…Beurteilung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale auf die Wohnung am Arbeitsplatz Bedacht zu nehmen sei. Die Anerkennung des Pendlerpauschales auch bei überwiegenden Fahrten zwischen Familienwohnung und Arbeitsstätte wurde abgelehnt, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des Pendlerpauschales für Fahrten zwischen der Wohnung am Ort bzw…
…Raum, in dem dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur eine Schlafstelle eingeräumt ist und den dieser Arbeitnehmer mit Arbeitskollegen teilen muss, keine Wohnung erblickt werden. Auch unter den verminderten Anforderungen, die an Wohnungen am Arbeitsplatz zu stellen sind, ist ein solcher Raum nicht so beschaffen, dass…
…Geschäftsverbindungen zu solchen Maklern und Agenturen neu herzustellen. Laut Dienstvertrag sei sein Arbeitsplatz zwar am Standort der ***8*** in St. Pölten gewesen, da die von ihm zu betreuenden Kunden aber vorwiegend in Wien gewesen seien, habe er seine Tätigkeit von der Wohnung in Wien ausgeübt…
…Das Pendlerpauschale habe keine Berücksichtigung finden können, da die Fahrtkosten von der Wohnung des Bw in Wien zum Arbeitsplatz des Bw in Wien mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten seien. Mit Eingabe vom 8. April 2005 (eingelangt beim Finanzamt am 12. April 2005) stellte der Bw innerhalb…
…Raum, in dem dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur eine Schlafstelle eingeräumt ist und den dieser Arbeitnehmer mit Arbeitskollegen teilen muss, keine Wohnung erblickt werden. Auch unter den verminderten Anforderungen, die an Wohnungen am Arbeitsplatz zu stellen sind, ist ein solcher Raum nicht so beschaffen, dass…
…erlauben nicht, Glauben und menschliches Einfühlungsvermögen über vorliegende Tatsachen zu stellen. In Anbetracht der Erfahrungen des täglichen Lebens ist jedenfalls davon auszugehen, dass jemand, der eine Wohnung am Arbeitsplatz besitzt (angemietet hat), diese auch tatsächlich überwiegend nutzt. Ein Abgehen davon wäre nur dann möglich, wenn…
…allgemeiner Auffassung mit einer durchschnittlich ausgestatteten 60m² Wohnung mit einem ortsüblichen Durchschnittsmietzins jedenfalls das Wohnbedürfnis einer einzelnen Person an ihrem Beschäftigungsort zweckentsprechend erfüllt werde. Die dafür anfallenden Kosten seien als die unvermeidbaren Mehraufwendungen anzusehen, die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen müsse…
…Raum, in dem dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur eine Schlafstelle eingeräumt ist und den dieser Arbeitnehmer mit Arbeitskollegen teilen muss, keine Wohnung erblickt werden. Auch unter den verminderten Anforderungen, die an Wohnungen am Arbeitsplatz zu stellen sind, ist ein solcher Raum nicht so beschaffen, dass…
…in Wien hatten, dass die Bf nicht habe nachweisen können, dass sie am Zweitwohnsitz im Waldviertel eine Wohnung habe und dass die behaupteten Fahrten unternommen worden seien. Darüber hinaus habe die Bf eine Erwerbstätigkeit nur für die Monate 1 bis 6/2019 gehabt. Die Unzumutbarkeit…
…Berufungsfall fährt der Bw. grundsätzlich (Ausnahmen in Urlaubszeiten) jeweils am Ende der Arbeitswoche heim und zu Beginn der Arbeitswoche wieder zum Arbeitsplatz. Während der Woche legt er die Strecke Wohnung Arbeitsstätte von seinem jeweils am oder in der Nähe des Arbeitsplatzes bezogenen, vom Arbeitgeber bereitgestellten…
…Berufungswerbers folgt, dass die Wohnung in Urfahr aus beruflichen Gründen gekauft wurde und selbst wenn man annimmt, dass die Wohnung am Arbeitsplatz bzw. in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz wäre, ist eine Berücksichtigung dieser Kosten nicht möglich. Aufwendungen für eine Wohnung am Arbeitsort und ev. Fahrtkosten…
…und die Kosten daher als Werbungskosten abzugsfähig sind. Liegt nämlich ein Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz, dann können die Aufwendungen für die Wohnung am Arbeitsplatz sowie die Kosten für Familienheimfahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden (VwGH 26.4.1989…
…sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Zu den Werbungskosten gehören auch Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung. Dazu zählen die Kosten für die Wohnung am Arbeitsplatz sowie die Kosten für Familienheimfahrten. Demgegenüber bestimmt § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988…
…fremden Haushalt eingegliedert ist, sondern diesen mitbestimmt. Insgesamt sind daher die Voraussetzungen dafür gegeben, die Kosten der Wohnung am Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen." Weiters betonte das Bundesfinanzgericht, dass über § 282 BAO in den Einkommensteuerverfahren eine Bindungswirkung für die belangte Behörde besteht. Revision wurde von…
…beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt (VwGH 28.3.2000, 96/14/0177). Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen…
…beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt (VwGH 28.3.2000, 96/14/0177). Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen…
…und die Kosten daher als Werbungskosten abzugsfähig sind. Liegt nämlich der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz, dann können die Aufwendungen für die Wohnung am Arbeitsplatz sowie die Kosten für Familienheimfahrten steuerlich nicht berücksichtigt werden (VwGH 26.4.1989…
…ein Haushalt am Familienwohnsitz nicht gegeben sei, liege bei den Aufwendungen für die Wohnung am Arbeitsplatz kein Mehraufwand vor, sodass eine steuerliche Berücksichtigung der Aufwendugnen nicht Platz greifen könne. Der Berufungswerber werde daher ersucht, hiezu Stellung zu nehmen und bekanntzugeben, wie die Wohnsituation am Heimatort…
…in einen fremden Haushalt eingegliedert ist, sondern diesen mitbestimmt. Insgesamt sind daher die Voraussetzungen dafür gegeben, die Kosten der Wohnung am Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen. Was aber die Fahrtkosten betrifft, so ist die Definition des § 4 Pendlerverordnung heranzuziehen. Dieser Bestimmung wird das mitbewohnte Haus…
…in einen fremden Haushalt eingegliedert ist, sondern diesen mitbestimmt. Insgesamt sind daher die Voraussetzungen dafür gegeben, die Kosten der Wohnung am Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen. Was aber die Fahrtkosten betrifft, so ist die Definition des § 4 Pendlerverordnung heranzuziehen. Dieser Bestimmung wird das mitbewohnte Haus…