…Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die wiederkehrenden Bezüge im Sinne des § 29 EStG 1988 fallen, und zwar auch dann, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen. Eine Einmalzahlung an den österreichischen Begünstigten würde bei dieser Sichtweise außerhalb der…
…Zugleich kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es sich hier dennoch um eine Steuer "im wesentlichen ähnlicher Art" handelt. Letzten Endes kann allerdings für Zwecke der GrESt dahingestellt bleiben, ob diese Steuer vom sachlichen Anwendungsbereich des DBA(Erb)-Frankreich erfasst ist: Sollte die Steuer nämlich…
…ansässigen Gesellschafters für Zwecke des Progressionsvorbehaltes einerseits die öffentlichen deutschen Zuwendungen als - in Österreich steuerpflichtige - Betriebseinnahmen anzusetzen und es ist andererseits der Ansatz der Anschaffungskosten der erworbenen Objekte korrespondierend zu berichtigen. Denn wie in Ihrem Schreiben zutreffend ausgeführt wird, müssen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes die…
…betreffend Stiftungen […] an der Eingangsbesteuerung festgehalten werden. Die Bestimmungen sollen in ein Stiftungseingangssteuergesetz aufgenommen werden". Für Zwecke einer Eingangsbesteuerung ist somit die Stiftungseingangssteuer nach Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer an die Stelle einer solchen getreten. So hat die Stiftungseingangssteuer Zuwendungen an Stiftungen zum Gegenstand…
Erhält eine in Österreich bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgt und die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im…
…Hongkong, die entsprechend dem österreichischen Musterabkommen zwecks Erfassung von Zuwendungen an Begünstigte von Privatstiftungen abweichend vom OECD-MA keinen Verweis auf das Merkmal der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung enthält, berechtigt erachten, sofern nach dem innerstaatlichen Recht Hongkongs diese Zuwendungen steuerlich den Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind. Diese…
…in EAS 3426 und EAS 3428). Die Vergleichbarkeit der Stiftungseingangssteuer mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde für Zwecke des Art. 2 DBA(Erb)-USA bereits bejaht (EAS 3428). Es bestehen nach Ansicht des BMF keine Bedenken, dieselbe Beurteilung auch für Zwecke des Art. 2 Abs…
…den Umstand entbehrlich wird, dass die VAE bereits nach ihrem innerstaatlichen Recht keine Einkommensbesteuerung vornehmen und daher die allfällige Zuweisung eines Besteuerungsrechtes ohnedies nicht nutzen würden. Damit im Fall der VAE ein abkommensrechtlich zugewiesenes Besteuerungsrecht von diesem Staat geltend gemacht werden kann, ist nach Art…
…für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; hierbei ist unerheblich, ob die Schweiz von ihren Besteuerungsrechten Gebrauch macht oder nicht. Die im Jahr 1996 erfolgte Einführung des Steueranrechnungsverfahrens für öffentliche Bezüge in Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz ist im gegebenen Zusammenhang ohne Auswirkung, da der…
…an der Quelle besteuerte tschechische Lizenzgebühren, dann ist Österreich auf Grund von Artikel 23 des mit Tschechien anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens verpflichtet, die in Tschechien von den Dividenden und Lizenzgebühren abkommensgemäß erhobene Quellensteuer auf die vom Einkommen des österreichischen Einkünfteempfängers erhobene österreichische Steuer anzurechnen. Ziel und Zweck…
…die Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung auslösen. Sinn und Zweck der Regelungen des § 94 Z 2 EStG 1988 und der MTR-VO ist es, sicherzustellen, dass die Wirkungen der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter-und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl…
…Beantwortung der Frage, ob mit der Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland eine neue Zweijahresfrist im Sinn von § 94a Abs. 1 Z 4 EStG zu laufen beginnt, obgleich die Personenidentität des Gesellschafters (hier: die in Deutschland ansässig gewordene schweizerische Gesellschaft) nicht geändert wird, muss Sinn und Zweck der…
Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: " Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem…
Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: "Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage…
…dem Ziel und Zweck des Abkommens gerecht zu werden. Dieses Ergebnis wird auch auf die durch das MLI abgeänderte Präambel des DBA-Malta gestützt, die als Ziel dieses Abkommens explizit nicht nur die Beseitigung der Doppelbesteuerung, sondern auch die Notwendigkeit der Vermeidung der Nicht- oder…
Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…
…des österreichisch-irischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht berührt. Denn nach der vom Bundesministerium für Finanzen vertretenen Meinung kann ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht so interpretiert werden, dass es den DBA-Partnerstaaten die Verpflichtung auferlegt, internationale Steuerumgehung zu dulden. Ziel und Zweck eines solchen Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung…
EAS 216 vom 10.12.1992 hat sich mit der steuerlichen Behandlung eines "Individual Retirement Account" ("IRA") befasst, das bei einer US-Bank unterhalten wurde; nach US-Recht ermöglicht das IRA-System während der Aktivzeit zum Zweck der Pensionsvorsorge Einkünfte steuerunbelastet (vor Versteuerung oder sonst…
… Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Workshops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der zitierten…
…der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht einschränkend zu interpretieren; er umfasst nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls auch Filme jeglicher Art, einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist die umfassende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den bloß der…