…und Montageleistungen in Österreich, wird die Anlage nach Fertigstellung im betriebsfähigen Zustand übergeben und erfolgt die finale Abnahme erst nach erfolgreichem Abschluss eines Probebetriebs und gegebenenfalls notwendigen Nachbesserungsarbeiten, so ist die Zeit des Probebetriebs nicht in die Frist gemäß Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland…
…die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung der einzelnen Arbeiten in den einzelnen Ausbauphasen zu erfolgen, weil diese eine geographische und wirtschaftliche Einheit bilden (Z 18 zweiter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). Auf…
…mehr Österreich, sondern Russland der Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers ist. Damit unterliegen ab diesem Zeitpunkt Bezugsteile, die auf Tätigkeiten in Österreich entfallen, nur dann der inländischen Lohnbesteuerung, wenn die Aufenthaltszeiten in Österreich den 183-Tage Zeitraum des Artikels 11 des DBA-UdSSR überschreiten. 10. Juni 1994…
…3 DBA-Deutschland nach den Grundsätzen der "Vergabe in Form von Baulosen" nur die tatsächlichen Arbeitszeiten, nicht aber die zwischen den beiden Arbeitsphasen liegenden Zwischenzeiten zu berücksichtigen sind (Hinweis auf Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991 und EAS 2298)…
Wird von einem ausländischen Kunden die Errichtung eines Lagerlogistiksystems in Auftrag gegeben und wird dieser Auftrag von drei verschiedenen Arbeitsteams des auftragnehmenden österreichischen Unternehmens ausgeführt, dann spricht die Vermutung dafür, dass die Arbeitszeiten der drei Teams zusammenzurechnen sind, um zu beurteilen, ob die zur Betriebstättenbegründung…
…1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zur Artikel 5 des OECD-Musterabkommens (Zitierung gem. Stand September 1992) von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in Ungarn beginnt…
…Ist dabei der österreichische Steuerpflichtige etwa für einen Zeitraum von 15 Monaten an unterschiedlichen Orten in Serbien tätig, und hat im konkreten Fall keine Zusammenrechnung der Montagezeiten stattzufinden (vgl. dazu zB EAS 3339), dann kann die Sonderregelung zugunsten des Ansässigkeitsstaats auch dann nicht mehr greifen…
Übernimmt ein ungarisches Unternehmen den Auftrag, in mehreren österreichischen Kraftwerken, die in verschiedenen Bundesländern gelegen sind, veraltete Turbinen durch - vom Auftraggeber bereitgestellte - neue Turbinen zu ersetzen sowie Instandhaltungsarbeiten daran durchzuführen, so führen solche Montagearbeiten zu einer inländischen "Montagebetriebstätte" (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA…
Der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst…
…2005; DBA-EVO) erfolgen. Demnach hat der Abzugsverpflichtete die abkommensrechtliche Entlastungsberechtigung ausreichend zu dokumentieren. Dabei kann die Abkommensberechtigung der Vortragenden durch eine Ansässigkeitsbescheinigung oder - in den Fällen des § 2 Abs. 2 DBA-EVO - durch eine Erklärung der Einkünfteempfängerin (hier: der Vortragenden) glaubhaft gemacht werden. Liegen…
…2 lit. g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in Spanien beginnt. Arbeitsbeginn in diesem Zusammenhang ist…
…Die im Dezember 1999 von der Schweiz und von Österreich als rechtsrichtig anerkannte DBA-Auslegung kann daher in ihrer Anwendung nicht nur auf Zeiträume ab Dezember 1999 beschränkt werden. War daher ein schweizerischer Unternehmensberater von Oktober 1994 bis Juli 1995 bei einer österreichischen Firma tätig…
…infolge Überschreitens der für Bauausführungen vorgesehenen 6-Monatsfrist des § 29 BAO wegen Begründung einer inländischen Betriebstätte in die inländische beschränkte Steuerpflicht ein. Die Geltendmachung dieser beschränkten Steuerpflicht verstößt nicht gegen das DBA-Deutschland, weil die Gesamtausführung des von der ARGE übernommenen Auftrages länger als 12…
…allerdings nicht die Dauer des gesamten Sanierungsvorhabens, sondern die Dauer der auf deutschem Staatsgebiet unternommenen Sanierungsarbeiten. Werden daher die Sanierungsarbeiten am deutschen Ufer beispielsweise innerhalb von 11 Monaten fertiggestellt, wird aber auf österreichischer Seite ein Zeitraum von 15 Monaten benötigt, so wird ungeachtet des Umstandes…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft vorübergehend - für drei Jahre - der französischen Tochtergesellschaft im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages überlassen und verlagert sich für diesen Zeitraum (wegen Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) die Ansässigkeit im Sinn von Art. 4 DBA-Frankreich nach Frankreich, unterliegen die Bezüge insoweit der…
…allerdings mit Wirkung ab der Veranlagung 1990. Hat daher ein in Deutschland ansässiger Unternehmer in Österreich nach den vorstehenden Ausführungen grundsätzlich vortragsfähige Altverluste erlitten, dann konnte er diese auf einen Betriebstättengewinn des Jahres 1989 ohne Weiteres vortragen, auf Betriebstättengewinne der Jahre ab 1990 indessen nur…
Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-CZ führen Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn…
…Zeitraum erbracht werden. Der Beginnzeitpunkt für die Fristenberechnung ist nicht der Tag der Vertragsunterzeichnung, sondern der Tag an dem die Leistungserbringung tatsächlich in China begonnen hat. Wenn die Leistungserbringung am 19. März des Jahres 2 begonnen hat, dann endet die Sechsmonatsfrist am 19. September des…
…dass eine Vertragsklausel dem polnischen Kunden die (theoretische) Möglichkeit einräumt, sich erst zum Zeitpunkt der letzten Ratenzahlung für den Erwerb zu entscheiden, gestattet nach Auffassung des BM für Finanzen nicht, die vertraglichen Abmachungen so umzuqualifizieren, dass in den Kaufpreisraten ein Entgelt für "das Recht auf…
…den Grundsätzen des § 5 EStG zu erfolgen, sodass gemäß § 2 Abs. 5 EStG eine Betriebstättengewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zulässig ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch…