…seine Wohnung für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, obwohl die Tätigkeit des Arbeitnehmers einen Arbeitsplatz erfordert. Darüber hinaus können auch noch folgende Aspekte bei der Prüfung einer Homeoffice-Betriebsstätte relevant…
…noch als in Grenznähe gelegen anzusehen sind, die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (z.B. ein Untermietzimmer, Räumlichkeiten in einem Personalheim) unterhalten und…
…wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen Arbeitgeber in einer Art und Weise tätig, dass sich dieser Arbeitgeber hiedurch im Rahmen seiner unternehmerischen Leistungserbringung einer…
…Anlaufstelle bzw. Kontaktadresse im Zusammenhang mit ihren Einkäufen bei dem dänischen Unternehmen bekannt ist und dass weiters in der Wohnung ein nur der beruflichen Tätigkeit dienender Arbeitsplatz vorhanden ist und dass eine büroähnliche Ausstattung für die Abhaltung von berufsbedingten Besprechungen gegeben ist uÄ, dann sind…
…der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft…
…die Entwicklung individueller Lösungsstrategien zur Vermeidung von Patientenschäden, Recherchetätigkeiten sowie die Erstellung von Publikationen. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kunden sowie Schulungen werden entweder beim jeweiligen Kunden oder am Sitz des deutschen Unternehmens ausgeübt. Die Wahl des Ortes, an dem die vom österreichischen Arbeitnehmer durchzuführenden Vorbereitungstätigkeiten…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
Erwirbt ein liechtensteinisches Produktionsunternehmen, das Vorarlberger Grenzgänger beschäftigt, eine österreichische Eigentumswohnung und vermietet es diese unter dem ortsüblichen Mietzins an einen österreichischen Grenzgänger-Arbeitnehmer, dann fließt hiedurch dem Grenzgänger-Arbeitnehmer ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu, der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642…
Ist ein Dienstnehmer einer deutschen GMBH in Österreich ansässig und arbeitet er hier für seinen deutschen Arbeitgeber in seinem in der inländischen Wohnung gelegenen "home office", dann wird zunächst zu klären sein, ob dieses "home office" eine inländische Betriebstätte des deutschen Arbeitgebers darstellt. Für lohnsteuerliche…
…da die seinerzeitige Bruttobesteuerung mit 20% ab 1994 beseitigt worden ist. Weiters wird angemerkt, dass im Rahmen von österreichisch-deutschen Verständigungsgesprächen am 1. Juni 1994 im bilateralen Verhältnis - solange sich keine anderweitigen Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben - weiterhin der vom BFH und vom VwGH…
…sowie am Wochenende in Österreich auf, dann sind die aus dem Beratungsvertrag erzielten Einkünfte insoweit von der Besteuerung in Österreich freizustellen, als sie in Ungarn einer "festen Einrichtung" im Sinn von Artikel 14 DBA-Ungarn zuzurechnen sind (EAS 1021). Ein in der Budapester Wohnung separiert…
…eine französische Staatsbürgerin, die mit ihrem Ehemann gemeinsam eine deutsche Wohnung bewohnt, die aber gleichzeitig auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, dann ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz befindet. Liegt eine deutsche…
Wurde ein österreichischer Chemiker, der in einem Dienstverhältnis zu der österreichischen Gesellschaft eines multinationalen Konzerns steht, am 1. 8. 1992 für die Dauer von etwa 4 bis 5 Jahren zu einer niederländischen Konzerngesellschaft entsandt und wird für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den…
…VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des persönlichen Lebens am deutschen Familienwohnsitz abspielt und die österreichische Wohnung nur als eine Art beruflich unabdingbare "Notunterkunft" zu werten ist, die gewählt werden musste, um die Anstellung bei…
…die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (z.B. ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum italienischen Wohnsitz statt…
…vor in der Schweiz verbleibt, würde selbst durch Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes am Kapitalvermögen nach Österreich eintreten; es wäre daher steuerlich unerheblich, ob in einem solchen Fall eine inländische Wohnung angemietet oder ein Hotelaufenthalt bevorzugt wird. 11. Oktober 1991 Für den…
…Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich erforderlich ist. Sollte der Dienstvertrag es hingegen zulassen, dass Arbeiten auch an anderen Orten (zB in der schweizerischen Wohnung) ausgeübt werden…
…von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich erforderlich ist. Der einschränkende Hinweis, dass bei einer Verrichtung von Arbeiten auch an anderen Orten (z.B. in der schweizerischen Wohnung) die Grenzgängereigenschaft verloren geht…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach Ableistung seiner Entsendung zu einer diplomatischen Vertretungsbehörde in Paris seinen Hauptwohnsitz wieder nach Wien, wobei die Pariser Wohnung, in der die Lebensgefährtin lebt, beibehalten wird, dann unterliegen Erträgnisse aus weiterhin gehaltenen Anteilen an französischen Investmentfonds nach Maßgabe der Regelungen…
…des EDV-Spezialisten in seiner österreichischen Wohnung befindet; in dieser Hinsicht ergibt sich durch das DBA-2000 (das ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tritt) kein Unterschied zum Vorgängerabkommen aus dem Jahre 1954. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen als am österreichischen Wohnort gelegen anzusehen ist…