…österreichischen Besteuerungsanspruches. Als Nachweis für die "Quelle" des von dem österreichischen Kreditinstitut bezogenen Zinsenertrages kann ein von der darlehensnehmenden Gesellschaft erteilter Beleg über die pakistanische Berücksichtigung des Zinsenaufwandes als Betriebsausgabe dienen. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann muss der Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische Betriebstätte weiterbelastet werden. Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe anerkennt und gleichzeitig nach Artikel VII des DBA-Pakistan das Besteuerungsrecht an den vom österreichischen Stammhaus an das österreichische Kreditinstitut gezahlten Zinsen beansprucht…
…übertragen werden, in denen Zinsenaufwand nach ausländischem nationalen Recht der Höhe nach begrenzt ist, wobei diese Begrenzung ungeachtet des Umstandes wirksam ist, ob die den Zinsenzahlungen zugrunde liegende Darlehensforderung verdecktes Eigenkapital darstellt oder nicht. Wenn DBA-Partnerstaaten fremdüblich verrechneten Zinsenaufwand nicht gewinnmindernd anerkennen, dann stellt…
…Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Der Umstand, dass seitens der deutschen Steuerverwaltung im gegebenen Zusammenhang insgesamt kein Zinsenaufwand anerkannt wird, spricht für die Richtigkeit der österreichischen Beurteilung. Aus dem Blickwinkel der Bilanzbündeltheorie ist es daher auch nicht möglich, den Transfer der Finanzmitteln in der…
…Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung. Sollte auf deutscher Seite Zinsenaufwand mit gewinnmindernder Wirkung angesetzt werden, müsste unter Berücksichtigung der dem BFH-Urteil 27.2.1991…
…Niederlassung von der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung in gleicher Höhe angesetzt wird. Denn eine unilaterale Umqualifizierung von mit Zinsenaufwand belegtem Fremdkapital in unverzinsliches Dotationskapital würde unweigerlich zu grenzüberschreitenden Doppelbesteuerungen bzw. Doppelnichtbesteuerungen Anlass geben. Dieses Problem wird auch im OECD-Kommentar zu Artikel 7 des OECD…
…österreichischen Mißbrauchsabwehrgesetzgebung nicht entgegen (EAS 1410). Ob die schädlichen Passiveinkünfte der maltesischen Finanzierungsgesellschaft aus inländischen oder ausländischen Zinsen stammen, m.a.W, ob der beim Zinsenzahler anfallende Zinsenaufwand die österreichische oder eine ausländische Besteuerungsgrundlage vermindert hat, ist unerheblich. 12. August 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…erscheint die Ansicht vertretbar, dass sich aus Artikel 9 des DBA-Schweiz keine abkommensrechtliche Verpflichtung für Österreich ableitet, seinerseits fiktiven Zinsenaufwand gewinnmindernd zu berücksichtigen. § 6 Z. 6 EStG wird im Auslegungsweg so verstanden, dass es sich hierbei um die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Umsetzung des…
…da die österreichische Gesellschaft in den letzten beiden Jahren erhebliche steuerliche Gewinne ausgewiesen hat. Bei der Einschätzung des Wertes dieser entgehenden Gewinne wird wohl auch ein potentiell erhöhter Zinsenaufwand mitzuberücksichtigen sein, der durch anstehende Investitionserfordernisse in der Zukunft verursacht werden könnte. Wäre das österreichische Produktionsunternehmen…
…die steuerliche Berücksichtigung von Zinsertrag und Zinsaufwand aus Kreditgeschäften zwischen dem deutschen Stammhaus und der inländischen Zweigniederlassung gilt nicht die sonst für die interne Zinsenverrechnung vorgesehene steuerliche Unbeachtlichkeit, sondern der Fremdverhaltensgrundsatz (Z 19 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 7 des OECD-MA). Marktkonformer Zinsenaufwand…
…eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden Fondsausschüttungen belastet) mit maximal 15% in Österreich anzurechnen ist." Diese internationale Zuordnung von Ausschüttungen an Anteilsinhaber von deutschen Immobilienfonds unter die Dividendenregel des Art. 10a schließt eine Anerkennung als Zinsenaufwand aus…
…im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (die Refinanzierungszinsen) einkünftemindernd angesetzt werden, sodass im gegebenen Zusammenhang keine US-Steuer zu erwarten ist. Der von der US-Kapitalgesellschaft getragene Zinsenaufwand von 60.000 US-$ müsste nach ho. Beurteilung den Netto-Mietertrag von 140.000 US-$ der US…
…dies zur Folge, dass die für den Erwerb der Auslandsbeteiligung von der KEG aufgenommenen Fremdmittel ebenfalls der Muttergesellschaft zuzurechnen sind (eine vermögensverwaltende KEG hat steuerlich weder aktives noch passives Betriebsvermögen), sodass der hierauf entfallende Zinsenaufwand von rund 6 Mio ATS gemäß § 12 Abs. 2 KStG…
Deckt ein in Saudi-Arabien ansässiger Investor den Finanzbedarf seiner im Inland errichteten und mit inländischer Immobilienakquisition befassten Kapitalgesellschaft durch ein verzinsliches Finanzdarlehen ab, unterliegen die Zinsen nach der vor dem AbgÄG 2014 geltenden Rechtslage der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Darlehensforderung durch inländischen Grundbesitz unmittelbar…
Erwirbt ein in Österreich ansässiger Anleger schweizerische Anleihepapiere, so besteht gemäß Artikel 23 Abs.2 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt…
Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen…
…dieser Niederlassung, erscheint - bei ausreichender Eigenkapitalausstattung der Niederlassung - die Ansicht vertretbar, dass den von der Niederlassung erzielten Zinsenerträgnissen marktübliche Zinsenaufwendungen an den kreditgebenden ausländischen Hauptsitz gegenübergestellt werden, so dass nur die Zinsenmarge der österreichischen Besteuerung unterliegt. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass hiedurch…
Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…