu werten, wenn diese unterschiedliche Behandlung von Unterschieden im maßgebenden Sachverhalt getragen wird. Dies wäre zB der Fall, wenn nach Lage des Falles wohl…
Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…
Hat eine schweizerische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Vertriebstochtergesellschaft gegründet, die jedoch nach Insolvenz des österreichischen Hauptkunden ihren Betrieb Ende 1995 eingestellt hat, wobei sich in Österreich nur mehr eine Geschäftsadresse und ein Telefonanschluß mit direkter Telefonumleitung in die Schweiz befindet, dann unterliegt eine derartige…
…Steuerrecht fremd. Eine differenzierte Betrachtung aus der Sicht der Rechtsmissbrauchsbestimmung des § 22 BAO könnte indessen nötig sein, wenn durch Zwischenschaltung einer ausländischen Briefkastengesellschaft (einer Gesellschaft ohne wirtschaftliche Funktion) österreichische Steuern umgangen werden. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Die künstliche Zwischenschaltung ausländischer funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht…
…jedenfalls von Funktionslosigkeit auszugehen sein, weil eine Briefkastengesellschaft "keine Leistung erbringen kann" (VwGH v. 22.3.1995, 93/13/0076). Die Wahrnehmung der Interessenlage des 100-prozentigen Gesellschafters einer österreichischen Kapitalgesellschaft erfordert Dispositionen, die von einer Briefkastengesellschaft nicht wahrgenommen werden können. Durch eine Zwischenschaltung einer…
…dann löst ein derartiges Konstrukt eine Steuermehrbelastung aus. Der von der österreichischen Gesellschaft mit 100 erzielte Gewinn wird nach Abzug der Körperschaftsteuer mit 75 an die ausländische Muttergesellschaft unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer ausgeschüttet, sodass 56,25 in die Hände der Virgin-Island-Gesellschaft gelangen…
…S als Nullkuponanleihe von deutschen Anlegern aufnimmt) und wird das Gesamtkapital von 200 Mio. S als Stammkapital einer auf den Bermudas gegründeten weiteren Gesellschaft zur Verfügung gestellt, dann sind die von der Bermuda-Gesellschaft an die Österreich-Gesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen (sowie allfällige Gewinne aus Veräußerungen…
…die Einkünfte der Briefkasten-Tochtergesellschaft der inländischen Muttergesellschaft zugerechnet werden, dann stellt die von der Tochtergesellschaft nachfolgend vorgenommene Ausschüttung dieser bei der österreichischen Muttergesellschaft bereits besteuerten Gewinne keinen ertragsteuerlich erfassbaren Vorgang mehr dar und es erübrigt sich auf die Frage des Methodenwechsels gemäß § 10 Abs…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer kanadischen Tochtergesellschaft nach einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von rund 1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum…
…eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Deutschland hätte (siehe auch EAS 633 in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von Briefpost allein reicht indessen nach Auffassung des BM für Finanzen noch nicht aus, um die Kanzlei zum ständigen Vertreter zu machen…
Wird im Zuge einer Betriebsprüfung aufgedeckt, dass die an eine schweizerische AG gezahlten Lizenzgebühren einer Briefkastengesellschaft gegenüber geleistet wurden und wird nun von Parteienseite eingewendet, dass der wahre Lizenzgebührenempfänger eine operative britische Gesellschaft ist, dann ist nicht auszuschließen, dass der stattgefundene Lizenzgebührenfluss nach dem österreichisch…
Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz eine Tochtergesellschaft und befindet sich die Geschäftsleitung dieser Tochtergesellschaft auf österreichischem Staatsgebiet, so unterliegt diese nach schweizerischem Recht errichtete und daher "ausländische" Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Gemäß Artikel 4 Abs. 5 i.V. mit Artikel 7…
…die Verfügungsgewalt habe (die Postadresse sei die Anschrift eines "unabhängigen Dienstleisters"), dann bedarf es noch einer eingehenden Untersuchung darüber, ob der Dienstleister tatsächlich im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland "unabhängig" ist; ist das deutsche Unternehmen im wesentlichen der einzige Auftraggeber des Dienstleisters…
…eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anteile ihrer ausländischen Tochtergesellschaft, dann steht hiefür nach Maßgabe des § 10 KStG Steuerfreiheit zu, wenn es sich bei dieser ausländischen Tochtergesellschaft nicht um eine unzureichend besteuerte Basisgesellschaft mit Passiveinkünften im Sinn von § 10 Abs. 3 KStG i.V. mit VO BGBl…
Hat eine italienische Gesellschaft (I-SPA) unter Zwischenschaltung einer österreichischen Tochter-Holdinggesellschaft (Ö-GmbH) und einer dieser untergeordneten Mauritius-Holdinggesellschaft (M-Holding) zahlreiche operative Gesellschaften in verschiedenen afrikanischen Staaten errichtet, dann kann in einer solchen Konstruktion jedenfalls keine Umgehung österreichischer Steuern gesehen werden und es…