…erfolgen dürfen. Auf die Ausführungen zu Debatin/Wassermeyer TZ 48 zu Art. 11 DBA Österreich wird verwiesen.", so wird diese Auskunft nicht von Art. 11 DBA-Deutschland-1954 getragen. Art. 11 des Abkommens teilt wohl in Absatz 1 das Besteuerungsrecht Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu, doch…
…von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei…
…dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…
…erscheint die Ansicht vertretbar, dass sich aus Artikel 9 des DBA-Schweiz keine abkommensrechtliche Verpflichtung für Österreich ableitet, seinerseits fiktiven Zinsenaufwand gewinnmindernd zu berücksichtigen. § 6 Z. 6 EStG wird im Auslegungsweg so verstanden, dass es sich hierbei um die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung des…
…eigenen Steuerhaftungspflichten ordnungsgemäß zu bestimmen. Es wird aber um Verständnis gebeten, dass es dem BM für Finanzen nicht möglich ist, in Fällen dieser oder ähnlicher Art mit einzelnen inländischen Veranstaltungsunternehmern oder mit einzelnen Wirtschaftstreuhandkanzleien Vereinbarungen über den Inhalt und die Ausgestaltung solcher Formulare zu treffen.…
…worden sind. Die Firmendrohung, dass weitere amtliche Erhebungen zu einer Unternehmensverlagerung in ein "günstigeres" EU-Land führen könnten, stellt keinen Rechtfertigungsgrund dafür dar, von der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, den steuerlich maßgebenden Sachverhalt im Rahmen des Zumutbaren von Amts wegen zu erforschen, abzusehen. 24…
…Verlustvortrages in Deutschland. Die österreichische Rechtsordnung sieht aber derzeit keine rechtliche Handhabe vor, den negativen Progressionsvorbehalt des Jahres 1 unter den gegebenen Umständen im Jahr 3 rückgängig zu machen, etwa durch Versagung des Verlustvortrages im Jahr 3. 7. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland nur bei Einkünften eines "Künstlers" vorgesehen ist. Es wird empfohlen, das deutsche Finanzamt unter Hinweis auf die voliegende EAS-Auskunft um DBA-konforme Steuerentlastung zu ersuchen. Sollte eine Entlastung auf diese Weise ("im kurzen Weg") nicht erwirkt werden können…
…4 zweiter Satz DBA-Schweiz insoweit eingeschränkt, als eine Aufwertung ("step-up") zu erfolgen hat, sofern die Schweiz eine Wegzugsbesteuerung vornimmt. Sollte es daher in der Schweiz beim Wiederzuzug nach Österreich zu keiner Besteuerung des Wertzuwachses kommen, so wird Österreich auf Abkommensebene zur Vermeidung einer…
Sind auf der Grundlage eines DBA oder von § 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung…
…und nach deutschem Recht in dieser Höhe die deutschen Vorjahresverluste (180.000 + 360.000 = 540.000) vorgetragen und damit zu einem deutschen Einkommen im Jahr 2001 von 0 führen, dann haben sich damit die deutschen Verluste in Höhe von 70.000 S sowohl in…
…Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere einzeln zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser…
Betreibt die österreichische Tochtergesellschaft einer zu einem internationalen Konzern gehörenden schweizerischen Muttergesellschaft seit Jahren auf dem österreichischen Markt Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für Produkte des Konzerns und erfolgte die Gewinnzuordnung zur österreichischen Tochtergesellschaft stets nach der Kostenaufschlagsmethode, so erscheint eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsmethode nicht geboten…
…| -100.000 | 5% | -5.000 | in Staat A zu versteuernde Einkünfte | 400.000 | 36,25% | 145.000 In einem solchen Fall wäre das in Staat A zu besteuernde Einkommen mit einem Steuersatz (36,25%) belastet, der höher ist…
…Verlust" des Besteuerungsrechtes im Wegzugsfall (Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Tz 154 zu § 31). In einem reziproken Fall (in Österreich ansässige Eltern schenken einen GmbH-Anteil ihrer in Deutschland lebenden Tochter) läge jedenfalls ein Anwendungsfall der Wegzugsbesteuerung vor, da diese Schenkung eine Maßnahme der Eltern darstellt…
…österreichische Unternehmen sich bewusst war, dass die Provisionen an eine ausländische Briefkastenfirma geleistet wurden, um einen Zufluss an einen damit in Österreich steuerpflichtigen Empfänger zu verschleiern, so wird zu prüfen sein, ob hiedurch eine Beteiligung an einem Hinterziehungsdelikt erfolgt ist, wodurch beim Provisionszahler die Haftung…
…in Höhe von S 10 Mio. vorbehält, in Wahrheit eine Veräußerung um S 110 Mio. darstellt, wobei die Zahlung der ATS 10 Mio. im abgekürzten Zahlungsweg unmittelbar durch die (dann ehemalige) österreichische Tochtergesellschaft erfolgt. Ist der Sachverhalt nach österreichischem Steuerrecht in dieser Art zu würdigen…
…natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe von 91.000 Euro einer deutschen Kapitalertragsbesteuerung einschließlich Solidaritätszuschlag in Höhe von 14.400 Euro…
…es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu einer Zinsennachbelastung von über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob…