…der österreichische Markt in gleicher Weise wie bei Bestand jener Zweigniederlassung betreut wird, für die nach den Sachverhaltsannahmen dieses Beispiels ein Gewinnanteil von 30 Mio. sachgerecht wäre. In diesem Fall müsste durch eine steuerliche Erfassung des ausländischen Unternehmens der noch fehlende Gewinnteil von 28 Mio…
…sie für die einzelnen Unternehmensteile entstanden sind, auf diese - ohne Gewinnaufschlag - umzulegen (Z 17.7 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 7 OECD-MA). Für die steuerliche Berücksichtigung von Zinsertrag und Zinsaufwand aus Kreditgeschäften zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung gilt nicht die…
Bei der Gewinnabgrenzung zwischen ausländischem Hauptsitz und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung…
…wenn der Arbeitgeber eine ausländische Tochtergesellschaft des österreichischen Unternehmens ist (VwGH 15.4.1980, 2805/79), wäre keine unmittelbare Verwertung in Österreich mehr gegeben. Eine gleiche Sichtweise wird für die Ortskräfte einer im Ausland eingerichteten Zweigniederlassung gelten (VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). 28…
…inländischen Konzerngesellschaft offensichtlich in gleicher Weise von dem deutschen Lieferanten betreut, wie wenn dieser eine (betriebstättenbegründende) inländische Zweigniederlassung eröffnet hätte. Im Interesse der Sicherung gleicher Wettbewerbsverhältnisse für die in vergleichbarer Weise durch Niederlassungen am Inlandsmarkt tätigen ausländischen Unternehmen erscheint ein Beurteilungsergebnis daher sachgerecht, das verhindert…
…inländischen Konzerngesellschaft offensichtlich in gleicher Weise von dem ausländischen Lieferanten betreut, wie wenn dieser eine (betriebstättenbegründende) inländische Zweigniederlassung eröffnet hätte. Im Interesse der Sicherung gleicher Wettbewerbsverhältnisse in Bezug auf die in vergleichbarer Weise durch Niederlassungen am Inlandsmarkt tätigen ausländischen Unternehmen erscheint ein Beurteilungsergebnis daher sachgerecht…
Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…
…jener Höhe angerechnet werden, mit der die inländische Körperschaftsteuer auf die ausländischen Betriebstättengewinne entfällt. Sind daher die Wertpapiere der amerikanischen Zweigniederlassung mit den Anschaffungskosten von 100 im steuerlichen Betriebsvermögen der inländischen Kapitalgesellschaft enthalten und ist mittlerweile ihr Wert auf 500 angewachsen, dann führt der Übertragungsvorgang…
Ausländische Unternehmer, die im Inland Geschäfte durch eine Zweigniederlassung betreiben, sind verpflichtet, für diese Bücher zu führen (Straube, HGB-Kommentar - Rechnungslegung, Tz 4 zu § 189 HGB). Unterhält daher eine deutsche GmbH im Inland eine solche Betriebstätte, dann hat wegen der bestehenden gesetzlichen Buchführungspflicht die Gewinnermittlung…
…die ausländische Versicherungsgesellschaft akquiriert, erscheint im gegebenen Zusammenhang nicht ausreichend; denn sie erfüllt noch nicht die für den Geschäftsbetrieb eines Versicherungsunternehmens wesentliche Funktion. Dieser Voraussetzung würde erst ein wirtschaftlich selbständiger inländischer Geschäftsbetrieb der ausländischen Versicherung gerecht, in dem das Versicherungsgeschäft in Form einer Zweigniederlassung betrieben…
Errichtet ein in der Rechtsform einer GMBH geführtes österreichisches Produktionsunternehmen in Deutschland eine Tochtergesellschaft, dann unterliegt diese Tochtergesellschaft mit den von ihr nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" erwirtschafteten Gewinnen der deutschen Besteuerung. Im allgemeinen wird sie nicht als Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft eingestuft werden dürfen; und zwar…
Wird von einer englisch-französischen Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichtet, so unterliegt diese mit ihrem gesamten Einkommen der inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Solange die österreichische GesmbH im Ausland keine Betriebstätten unterhält, wird dieser universelle Besteuerungsanspruch durch die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen selbst dann nicht beschnitten, wenn…
…keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus Anlass dieser Bau- und Montagetätigkeit formell die Errichtung einer polnischen Zweigniederlassung gerichtlich registriert wird. Solange die Räumlichkeiten, an deren Adresse diese Zweigniederlassung registriert ist, ausschließlich für Belange der Bau- und Montageführung genutzt werden, wird hierdurch…
Werden Produkte einer deutschen GmbH in Österreich in der Weise vertrieben, dass die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich die Vertriebsaktivitäten durchführen, wobei einer von ihnen auch die Verkaufsabschlüsse tätigt und wobei sich beide Geschäftsführer eines 30 m² großen angemieteten Raumes bedienen, der im Wesentlichen als Auslieferungslager…
Eine englische Investmentgesellschaft, die über eine deutsche Zweigniederlassung Wertpapiere in Deutschland, Österreich und Luxemburg vertreibt, beabsichtigt die deutsche Niederlassung hinsichtlich ihres Aufgabenbereiches zu entlasten und in Österreich ein Informationsbüro mit zwei Mitarbeitern einzurichten. Dieses Informationsbüro der deutschen Niederlassung stellt unstreitig eine österreichische Betriebstätte im Sinn…
…von Art. 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens als bloßer unternehmerischer "Hilfsstützpunkt" ohne DBA-Betriebstättencharakter angesehen werden; im Geltungsbereich des DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung aber die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen. Es trifft wohl zu, dass…
…dieses Sachverhaltsbild darauf hin, dass der Einsatz des inländischen Einzelunternehmers durch die ausländische Gesellschaft eine "Vertreterbetriebstätte" darstellt. Allerdings können Fragen dieser Art infolge ihrer Sachverhaltsabhängigkeit nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geklärt werden, zumal derartige Gestaltungen…
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…
…als gegeben angenommen wird. Es wird dies sehr davon abhängen, welche Funktionen die erwähnte deutsche Steuerberatungskanzlei für das österreichische Unternehmen wahrnimmt. Wenn der Kanzleiinhaber hiebei im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung Aufgaben übernimmt, die über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (d.i. die berufsbildtypische professionelle Klientenbetreuung…
Hat eine in Deutschland errichtete und im Finanzanlagengeschäft (gewerblich) tätige GMBH & CO KG in Österreich ein Büro mit Betriebstätteneigenschaft eröffnet, dann ergibt sich gemäß Art. 4 DBA-Deutschland das Erfordernis, auf eine fremdverhaltenskonforme Gewinnabgrenzung zwischen der inländischen Betriebstätte und dem deutschen Stammhaus zu achten. Hiebei…