…kann daher in der Zukunft jederzeit zum Anfall von in Österreich steuerpflichtigen Gewinnen kommen. Das DBA enthält keinerlei Anweisung, zu welchem Zeitpunkt abkommenskonform Österreich zugeteilte Besteuerungsrechte in Österreich wahrzunehmen sind; dies richtet sich allein nach inländischem Recht. Das DBA steht daher auch der Erhebung von…
…in Art. 3 Abs. 2 eine Remittance-Klausel vor, sodass im Anwendungsbereich dieser beiden Bestimmungen kein Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes eintreten würde. Liegen allerdings die Anwendungsvoraussetzungen dieser beiden abkommensrechtlichen Rückfallklauseln nicht vor, so kann Österreich nach dem Wegzug des Steuerpflichtigen einen zukünftigen Gewinn aus der…
…dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (EAS 2041 und BFH 24.01.2001, BStBl II 2001, 509 sowie im Ergebnis auch Z 12.13 zweiter Satz des OECD-Kommentars zu Art. 15 OECD-MA). In…
…anzusehen sind und daher die andere Hälfte sofort als wiederkehrender Bezug der Steuerpflicht unterliegt; denn die Arbeitgeberbeiträge stellen einen Teil seiner ehemaligen Gehaltsbezüge dar, die allerdings in der Zeit der beschränkten Steuerpflicht zugeflossen und daher auch insoweit nicht steuerbar sind, als sie die Zukunftssicherungsgrenze des …
…der sich noch vor dem Zuzug im Wegzugsstaat gebildet hat. Korrespondierend dazu wird der Wegzugsstaat durch Art. 13 Abs. 3 daran gehindert, diesen im Veräußerungsjahr erzielten Veräußerungsgewinn zu besteuern, er wird aber nicht daran gehindert, erst zu diesem Zeitpunkt die in der letzten Sekunde vor…
…verwendet werden (soferne kein erkennbarer Grund für eine von der Bescheinigung abweichende Ansässigkeit im Zeitpunkt der Veranstaltung vorliegt, wie beispielsweise eine Korrespondenz mit dem Künstler unter einer Adresse in Monaco). Punkt 2.2 des Erlasses bringt zum Ausdruck, daß nicht in den Anwendungsbereich des "Orchestererlasses"…
…die seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten maßgebend sind und der nachgewiesene Wertzuwachs zwischen dem Wegzug und dem Tod in der Schweiz abzugsfähig ist. Veräußert die Erbin die Beteiligung um 200 (wobei im Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die inländische Steuerpflicht der Beteiligungswert nachweisbar von 150 auf 170 angewachsen…
…diesem Zeitpunkt noch in den USA ansässig ist. Nach dem Abkommen dürfen die Einkünfte der österreichischen Stiftung in den USA nicht besteuert werden, und zwar auch dann nicht, wenn man auf US-Seite der Auffassung sein sollte, dass sich die Geschäftsleitung der Stiftung in den…
…er sein Wertpapierdepot nach Österreich transferiert und es in der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht, sondern der Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffung der Wertpapiere maßgebend. 13. März 2000…
…Zinsen, die ab Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht abreifen, unterliegen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr der Kapitalertragsteuer. Ähnliche Rechtsfolgen gelten für seinerzeit sonderausgabenbegünstigt angeschaffte Genussscheine oder junge Aktien. Die Sonderausgabenbegünstigung geht mit dem Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht nicht verloren, wenn die seinerzeit eingegangenen Verpflichtungen…
…kein Abkommen beeinträchtigt wird. Wird die Gesellschaft allerdings ab 1.1.2014 in Liechtenstein der regulären Ertragsbesteuerung unterzogen, fällt ab diesem Zeitpunkt die Sperrwirkung in Bezug auf die Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens weg. Sollte daher die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft ab diesem Zeitpunkt veräußert werden…
…der beiden Beteiligungen und nicht der gemeine Wert der Anteile im Zeitpunkt des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich (hier: zum Todestag der Großmutter) maßgebend. Sollte X in der Folge in Österreich versterben und sollte ihre 1,4% betragende Beteiligung an ihre in der…
…ausgelöst, da die Anwendbarkeit des DBA Liechtenstein auf den Zeitpunkt der Vermögensübertragung abstellt und somit auch im Rückwirkungszeitraum anwendbar ist, wenngleich die FL-GmbH zu diesem Zeitpunkt zivilrechtlich noch nicht existiert (UmgrStR 2002 Rz 46). Zwar verlangt das Abkommen für Zwecke seiner Anwendung in Art…
…6148). Diesfalls manifestiert sich der "Umstand" in jenem Zeitpunkt, mit dem ein anwendbares DBA das Besteuerungsrecht Österreichs hinsichtlich der Beteiligung einschränkt. Aufgrund von Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland hätte Österreich im gegenständlichen Fall zunächst eine allfällige Veräußerung der GmbH-Beteiligung besteuern dürfen, da es…
…im Zeitpunkt des Einbringungsvorganges maßgebend ist, wird allerdings auch § 44 UmgrStG Beachtung verdienen, wonach die Anwendung der Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes zu versagen sind, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der…
…zu diesem Zeitpunkt und den Anschaffungskosten - somit ein Wert iHv 2.000 - heranzuziehen. Sollte daher bis zum Zeitpunkt des Wegzuges in die Schweiz der Veräußerungsgewinn aufgrund des DBA-Großbritannien weiterhin steuerhängig sein, da die Person als "resident but not domiciled" eingestuft und daher in Großbritannien…
…Auch der Wortlaut der Bestimmung steht dieser Auslegung nicht entgegen, da er nicht verlangt, dass der in den USA ansässige Eigentümer der Anteile an der österreichischen Kapitalgesellschaft auch bereits im Zeitpunkt der Betriebseinbringung in den USA ansässig gewesen sein musste. Findet daher keine Veräußerung der…
…werden soll; die in Rz 590 der KSt-RL enthaltene Aussage muss daher nunmehr gleichermaßen für inländer- und ausländerbeherrschte Gesellschaften angewendet werden. Der Umstand, dass die Steueroasengesellschaft die Gewinne zu einem Zeitpunkt erzielt hat, zu dem sie noch nicht der österreichischen Holdinggesellschaft "gehörte", vermag daher…
…in solche aus selbständiger Arbeit geschehen ist, hat internationale Anerkennung gefunden (siehe den in Artikel 3 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens dokumentierten Grundsatz, dass dann, wenn ein Rückgriff auf innerstaatliches Recht durch das Abkommen nicht unterbunden wird, der Stand des innerstaatlichen Rechts im Zeitpunkt der…
…im Jahr 10 die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft um 500 verkauft, wird in Frankreich ein Veräußerungsgewinn von 400 realisiert. Damit ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem auch in Österreich als dem Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft der in den Händen der französischen Gesellschaften eingetretene Wertzuwachs (400…