…Bereitschaft diesen Vorgang in gleicher Weise nach § 48 BAO zu entlasten wie bei Übergang an inländische gemeinnützige Einrichtungen. Es kann daher der Wert der inländischen Liegenschaft insoweit aus der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden werden, als dies erforderlich ist, eine inländische Steuerbelastung des gesamten Erwerbes in jener…
…dass der Vorgang auf tschechischer Seite unter Artikel 13 Abs. 1 DBA fällt und dass das DBA sonach Tschechien kein Besteuerungsrecht entzieht, dann führt die Steuerbefreiung durch tschechisches Umgründungssteuerrecht nicht zum Aufleben eines österreichischen Besteuerungsanspruches. Das Doppelbesteuerungsabkommen nimmt keinen Einfluss darauf, mit welchem Wert die…
…EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1…
…ob der Wert der veräußerten Anteile zu mehr als 50 von Hundert unmittelbar oder mittelbar auf unbeweglichem Vermögen beruht. Nur in diesem Fall wäre es für die "Überwiegensrechnung" daher relevant gewesen, dass der von den Tochtergesellschaften gehaltene Immobilienwert (über die von der Muttergesellschaft gehaltene Beteiligung…
Wird eine irische Liegenschaft von dem in Österreich wohnhaften Liegenschaftseigentümer im Schenkungsweg der ebenfalls in Österreich wohnhaften Tochter übertragen, tritt inländische Schenkungssteuerpflicht ein. In die Bemessungsgrundlage für die österreichische Schenkungssteuer ist der gemeine Wert im Sinn des § 10 Bewertungsgesetzes aufzunehmen; eine "fiktive Einheitswertermittlung" hat nicht…
…BAO gestützten Antrages eine Entlastung von der sonst eintretenden Doppelbesteuerung zu erwirken. Es wird erwogen, das schwedische Grundstück - das in Österreich nicht mit dem schwedischen Steuerwert, sondern mit dem gemeinen Wert in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden müsste - von der österreichischen Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen und…
…der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf der…
…einzuräumen, dass die Verknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht (und damit die steuerliche Erfassung eines rein innerdeutschen Schenkungsvorganges) mit dem Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes nur einen sehr losen Steueranknüpfungspunkt darstellt; hinzukommt die Härte, die sich daraus ergibt, dass das deutsche Grundvermögen in Österreich mit dem gemeinen Wert…
…daher die Verkehrswerte der in Österreich gelegenen unbeweglichen Wirtschaftsgüter - unter Außerachtlassung der diese Werte schmälernden Verbindlichkeiten (Z 28.4 OECD-Kommentar zu Art. 13 OECD-MA) - in Relation zum gesamten aktiven Vermögen (ebenfalls zu Verkehrswerten angesetzt) zu stellen sein. In Drittstaaten gelegene Liegenschaften sind hierbei…
…d OECD-Kommentar zu Art. 10 OECD-MA ist der in Artikel 10 verwendete Begriff des "Kapitals" weit zu verstehen und umfasst auch Darlehen und andere Mittel, die der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden und zwar auch dann, wenn sie nach dem Wortlaut des Gesellschaftsrechts…
…die sowohl in der Güterproduktion als auch im Warenhandel tätig ist, dann wird bei einem geringfügigen Überschreiten der 50%-Grenze daher noch nicht davon gesprochen werden können, dass damit Liegenschaftsbesitz "zur Gänze oder hauptsächlich" der rumänischen Gesellschaft gehört. Denn das Wort "hauptsächlich" wird im gegebenen…
…der beiden Beteiligungen und nicht der gemeine Wert der Anteile im Zeitpunkt des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich (hier: zum Todestag der Großmutter) maßgebend. Sollte X in der Folge in Österreich versterben und sollte ihre 1,4% betragende Beteiligung an ihre in der…
…Der Umstand, dass Insiderwissen über einen bevorstehenden Firmenzusammenschluss bereits im Zuzugszeitpunkt eine begründete Hoffnung auf einen den Börsenkurswert künftig übersteigenden Marktwert entstehen lässt, muss hiebei unberücksichtigt bleiben, weil im Zuzugszeitpunkt dieser höhere Wert im "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" eben noch nicht erzielbar ist. Sollte der Zuzug im…
…solcherart mitzuhelfen, den sachgerechten Veräußerungspreis (der ein vernünftiges Vielfaches der Jahreslizenzerträge betragen wird müssen) zu ermitteln. Weigert sich die österreichische Muttergesellschaft, diesen Einblick in die Aufzeichnungen ihrer eigenen Tochtergesellschaft zu gewähren, soll sonach der tatsächliche Wert der Markenrechte vor der Finanzbehörde geheim gehalten werden, so…
…Beteiligung an einer österreichischen GmbH an ihre produktiv tätige schweizerische Tochtergesellschaft zu einem Abtretungspreis, der unter dem tatsächlichen Wert der Gesellschaftsanteile liegt, so kann dies keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich auslösen. Denn unentgeltliche Übertragungen von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der beschränkten Schenkungssteuerpflicht. Abgesehen davon…
…Volumen und Zusammengehörigkeitsgrad der Schalungsausrüstung werden daher im gegebenen Zusammenhang eine Rolle spielen; für das Vorliegen eines "Sachinbegriffes" würde es auch sprechen, wenn der Wert der kompletten Schalungsausstattung insgesamt höher einzustufen ist, als die Summe der Werte der Einzelteile. 29. September 1997 Für den Bundesminister…
…Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1…
…Nr. 32/2019 darstellt. Sofern nämlich der Wert der Anteile zu mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar auf unbeweglichem Vermögen beruht, dürfen Gewinne aus der Anteilsveräußerung nach dieser Abkommensbestimmung im Lagestaat - hier in Österreich - besteuert werden. Der Begriff des unbeweglichen Vermögens iSd Art. 13 Abs…
…so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird in einem solchen Fall der bis zur Wohnsitzverlegung angewachsene Wertzuwachs auf der Grundlage…
…Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Beteiligungen…