Artikel 227 Pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Sie gehören einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen…
Muster 6: Muster der Etikette für Wissenschaftler und wissenschaftliche Einrichtungen [Grafik]
…Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. a UStG 1994). Spezifische Zubehörteile sind Waren, die zur Verwendung mit einem bestimmten wissenschaftlichen Instrument oder Apparat besonders hergerichtet sind, um seine Leistung oder seine Verwendungsmöglichkeit zu verbessern (Art. 9 DVO 1225/2011). Die Ersatzteile, Bestandteile, spezifischen Zubehörteile…
5.4. Ausrüstungen für wissenschaftliche Forschung (C14) 5.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausrüstungen, die zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden (Art. 51 Abs. 1 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. a UStG 1994). Ausrüstungen sind Instrumente…
6.3. Wissenschaftliche Einrichtungen (1) Das nichtkommerzielle Verleihen, Verschenken oder Tauschen von Herbariumsexemplaren (getrocknetem Pflanzenmaterial) und Exemplaren für die Diagnostik und forensische Forschung (wie in Anlage 9 beschrieben), sonstigen haltbar gemachten, getrockneten oder festumschlossenen Museumsexemplaren (auch Tieren) und lebenden Pflanzenmaterialien ist von den Beschränkungen ausgenommen…
…Geschäftsführung. Beispiele: ausschließlich humanitäre, wohltätige Zwecke verfolgen zB Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz Österreichisches Schwarzes Kreuz Arbeitersamariterbund Österreichs Österreichischer Zivilschutzbund Österreichischer Bergrettungsdienst ausschließlich wissenschaftliche Zwecke verfolgen zB Verband Österreichischer Hochschulen Arbeitsgemeinschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation 2.3.3.2.2. Ausschließlichkeit Rz 50: Siehe…
5. Befreiungen für erzieherische, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke 5.1. Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente (C11) 5.1.1. Warenkreis Abgabenfrei sind die in Anhang 1 angeführten Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente (Art. 42 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z…
…in Deutschland ansässig sind. Es wird davon ausgegangen, dass weder die österreichischen noch die ausländischen Mitglieder des Beirats ein lohnsteuerabzugspflichtiges Dienstverhältnis eingegangen sind. Nach originär innerstaatlichem Recht sind Einkünfte dieser im Ausland ansässigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 2 erster…
Durch die begrenzte Erweiterung der Bestimmungen über die steuerliche Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden…
Wirkt ein in den USA ansässiger Wissenschaftler an einem inländischen Universitätsinstitut bei einem inländischen Forschungsprojekt mit, ohne in Österreich eine unterrichtende Tätigkeit zu entfalten, dann ist die für Gastprofessoren nach Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 vorgesehene und mit einer Zweijahresfrist…
Vergibt eine österreichische Privatstiftung im Rahmen eines internationalen Wettbewerbes Preisgelder für besondere Verdienste um wissenschaftliche Arbeiten an Preisträger in der Ukraine, dann sind diese Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-Ukraine in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Entscheidend ist, dass von der ukrainischen Steuerverwaltung ausgestellte…
…für jede Einkunftsquelle eine Überprüfung, ob aus jeder Einkunftsquelle Gewinne oder Verluste erzielt werden, nicht möglich. Die Einkünfte aus wissenschaftlicher Leistung betreffen Vortragstätigkeit; aus schriftstellerischer Leistung wurden keine Einkünfte erklärt). Der nunmehrige Bw. beantragte den Vorsteuerabzug für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer. - Die Abgabenbehörde erster…
…bezahlenden Vergütungen keine prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen iSd. § 108c Abs. 1 EStG 1988 darstellen würden. Insgesamt liege daher keine überwiegend wissenschaftliche Tätigkeit iSd. § 2 Abs. 1 Z 1 ZBV 2016 vor. Mit der gegen diesen Bescheid rechtzeitig eingebrachten Beschwerde legte der Bf. einen weiteren Tätigkeitsnachweis seines Arbeitgebers…
Weitet eine liechtensteinische Stiftung ihre Tätigkeit in der Weise auf österreichisches Staatsgebiet aus, dass in Österreich ein wissenschaftlich tätiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, für den die Stiftung in Österreich Lohnsteuer entrichtet, so ist nicht ausgeschlossen, dass hiedurch auch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5…
Wirken ausländische Wissenschaftler entgeltlich an Forschungsprojekten eines inländischen Universitätszentrums (ohne Eigenschaft eines Betriebes gewerblicher Art) mit, wobei schwerpunktmäßig ihre Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann…
…die bisher verschiedentlich verhindert haben, dass ausländische Spitzenkräfte aus den Bereichen von Wissenschaft und Forschung ihr Wirken auch der österreichischen Volkswirtschaft zugute kommen lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen ist, sollen daher durch den mit ihrem Zuzug nach Österreich verbundenen…
…Betrachte man die Entwicklungszeit mancher Präparate (20, 30 und viel mehr Jahre zB für die AIDS Bekämpfung), dürften die Liebhabereibestimmungen auf diesem Sektor keine Anwendung finden. Der Beweis der wissenschaftlichen Tätigkeit und internationale Anerkennung sei unbestritten. Der Erfolg, der sich nach Abschluss der Arbeiten einstellen…
…Universität **** angenommen. Die Kriterien zur Erfüllung der Voraussetzungen eines Zuzugsfreibetrages stellte der Bf. wie folgt dar: Z1. Wissenschaftliche Tätigkeit: die Tenure-Track-Stelle ermögliche es dem Bf., eine eigene Forschungsgruppe aufzubauen und zu leiten. Die Forschungsrichtung entspreche den Qualifikationen des Bf. auf dem Gebiet der…
…Vereinsbehörde unmittelbar nach Vorschreibung der Gebühr mit Eingabe vom 31. August 2007 darauf hingewiesen worden sei, dass der Verein V als Vereinigung, die nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich wissenschaftliche Zwecke verfolge, gemäß § 2 Z. 3 GebG hinsichtlich ihres Schriftverkehrs mit den öffentlichen Behörden und…
…dessen weitere Forschung sinnvoll erscheine. In diesem Projektentwurf werde in der Folge aufgezeigt, wie die wissenschaftliche Untersuchung ablaufen könnte. Es handle sich somit um einen Preis, der dem Preisträger im Rahmen eines Wettbewerbs durch eine Jury zuerkannt worden sei. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid…