…veräußert werden. An der Zuweisung des Besteuerungsrechts an Tschechien vermag in diesen Fällen auch Art. 22 Abs. 1 lit. c DBA Tschechien nichts zu ändern, wonach Einkünfte oder Vermögen einer in Österreich ansässigen Person, die nach dem Abkommen in Tschechien besteuert werden dürfen, ausnahmsweise dann…
…Das Abkommen kann nicht so ausgelegt werden, dass eine durch Gesamtrechtsnachfolge zur Muttergesellschaft gewordene französische Gesellschaft B bei einem Verkauf ihrer österreichischen Tochtergesellschaft nicht mehr mit dem aus steuerlicher Sicht erzielten Veräußerungsgewinn von 400 besteuert werden darf, sondern dass jener Teil des Veräußerungsgewinnes, der noch…
…Niederlanden nach österreichischem Recht von einer gewerblichen Betätigung und damit von einem niederländischen "Unternehmen" auszugehen ist, keine Rolle. Ob die Voraussetzungen des Art. 12 Abs. 1 vorliegen und hieraus ein niederländischer Besteuerungsanspruch erwächst, ist - solange nicht der Abkommenszusammenhang anderes gebietet - grundsätzlich nach dem Recht des…
…des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15 richtet, die für alle Arbeitgeber gilt, denen kein öffentlich-rechtlicher Status zukommt. Ob im individuellen Einzelfall Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber einer Körperschaft des…
…1 DBA-Deutschland) Anwendung findet. In beiden Zuteilungsregeln gilt allerdings dasselbe Prinzip: nämlich Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Tätigkeitsstaat. In einer Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 wurde der (damaligen) Judikatur des BFH (und folgend des VwGH) Rechnung getragen und festgelegt, daß im Fall eines Geschäftsführers…
Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte…
… Die Zuweisung der Besteuerungsrechte an öffentlichen Bezügen weicht in Artikel 19 des DBA-Schweiz von den nach OECD-Muster konzipierten Abkommensbestimmungen ab. Nach dem DBA-Schweiz unterliegen die von Artikel 19 erfassten öffentlichen Bezüge der Bediensteten der schweizerischen Botschaft in Wien auch in den Fällen…
…sieht Art. 7 Abs. 8 des Abkommens vor, dass auch "steuerlich gleichbehandelte Personenvereinigungen" dem Betriebstättenstaat ein Besteuerungsrecht vermitteln könnten, doch scheidet für die VAE eine Berufung auf diese Regelung mangels Besteuerung und damit mangels "steuerlicher Gleichbehandlung" in den VAE aus. Der weitere in Art. 7…
…dem neuen Abkommen zwar die Einkünfte von GmbH-Geschäftsführern aus Artikel 15 DBA-D herausgelöst und dem Artikel 16 Abs. 2 DBA-D unterstellt worden, was aber zu keiner Änderung der bisherigen Besteuerungspraxis führt; auch die in Artikel 18 DBA-D vorgesehene Zuteilung des Besteuerungsrechts…
…Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat eines Grenzgänger-Geschäftsführers ist nicht vorgesehen. Hat daher der Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Deutschland in die österreichische Grenzzone verlegt, und pendelt er täglich zu seiner in der deutschen Grenzzone gelegenen Kapitalgesellschaft, steht das Besteuerungsrecht nach…
…Ungarn nach seinem innerstaatlichen Recht gar nicht in der Lage ist, auf den Veräußerungsgewinn, der bei einer österreichischen Gesellschaft anfällt, steuerlich zuzugreifen und dass daher durch das Abkommen gar keine ungarischen Besteuerungsrechte verloren gehen. Dies ist aber in einem Qualifikationskonflikt für das Wiederaufleben des österreichischen…
…Deutschland als Sitzstaat der Gesellschaft ungeachtet des Tätigkeitsortes das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen. Nur dann, wenn ein Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem Tätigkeitsortprinzip." Dieses…
…Doppelbesteuerungsabkommen enthält das Abkommen aus dem Jahr 1954 keine "Erwerbsklausel"; dh. der Umstand, dass sich die österreichische öffentlich-rechtliche Körperschaft (hier: die ÖBB) nicht im Hoheitsbereich, sondern im erwerbswirtschaftlichen Bereich (hier: Bahndienstleistungen) betätigt, entzieht daher Österreich kein Besteuerungsrecht. Korrespondierend zur Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich…
…österreichischen Besteuerung freizustellen ist, weil Österreich nur in Bezug auf 1/4 der Vertragslaufzeit die Qualifikation des Ansässigkeitsstaates innehat. Für die Beantwortung dieser Frage ist wesentlich, ob die abkommensrechtliche Zuteilung des Besteuerungsrechtes an der gegenständlichen Pauschalvergütung nach Kausalitätsgrundsätzen oder nach Zuflussgrundsätzen erfolgt. Aus der allgemein…
…dürfen nach Artikel 7 DBA-Schweiz, die hiebei von dem österreichischen Unternehmen erzielten Einkünfte in der Schweiz nicht besteuert werden. Allerdings wird Artikel 7 nach seinem Absatz 9 insoweit unanwendbar, als eine andere Abkommensbestimmung eine anderweitige Zuteilung der Besteuerungsrechte vorsieht. Artikel 17 des Abkommens sieht…
…aber die GrESt vom sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens erfasst wäre, so wäre Österreich abkommensrechtlich nicht daran gehindert, diese Steuer zu erheben, da nach Art. 8 des Abkommens für die gegenständliche Schenkung dem Wohnsitzstaat des Geschenkgebers - somit Österreich - das ausschließliche Besteuerungsrecht an der gegenständlichen Schenkung zukommt…
…selbst wenn das Abkommen anwendbar wäre, würde es der Besteuerung in Österreich nicht entgegenstehen. Denn der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Zahlung der Prämie keine inländische Betriebstätte mehr vorhanden war, hätte infolge des dem Abkommen innewohnenden Kausalitätsprinzips bei der Zuteilung der Besteuerungsrechte die inländische Besteuerung…
…die Frage, ob die von Todes wegen übergehende Beteiligung an einer österreichischen GmbH nach dem DBA(Erb)-FRA als unbewegliches Vermögen gemäß Art. 5 Abs. 3 DBA(Erb)-FRA zu werten ist und daher das im Wege der StiftESt bestehende Besteuerungsrecht Österreichs gemäß Art. 5…
…Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968, I R 56/67). Über diese Abgrenzung der Steuerhoheit durch Zuteilung…
…heißt, dass auch nach Auffassung des ausländischen Staates das Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht diesem ausländischen Staat zuteilt. Es könnte aber auch im Ansässigkeitsstaat der Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zur Abklärung der Abkommensanwendung auf den vorliegenden Fall gestellt werden. Besondere Überlegungen wären anzustellen, wenn…