…Recht verursachten Qualifikationskonflikt nach dem Lösungsmechanismus des Artikels 23 zu beseitigen und daher angesichts der Besteuerung in Deutschland Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug in Österreich zu gewähren und damit eine internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden; ein Ergebnis das jedenfalls dem Ziel und Zweck des Abkommens gerecht wird. Bundesministerium…
…dann wäre es rechtswidrig, dem Abkommen den umgehungsfördernden Sinn beizumessen, da eine solche Auslegung gegen Ziel und Zweck des Abkommens verstieße. Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen…
…wäre es rechtswidrig, dem Abkommen den umgehungsfördernden Sinn beizumessen, da eine solche Auslegung gegen Ziel und Zweck des Abkommens verstieße. In EAS 1405 wurde folgendes Beispiel untersucht: Wird an eine brasilianische Bank ein kurzläufiges Darlehen in Höhe von S 100 Mio. vergeben, wobei nach den…
…Transaktionen verursachten Aufwendungen die verbleibenden steuerpflichtigen Inlandseinkünfte kürzen. Eine solche Auslegung würde dem Ziel und Zweck des Abkommens nicht gerecht werden und ist daher unzulässig. Denn Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist auf Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber auf Eröffnung von Möglichkeiten zur Steuerumgehung…
…mehreren möglichen Interpretationen derjenige Sinn beizumessen, welcher ihre effektive Anwendung gewährleistet und nicht zu einem Ergebnis führt, das dem Ziel und Zweck der eingegangenen Verpflichtungen widerspricht. Sind zwei Auslegungsvarianten des Doppelbesteuerungsabkommens möglich, so ist jener der Vorzug zu geben, die den Eintritt von Doppelbesteuerung oder…
…dem Ziel der Bearbeitung des deutschen Marktes als Mitarbeiter der deutschen Betriebstätte angestellt (wobei seine Bezüge der deutschen Lohnabzugsbesteuerung unterzogen wurden) und wird er in der Folge - neben den beiden österreichischen Geschäftsführern und ohne Änderung seines Betätigungsfeldes - zum Geschäftsführer berufen, dann könnte ein Wechsel des…
…ausgelegt und angewendet werden, dass durch Begründung einer unechten stillen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der VAE eine "Doppelnichtbesteuerung" herbeigeführt wird. Gegenteilige Auslegungsversuche wären mit Ziel und Zweck des Abkommens nicht vereinbar und würden daher gegen die Auslegungsregel des Art. 31 Abs. 1 der Wiener Vertragsrechtskonvention…
…daher unzulässig. Denn Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist auf Vermeidung eben dieser internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber auf Eröffnung von Möglichkeiten zur Steuerumgehung ausgerichtet. Werden vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommen zwei Auslegungen getragen, wobei die eine dem Ziel und Zweck des Abkommens gerecht wird, die andere…
…2 des Abkommens einen anderen Sinn beimisst, als ihm nach dem Recht beider Staaten zukommt, da Deutschland hiedurch eine Doppelbesteuerung auslöste, die zu verhindern Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens ist. Abkommensauslegungen gegen Ziel und Zweck eines völkerrechtlichen Vertrages verstoßen gegen die grundlegenden Auslegungsregeln des Artikels…
…dass folglich auf österreichischer Seite Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren ist. Eine anderslautende Auslegung des Abkommens hätte einen internationalen Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung zur Folge und wäre demzufolge mit Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens nicht vereinbar. 05. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…des VwGH (VwGH 26.07.2000, 95/14/0145), die - unabhängig von der Entwicklung in der OECD - ebenfalls dem (geradezu selbstverständlichen) Grundsatz folgt, dass sich die DBA-Vertragstaaten mit dem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der Möglichkeit begeben wollten, die internationale Steuerumgehung zu unterbinden. Denn Ziel…
…Auslegungsbehelf im Sinn des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, darstellt, der Einblick in Ziel und Zweck jener DBA-Bestimmungen gibt, die inhaltlich den OECD-Musterabkommensbestimmungen nachgebildet sind. Der OECD-Kommentar wird nunmehr periodisch adaptiert und verbessert. Die Version des Jahres 1977…
Das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 beruht auf dem Prinzip, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage nach inländischem Recht (ohne…
…Ziel und Zweck der in Artikel 7 Abs. 8 enthaltenen Regelung liegt darin, internationalen Streit darüber zu vermeiden, ob eine österreichische stille Gesellschaft nach inländischem Recht als echte oder unechte stille Gesellschaft zu werten ist. Ohne Sonderregelung des Absatzes 8 könnte nur im letztgenannten Fall…
…online Übertragung. Dabei zielt ein Computerspiel-Wettkampf ganz typischerweise darauf ab, Publikum anzuziehen und zu unterhalten. Im Ergebnis ist daher von einer Subsumption unter Art. 17 DBA-USA auszugehen. Demnach kommt dem Auftrittsstaat - somit den USA - ein Besteuerungsrecht am Preisgeld des E-Gamers zu, sofern…
Übernimmt eine tschechische Kapitalgesellschaft, die auf Tiefbohrarbeiten spezialisiert ist, den Auftrag zur Durchführung von Probebohrungen mit dem Ziel der Auffindung von Gas bzw. Ölvorkommen, dann wird dies unter Zugrundelegung der österreichischen Rechtsprechung (VwGH 26.10.1962, 1022/62) vom Begriff der Bauausführung erfasst sein (Hinweis…
…hatten indessen eine Ausweitung des abkommensrechtlichen Betriebstättenbegriffes zum Ziel (EAS 2535). Diese Entwicklung soll der Rechtsauffassung zahlreicher OECD-Staaten Rechnung tragen und nunmehr durch eine Änderung des OECD-Kommentars zum Abschluss gebracht werden und es sollen in diesem Zusammenhang auch bloße Mitbenutzungsrechte an Räumlichkeiten bereits…
…der mit dem Ziel und Zweck der österreichischen Steuerrechtsordnung unvereinbar wäre. Denn es würde damit genau jener Effekt einer Doppelnichtbesteuerung geschaffen, den der Gesetzgeber bei der Einführung der Wegzugsbesteuerung in Österreich ausschließen wollte: einerseits könnte mit Ablauf des fünften Jahres in Österreich nicht mehr besteuert…
…Update 2003 und dem dort erstmals aufscheinenden "Painter-Example" (Z 4.5 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA) eine Ausweitung des abkommensrechtlichen Betriebstättenbegriffs zum Ziel hatten (EAS 2535), fanden zwar im Vorschlag für eine neue Z 4.2 des OECD-Kommentars zu Art…
…als sechs Monate innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten dauern". Dieses zeitliche Element wird bei der Bewirtschaftung täglich verkehrender Züge jedenfalls erfüllt sein. Die Aufnahme einer Dienstleistungsbetriebstätte in das Abkommen hatte allerdings weder zum Ziel, für die österreichischen Zugrestaurantbetreiber eine zusätzliche Beschwernis durch eine anteilige…