…deutsche Auffassung mit dem Umstand vereinbar ist, dass dann die Geschäftsführertätigkeit unentgeltlich erbracht wird, was ebenfalls am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist. Bewirkt Deutschland eine Doppelbesteuerung der von der österreichischen GmbH gezahlten Bezüge, dann wäre dies jedoch nicht abkommenskonform. Denn solange die Bezüge nach österreichischem Recht…
Werden die Geschäfte einer österreichischen GmbH von einem in den USA ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer geleitet, der seinerseits in Österreich durch einen Generalbevollmächtigten vertreten ist, dann unterliegen die in die USA fließenden Geschäftsführervergütungen gemäß § 98 Z. 2 EStG (Verwertungstatbestand) der inländischen Besteuerung. Allerdings steht der Geltendmachung dieses…
…in Österreich ansässig. Damit kann zugleich der Anwendungsbereich des Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland nicht erfüllt sein, sodass das Recht zur Besteuerung der Einkünfte des Geschäftsführers - je nach Ausgestaltung des konkreten Sachverhalts - nach Maßgabe von Art. 7, Art. 14 oder Art. 15 DBA-Deutschland…
…deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelte) (EAS 1553). Mit dem Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland im Jahr 2003 ist allerdings eine Rechtsänderung eingetreten und es wurde das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen Deutschland zugeteilt und zwar dadurch…
Gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen, die ein in Deutschland ansässiger Geschäftsführer einer in Österreich ansässigen GmbH bezieht, Österreich zugeteilt. Die Abkommensregelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates der…
Hält ein in Deutschland ansässiger eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH 51% der Anteile einer deutschen GmbH& CO KG, die ihrerseits alle Anteile der 100%igen deutschen Mutter-GmbH der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…
…eines von ihm mit der Tochtergesellschaft abgeschlossenen Werkvertrages oder freien Dienstvertrages tätig? Erfolgt die Entsendung durch den niederländischen Arbeitgeber auf Grund einer von diesem Arbeitgeber mit der Tochtergesellschaft (fremdüblich) getroffenen Abmachung über eine Assistenzleistung? Erfolgt die Entsendung durch den niederländischen Arbeitgeber auf Grund einer von…
…204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Ist daher der in Deutschland ansässige Geschäftsführer einer deutschen GMBH auf österreichischem Staatsgebiet lediglich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer für die…
…zwischen der Schweiz und Liechtenstein haben das BM für Finanzen veranlasst unter EAS 296 davon auszugehen, dass dieser von der Schweiz gewünschten Abkommensinterpretation auch auf Liechtensteinischer Seite gefolgt werden würde. Ein in Österreich ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft fällt daher unter Artikel 15 DBA-Liechtenstein…
…der Sachverhaltsbeurteilung nicht auf ministerieller Ebene entschieden werden. Ist die slowenische Tochtergesellschaft der Arbeitgeber, dann unterliegt bei bloß beschränkter inländischer Steuerpflicht des slowenischen Geschäftsführers der Gesamtbezug von ATS 600.000,- (und nicht nur der in Slowenien ausgezahlte Bezugsteil von ATS 300.000,-) keiner inländischen Besteuerung…
…da Artikel 15 DBA-D ausdrücklich den Vorrang von Artikel 18 DBA-D festlegt, Artikel 16 DBA-D dies aber nicht tut, sodass eine Auslegung denkbar wäre, dass die erwähnte Herauslösung der Geschäftsführerbezüge aus Artikel 15 DBA-D den Pensionsartikel nicht mehr wirksam werden lässt…
…die Geschäftsführerbezüge - ungeachtet der im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgesehenen Qualifikation als Einkünfte aus selbständiger Arbeit - unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Artikel 15 DBA-Schweiz, siehe AÖF Nr. 153/1992). Daraus folgt, dass bei einem in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nur…
…der Jahresbezüge von der inländischen Besteuerung freizustellen. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers auf österreichischer Seite als Einkünfte aus selbständiger Arbeit qualifiziert werden und unter Artikel 14 des Abkommens fallen. Die Auffassung, dass angesichts der grenzüberschreitend unterschiedlichen Qualifikation der Geschäftsführerbezüge drei Viertel…
Errichten schweizerische Kapitalgesellschaften Tochter-GesmbHs in Österreich und übernehmen leitende Angestellte der schweizerischen Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung für die österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…
…insoweit sind sie auf der Grundlage von Artikel 14 des Abkommens in Österreich steuerfrei. Unangemessen hohe Vergütungen würden als verdeckte Gewinnausschüttungen nach Artikel 10 des Abkommens der österreichischen Besteuerung unterliegen. Probleme könnten sich im Übrigen dann ergeben, wenn die Geschäftsführerbezüge in Polen deshalb nicht korrespondierend…
…für die Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht an den 12mal ausbezahlten Geschäftsführerbezügen zusteht, Folgendes zu beachten : Mit Deutschland ist vereinbart, dass die Bezüge von allen handelsrechtlichen Geschäftsführern (Dienstnehmer- und Gesellschaftergeschäftsführer) im Sitzstaat der Gesellschaft besteuert werden (zur rechtlichen Begründung siehe EAS 1145). Diese Regelung wird…
…wogegen die Geschäftsführerbezüge von der Steuerbehörde des ausländischen DBA-Partnerstaates zu 100% als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beurteilt und gemäß Artikel 15 des DBA zur Gänze besteuert werden, könnte hiedurch ein Qualifikationskonflikt ausgelöst werden, wenn Österreich 50% der Geschäftsführerbezüge als "Dividende" einstuft und hiefür folglich…
…der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung sollte in DBA-verträglicher Weise der bereits bisher geltende Grundsatz verdeutlicht werden, dass Einkünfte nur demjenigen steuerlich zugerechnet werden können, der diese Einkünfte generiert hat und der daher die Dispositionsgewalt…