…in Deutschland ansässig sind. Es wird davon ausgegangen, dass weder die österreichischen noch die ausländischen Mitglieder des Beirats ein lohnsteuerabzugspflichtiges Dienstverhältnis eingegangen sind. Nach originär innerstaatlichem Recht sind Einkünfte dieser im Ausland ansässigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 2 erster…
Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…
Wirkt ein in den USA ansässiger Wissenschaftler an einem inländischen Universitätsinstitut bei einem inländischen Forschungsprojekt mit, ohne in Österreich eine unterrichtende Tätigkeit zu entfalten, dann ist die für Gastprofessoren nach Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 vorgesehene und mit einer Zweijahresfrist…
Vergibt eine österreichische Privatstiftung im Rahmen eines internationalen Wettbewerbes Preisgelder für besondere Verdienste um wissenschaftliche Arbeiten an Preisträger in der Ukraine, dann sind diese Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-Ukraine in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Entscheidend ist, dass von der ukrainischen Steuerverwaltung ausgestellte…
Weitet eine liechtensteinische Stiftung ihre Tätigkeit in der Weise auf österreichisches Staatsgebiet aus, dass in Österreich ein wissenschaftlich tätiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, für den die Stiftung in Österreich Lohnsteuer entrichtet, so ist nicht ausgeschlossen, dass hiedurch auch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5…
Wirken ausländische Wissenschaftler entgeltlich an Forschungsprojekten eines inländischen Universitätszentrums (ohne Eigenschaft eines Betriebes gewerblicher Art) mit, wobei schwerpunktmäßig ihre Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann…
…die bisher verschiedentlich verhindert haben, dass ausländische Spitzenkräfte aus den Bereichen von Wissenschaft und Forschung ihr Wirken auch der österreichischen Volkswirtschaft zugute kommen lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen ist, sollen daher durch den mit ihrem Zuzug nach Österreich verbundenen…
…handeln sollte, die in Würdigung der Persönlichkeit des Empfängers oder seines Schaffens gewährt werden und die - wären sie nicht von einer Privatstiftung geleistet worden - nicht steuerbar sind. Werden daher Wissenschaftspreise von einer österreichischen Privatstiftung an Preisträger in Norwegen, Deutschland und in der Schweiz vergeben, dann…
Erhalten ausländische Wissenschaftler, die sich zu Forschungszwecken in Österreich aufhalten, Stipendien, die gemäß Punkt 2 des BMF-Erlasses AÖF Nr. 64/1996 steuerpflichtige Einkünfte für die Wissenschaftler begründen, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob von diesen Stipendien die Steuer im Steuerabzugsweg zu erheben ist…
…sogenannten Kostenersatzes häufig auch Aufwendungen mitabgegolten werden, die steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind (insb. im Bereich der Verpflegungs- und Repräsentationsaufwendungen). Die für den Veranstalter bestehende Verpflichtung zur Einbehaltung des Steuerabzuges hindert aber den ausländischen Wissenschaftler nicht daran, im Wege einer Antragsveranlagung nach § 102 Abs…
Wird ein italienischer Wissenschaftler von einer österreichischen Hochschule für die Dauer von höchstens zwei Jahren als Dienstnehmer angestellt, um hier an einem durch Stipendien geförderten Forschungsprojekt mitzuarbeiten, dann kann Artikel 20 des österreichisch-italienischen DBA Doppelbesteuerungsabkommens dazu führen, daß die Vergütungen für dieses Forschungsprojekt in…
Ist ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler für die Dauer von zwei Jahren an einer staatlichen italienischen Universität als Gastlektor tätig, dann sind seine hiefür bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 20 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens von der italienischen Besteuerung freizustellen und unterliegen der Besteuerung in Österreich; diese…
…davon ab, ob dieser österreichischen Einrichtung in Bezug auf die betriebliche Aktivität des italienischen Unternehmens eine bloß unterstützende Funktion zukommt. Dies wäre der Fall, wenn in diesem Zentrum ausschließlich wissenschaftliche Forschung betrieben wird. Dies wäre aber nicht der Fall, wenn ein Teil der Produktionstätigkeit, zu…
…China hinsichtlich der Definition des Lizenzgebührenbegriffs vom geltenden OECD-Musterabkommen substanziell insoweit abweicht, als auch Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen von Art. 12 erfasst werden. Da der Begriff der "Ausrüstungen" nicht notwendigerweise mit körperlichen Wirtschaftsgütern gleichzusetzen…
Verfügt eine wissenschaftlich tätige Non-Governmental-Organisation (NGO) mit Sitz in den USA über österreichische Bankkonten, dann kann diese NGO die österreichischen Zinserträge kapitalertragsteuerfrei beziehen, wenn sie in Österreich weder unbeschränkt steuerpflichtig ist, noch unter Nutzung inländischer Betriebstätten gewerblich oder sonst selbständig tätig ist. Eine…
Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, so dass bei dieser Gestaltung ( 1…
Werden über die die österreichische Akademie der Wissenschaften Stipendien für 1 bis 2jährige Forschungsaufenthalte junger Wissenschaftlicher in den USA vergeben, die von einer nicht auf Gewinn gerichteten amerikanischen Foundation zuerkannt und bezahlt werden, dann sind diese Stipendien gemäß Artikel XIII Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen…
Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus…
Ein 6-monatiges Stipendium des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Führungskräftequalifizierung im Kunst- und Kulturbereich in den USA, das in der Auszahlung eines monatlichen Betrages von S 25.000,00 und der Übernahme der Reiskosten in die USA besteht, darf nach Auffassung…
Gemäß Artikel 20 DBA-Italien sind italienische wissenschaftliche Lehrkräfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn sie sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der…