Kapitalerträge, die einer deutschen vermögensverwaltenden Personengesellschaft zugehen, fließen aus steuerlicher Sicht unmittelbar den Gesellschaftern der Personengesellschaft zu. Unter welchem Titel diese Erträge einem österreichischen Gesellschafter überwiesen werden, ist unerheblich. Erhält daher der österreichische Gesellschafter vorab unter dem Titel "carried interest" einen erhöhten Anteil an den…
…der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Künstler mittels Werkvertrages von einem österreichischen Opernhaus dazu verpflichtet, Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf seine künftige Bestellung als Musikdirektor dieses Hauses zu leisten, dann unterliegen die dem ausländischen Künstler im Rahmen seines freiberuflich ausgeübten Künstlerbetriebes zugehenden Vergütungen dem Steuerabzug gemäß § 99 Abs…
…gegeben. Die in § 94 Z 6 lit. c EStG 1988 (idF Budgetbegleitgesetz 2011) vorgesehene Freistellung vom KESt-Abzug für Dividenden, die einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft einer befreiten Pensionskasse zugehen, gilt nur für unter § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 fallende Pensionskassen, sonach…
…sie fallen in den Katalog der abzugspflichtigen Einkünfte in § 99 EStG 1988) beschränkt Steuerpflichtigen zufließen. Zahlungen, die einer Personengesellschaft zugehen, werden in der Regel entsprechend den Gewinnverteilungsgrundsätzen den Gesellschaftern zuzurechnen sein. Hat der zu 100% am Kapital beteiligte Kommanditist in Österreich seinen Lebensmittelpunkt und ist…
…die davon ausgeht, dass der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen. Dies gilt nicht nur für Geschäftsführer von GesmbHs, sondern auch für geschäftsführende Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft. Befindet sich nach den vorgenannten Kriterien der Ort der…
…die deutsche Obergesellschaft noch keine Personengesellschaft, sondern eine GmbH war. Denn in diesem Fall handelt es sich bei den Zinsen, die der österreichischen GmbH zugehen, nicht um "Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben" (§ 23 Z 2 EStG…
…ehemaligen Rechtsprechung beruhende Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens weiterhin aufrechterhalten. Sieht man in dieser DBA-Auslegung aber das entscheidende Kriterium darin gelegen, dass der Ort, an dem die Weisungen zugehen, den Arbeitsort des Geschäftsführers ausmacht, dann muss folglich der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH…
…österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist der Verwaltungssitz der Kapitalgesellschaft. Sollte von deutscher Seite ein Besteuerungsrecht auch an jenen Bezügen in Anspruch…
…die dieser in ihrer österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte zugehen. Als Sondervergütungen bilden die Zinsen sowohl nach österreichischem wie auch nach deutschem Steuerrecht Bestandteile der in den griechischen Personengesellschaftsbetriebstätten erzielten Gewinne. Die D-GmbH unterliegt in Österreich mit ihren aus den österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätten erzielten Gewinnen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…
…1994 im bilateralen Verhältnis - solange sich keine anderweitigen Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben - weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, derzufolge der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen (Sitz der Gesellschaft). 6…
…auf eine seinerzeitige Judikatur des BFH zurückgehende Auffassung, dass sich der Arbeitsort im Fall einer Ferngeschäftsführung am Ort der Gesellschaft befindet, bei der die Weisungen zugehen, ist heute international nicht mehr gegen den Willen eines DBA-Partners haltbar; auch der deutsche BFH hat sich von…
…ehemaligen Rechtsprechung beruhende Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens weiterhin aufrechterhalten. Sieht man in dieser DBA-Auslegung aber das entscheidende Kriterium darin gelegen, dass der Ort, an dem die Weisungen zugehen, den Arbeitsort des Geschäftsführers ausmacht, dann muss folglich der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH…
…Anspruch nehmen können und zwar auch dann, wenn sie inländische Beteiligungserträge über inländische KG-Betriebstätten beziehen, muss Gleiches auch für die deutschen juristischen Personen hinsichtlich der den inländischen KG-Betriebstätten zugehenden Beteiligungserträge gelten (ähnlich EAS 2368). Der Umstand, dass die Gewinnausschüttung der österreichischen Tochter-GmbH…
…zurechenbar sind. Diese Teile der Gewinnausschüttung sind daher als Bestandteile der deutschen Betriebstättengewinne in Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die den österreichischen Kommanditisten im Wege der deutschen KG zugehenden Kapitalerträge unterliegen damit auf Grund des Abkommens keinem österreichischen Kapitalertragsteuerabzug. Da…
…ist dementsprechend der Ort, an dem diese Entscheidungen getroffen werden, und nicht etwa der Ort, an dem geschäftsleitende Anordnungen zugehen. Trifft der Alleingeschäftsführer daher alle grundlegenden Leitungs- und kaufmännischen Entscheidungen während seiner Tätigkeit in Österreich, so ist die GmbH nach Maßgabe des Art. 4 Abs…
…Im DBA-Niederlande fehlt allerdings eine analoge Quellenbestimmung für Zinsen; dies hat aber lediglich zur Folge, dass hier die Zinsen nicht unter Artikel 11, sondern unter Artikel 22 fallen (wenn die Zinsen im Privatvermögen zugehen; sonst wäre Art. 7 maßgebend), wodurch aber das gleiche Ergebnis…
…Endwert der Ansparphase übersteigenden Betrag steuerpflichtig. Dies gilt nicht nur für die dem Künstler zufließenden Beträge, sondern auch für jene, die seiner unselbständig erwerbstätig gewesenen Ehefrau zugehen; denn es wird angenommen, dass die Vorsorgestiftung nicht mit einer österreichischen Pensionskasse vergleichbar ist; dies allein schon aus…
…VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, die davon ausgeht, dass der Ort der Arbeitsausübung eines Geschäftsführers grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen; dies ist der Sitz der Gesellschaft. Aus Z 2 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 3. Dezember 1997 in Dresden…