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64 Treffer1501 msnur geltende Fassungen
EAS 2082Zweigstellenregistrierung für Belange einer Anlagenerrichtung in Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 642/1-IV/4/0202.07.2002

Errichtet eine österreichische GmbH für eine polnische Papierfabrik eine Kesselanlage, wobei die Bau- und Montagetätigkeit die nach dem österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebende Baustellenfrist nicht überschreitet, dann unterliegen die aus dieser Bau- und Montagetätigkeit erzielten Gewinne keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus…

EAS 3455Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland im Falle einer Entsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.576.44701.10.2025

…ist für die Frage, ob für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung zwei isoliert zu betrachtende Arbeitsverhältnisse vorliegen, folgendes zu beachten: Da es bei der Entsendung nicht zu einem Wechsel des zivilrechtlichen Arbeitgebers kommt, liegen keine separat zu betrachtenden Zeiträume vor, denn lediglich eine (zeitweise) geänderte…

EAS 3125Privateinlage einer Beteiligung in eine slowakische K.S.
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0714-IV/4/201018.03.2010

…ist gemäß § 6 Z 5 EStG 1988 mit den Anschaffungskosten zu bewerten (wenn diese niedriger sind als der "Teilwert") und führt daher nicht zu einer Versteuerung der darin bisher angesammelten stillen Reserven. Erfolgt der zivilrechtliche Beteiligungstransfer zunächst in eine vermögensverwaltende K.S., oder findet der…

EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BAO von der zivilrechtlichen Gestaltung geschäftlicher oder beruflicher Beziehungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden, so ist stets ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 04.03.1983, 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Dies gilt…

EAS 3403Zurechnung einer Beteiligung an eine deutsche Einheits-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0054-IV/8/201808.06.2018

…es sich bei dieser GmbH & Co KG um eine Einheits- KG, dh. sämtliche Geschäftsanteile an der Komplementär GmbH gehören zivilrechtlich zum Gesamthandvermögen der KG, so sind die Betriebsstätten der Personengesellschaft anteilige Betriebsstätten der einzelnen Gesellschafter. Es ist nach den Grundsätzen des Authorized OECD Approach ("AOA"…

EAS 3074Übertragung von Markenrechten auf eine schweizerische Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1981-IV/4/200931.07.2009

…ein General License Agreement abzuschließen, auf Grund dessen die Tochtergesellschaft gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zur Nutzung der Konzernmarke berechtigt werden soll, dann hängt die steuerliche Anerkennung einer solchen zivilrechtlich gewählten Gestaltung - unter anderem - davon ab, dass sie einer Fremdvergleichsprüfung standhält. Dies vor allem im Hinblick…

EAS 3008Verleihung ausländischer Aktien durch inländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2809-IV/4/200822.10.2008

…Sach-)Darlehen iSd § 983 ABGB. Dabei gehen Kapitalanlagen (zB Aktien) des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Kapitalanlagen der selben Art und Güte zurückzuführen hat (EStR 2000 Rz 6199). Auch wenn die…

EAS 2730DBA-EVO und Ausschüttungsfiktion nach grenzüberschreitender GmbH-Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0227-IV/4/200612.05.2006

Wird eine österreichische GmbH verschmelzend auf ihre 100-prozentige deutsche Mutter-GmbH & Co KG umgewandelt, so ist die deutsche KG nur zivilrechtlich der Nachfolgerechtsträger; steuerlich wird das übertragene Vermögen auf Grund des Transparenzprinzips anteilig den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern der deutschen KG zugerechnet. Steuerlich ist…

EAS 1383Beteiligung deutscher Immobilienfonds an österreichischen Grundstücksgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/18-IV/4/9822.12.1998

…deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzugehen. Die von der Kapitalgesellschaft aus der österreichischen Immobilienvermietung bezogenen Erträge sind daher - aus österreichischer Sicht - als Einkünfte der Kapitalgesellschaft und nicht als…

EAS 2596Grenzüberschreitende Wertpapierleihe an die eigene Bankfiliale
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0321-IV/4/200525.04.2005

…um ein Sachdarlehen im Sinne des § 983 ABGB. Dabei gehen Wertpapiere des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Wertpapiere derselben Art und Güte zurückzuübertragen hat. Damit verbleibt das mit den verliehenen Wertpapieren…

EAS 969Rechtlicher und wirtschaftlicher Arbeitgeber bei kurzfristigen konzerninternen Entsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/23-IV/4/9612.11.1996

…des österreichischen Unternehmens an die deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet wird. Es muss allerdings ernstlich bezweifelt werden, dass in derartigen Fällen entgegen der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung die deutsche Muttergesellschaft als "wirtschaftlicher Arbeitgeber" angesehen werden kann, mit der Folge, dass die österreichische Gesellschaft von der Verpflichtung zur Einbehaltung…

EAS 1160Konzernentsendungsvertrag nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/1-IV/4/9731.10.1997

…abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung gewählter zivilrechtlicher Gestaltungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 4.3.1983, 81/17…

EAS 1511Inländische Bankkonten ausländischer Basisgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/88-IV/4/9916.08.1999

…Basisgesellschaft) und legt diese Basisgesellschaft ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Bankkonten (Wertpapierkonten) an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Kapitalgesellschaft gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in einem solchen Fall auch des daraus abreifenden…

EAS 1621Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 589/1-IV/4/0003.04.2000

…dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im Erbweg stattfindende Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (der sich im zivilrechtlichen Übergang des Herausgabeanspruches gegenüber der Treuhänderin manifestiert) gemäß Artikel 3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche…

EAS 3461Pilotenleasing im internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2026-0.204.91713.03.2026

…das das Flugzeug im internationalen Verkehr betreibt, in Malta befindet. Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass der zivilrechtliche Arbeitgeber in Dubai ansässig ist (EAS 2800; EAS 3287; Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht). Folglich nimmt Österreich die Einkünfte im Wege der Befreiungsmethode iSd Art…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

…Diese Grundsätze gelten auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis (AÖF Nr. 134/1999). Zahlt daher eine österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954…

EAS 2516Jersey-Gesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 494/1-IV/4/0417.08.2004

…nicht gesetzt, nämlich jener, die Körperschaft - mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit - nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Verein zu besteuern. Auch wenn die Frage der Körperschaftsteuersubjektivität in der Literatur hinsichtlich der außerhalb des EU- und EWR-Raumes bestehenden Gesellschaften nach wie vor umstritten ist (zB Aigner, Kofler, Steuerliche…

EAS 2223Konzernentsendung eines ungarischen Dienstnehmers zu österreichischen und slowakischen Konzerngesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 44/1-IV/4/0311.02.2003

…Ausgangspunkt für die Sachverhaltsbeurteilung werden, wie in EAS 1300 zum Ausdruck kommt, die vertraglichen Abmachungen zwischen der österreichischen und der entsendenden Gesellschaft sein. Ein Abweichen von diesen zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen würde voraussetzen, dass die vertraglichen Abmachungen nicht der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Anhaltspunkte, wann die österreichische Gesellschaft…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

…so liegt hierbei angesichts der steuerlichen Transparenz des zivilrechtlichen Vertragspartners der Bank ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank einerseits und den Gesellschaftern der deutschen KG andererseits vor. Die Weiterbelastung der für die Kapitalaufnahme angefallenen Kosten an die österreichische Tochter-KG ist offensichtlich fremdverhaltenskonform erfolgt…

EAS 2951Potentielle Gewinnverlagerung nach Gibraltar
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0890-IV/4/200828.03.2008

…ausübt. Der bloße Umstand, dass zivilrechtlich die von den Spielern eingegangenen Verträge rechtsgültig mit der gibraltesischen T-AG zu Stande kommen, kann nicht automatisch zur Folge haben, dass die gesamten aus solchen Verträgen herrührenden Einnahmen der T-GmbH zuzurechnen sind und die M-AG, die…