…sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, daß zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖF Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Art. 9 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)…
…Hält sich daher der Schweizer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer überwiegend in der Schweiz und in den GUS-Staaten auf, liegt auf der Grundlage der höchstgerichtlichen Abkommensinterpretation der Ort der Arbeitsausübung und damit das Besteuerungsrecht auf österreichischer Seite. 27. März 1992 Für den Bundesminister: Dr…
Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BAO von der zivilrechtlichen Gestaltung geschäftlicher oder beruflicher Beziehungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden, so ist stets ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 04.03.1983, 81/17/0102, ÖStZB 1983, 339). Dies gilt…
Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen ua. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der Folge…
Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen u.a. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der…
…um von dort aus Flugeinsätze zu absolvieren, und muss dieser Vertrag auf der Grundlage von § 47 Abs. 2 EStG 1988 steuerlich als Dienstvertrag eingestuft werden (weil der wesentliche Vertragsinhalt darin besteht, dass der Pilot seine Arbeitskraft dem Bedarfsflugunternehmen schuldet), dann wäre österreichische Lohnsteuerpflicht gegeben und…
…wenn die Gewinne auf wesentliche Unternehmensfunktionen in Österreich zurückzuführen sein sollten. Es ist daher nach international akkordierten Grundsätzen auf der Grundlage des AOA (siehe hierzu EAS 3010) durch Funktionsanalyse vor allem festzustellen und zu belegen, welche "significant people functions" (für die Unternehmensgewinnerzielung wesentliche persönliche Funktionen)…
…weil auch mit diesen Staaten stets auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens (bzw. des davon abgeleiteten UNO-Musterabkommens) verhandelt wird und daher im Zweifel die Interpretationsgrundsätze zum OECD-Musterabkommen eine wesentliche Auslegungshilfe für Verträge mit Nicht-OECD-Staaten darstellen. Sollte sich im Fall einer Arbeitnehmerentsendung…
…dass dies so ist, wenn nicht auch zivilrechtlich das Arbeitsverhältnis zur inländischen Gesellschaft gelöst und an dessen Stelle ein solches zur britischen Gesellschaft begründet wird. Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BA0 von einer zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…
…abgeschlossen hätte; es ist nicht auszuschließen, dass hierbei kalkulatorische Überlegungen auf der Grundlage der Kostenaufschlagsmethode angestellt werden können. Ob der eine oder andere Fall vorliegt sowie ob möglicherweise noch unberücksichtigt gebliebene weitere wesentliche Aspekte gegeben sind, müsste mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgeklärt werden, wobei…
…typischer Gebäudecharakter beizumessen ist, sind dementsprechend dann beweglich, wenn sie ohne wesentliche Beeinträchtigung ihrer Substanz und ohne unverhältnismäßige Kosten von einem Ort on einen anderen Ort verbracht und dort verwendet werden können, wobei das Fundament und seine Kosten außer Ansatz bleiben. Daher führt der Umstand…
…Geschäftsleitungsverlegung verlagert sich die Ansässigkeit der juristischen Person gemäß Artikel 4 Abs. 3 DBA-Deutschland nach Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn Deutschland auf zivilrechtlicher Grundlage die in sein Land zugezogene Gesellschaft bloß als nichtrechtsfähigen Verein iSd § 1 Abs. 1 Nr. 5 dKStG behandeln sollte…
…vertreten werden kann, dass auch gewillkürtes Betriebsvermögen abkommensrechtlich noch der österreichischen Betriebstätte zuzurechnen ist. Dies wäre dann der Fall, wenn dargetan werden kann, dass die Kapitalbeteiligung die Grundlage wesentlicher, durch Mitarbeiter ausgeübter, Betriebstättenfunktionen ist. Hierbei wird auf das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse, auf die Wahrnehmung…
…8.1995, I R 112/94, BStBl II 1996, 563). Sie müssten Grundlage von wesentlichen Funktionen ("significant people functions") sein, zu denen auch das gesamte Risikomanagement zählt (AOA I/125). Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Kapitalbeteiligung zum "notwendigen Betriebsvermögen" der Betriebstätte zu zählen ist;…
Bei Berechnung der 183-Tage-Frist in Abkommen, die in den hier wesentlichen Belangen dem Art. 15 Abs. 2 OECD-MA folgen, kommt es auf die Tage der "physischen Anwesenheit" im betreffenden DBA-Partnerstaat an, wobei Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt (Z 5 des…
Hat Ende November 2005 die österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu 100% beteiligte deutsche Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung…
…im Wesentlichen keine Kontrollaufgaben, sondern Geschäftsleitungsaufgaben zum Inhalt hat, fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 DBA-Schweiz (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Ob die Vergütungen das Entgelt für eine unselbständige oder selbständige Arbeit darstellen, ist eine Sachverhaltsfrage, die auf der Grundlage des…
…im Wesentlichen getroffen werden (Rz 24 OECD-MK zu Art. 4 OECD-MA 2014). Entscheidend ist dementsprechend der Ort, an dem diese Entscheidungen getroffen werden, und nicht etwa der Ort, an dem geschäftsleitende Anordnungen zugehen. Trifft der Alleingeschäftsführer daher alle grundlegenden Leitungs- und kaufmännischen Entscheidungen…
… vor allem dann nicht, wenn im innerstaatlichen Recht beider Staaten ein im Wesentlichen inhaltlich gleicher Begriff von "Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts" existiert und wenn dieser im innerstaatlichen Körperschaftsteuerrecht beider Staaten im Grunde inhaltsgleich angewendet wird. Die Verknüpfung des abkommensrechtlichen Begriffes der…
…werden können, der diese Einkünfte generiert hat und der daher die Dispositionsgewalt für deren Erzielung innehat. Solange nationales Recht auf dieser Grundlage lediglich nach dem "economic-substance-Prinzip" festlegt, wem die Einkünfte zuzurechnen und wer demzufolge als "beneficial owner" der Einkünfte anzusprechen ist, wird diese…