…oder der österreichischen Besteuerung unterliegen hängt davon ab, ob dem Unternehmensberater zur Erbringung seiner Beratungsleistungen eine "feste Einrichtung" (Betriebstätte) im Sinn von Artikel 14 des Abkommens in der Schweiz zu Verfügung gestellt wurde. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht nicht verloren, wenn die seinerzeit eingegangenen Verpflichtungen (10jährige Depothinterlegung) weiterhin eingehalten werden. Auch bleibt die Steuerbefreiung nach Maßgabe des § 27 Abs. 3 EStG innerhalb des 10jährigen Zeitraumes erhalten. 05. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…der bereits nach inländischem Recht (Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht) zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führt. Dies zieht gemäß § 31 EStG 1988 hinsichtlich der eingetretenen Wertsteigerung (Wert im Zeitpunkt des Wegzuges 150) die Steuerpflicht des Wertzuwachses (in Höhe von 50) nach sich. Allerdings…
…Steuerpflicht einen Wechsel in der Einkunftsart vorzunehmen; dies ist aber nur dann zulässig, wenn sich durch Außerachtlassung von Sachverhaltsgegebenheiten im Ausland hierfür eine Rechtfertigung ergeben würde. Im vorliegenden Fall sind aber für die Einkünftezuordnung ausschließlich im Inland realisierte Sachverhaltsgegebenheiten maßgebend, sodass auch aus der isolierenden…
…in Österreich aufgenommen wird, dann spricht dies für ein bloße Betriebsunterbrechung und nicht für eine Betriebsaufgabe oder eine Betriebsverlegung (EStR 2000 Rz 5638). Liegt eine Betriebsunterbrechung und ein Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht vor, dann würden Folgeprovisionen, die dem Steuerpflichtigen während seines Aufenthaltes in der…
…dann fehlt damit eine Voraussetzung für den Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht. Wer sich daher auf die Vorteile der Verordnung beruft, trägt das Risiko, dass er auch die in der Verordnung für den Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht geforderten Voraussetzungen erfüllt. Sollte eine vorzeitige Rückverlegung…
…des inländischen Wohnsitzes und Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht - nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben. Wird daher die Einkommensteuerveranlagung 2002 vorgenommen und werden hierbei die in der Zeit des Bestandes des inländischen Hauptwohnsitzes erzielten Einkünfte von Jänner bis März 2002 der Besteuerung zugeführt…
…wenn der steuerliche Zufluß vor der Wohnsitzverlegung stattgefunden hat, sondern auch dann, wenn dies erst nachher, also nach Wechsel in die bloß beschränkte Steuerpflicht, geschehen ist. Die beschränkte Steuerpflicht gründet sich darauf, daß die Einmalzahlung zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählt, die in Österreich ausgeübt…
…unterliegen, kann daher nach Maßgabe der Dokumentationserfordernisse der Doppelbesteuerungsverordnung inländische Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden. Es ist nicht zu erwarten, dass in solchen Fällen durch das in Vorbereitung stehende neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien ein Wechsel in die Steuerpflicht herbeigeführt werden wird. Bundesministerium für Finanzen, 28…
…den Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht geht die Steuerpflicht an sämtlichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt worden ist, nicht verloren. Allerdings verpflichtet Artikel 18 des in diesem Fall ab November 2005 mit der Slowakei anzuwendenden DBA (DBA-CSSR) zur Steuerfreistellung in Österreich…
…Einführung des Steueranrechnungsverfahrens für öffentliche Bezüge in Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz ist im gegebenen Zusammenhang ohne Auswirkung, da der Wechsel vom Freistellungs- zum Anrechnungsverfahren nur für eine in der Schweiz ausgeübte Arbeit, nicht aber für eine in Österreich für die Schweiz erbrachte Arbeitsleistung…
…in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs sowohl an den Dienstbezügen (soweit diese auf die in Russland ausgeübte Tätigkeit entfallen, sonach nicht z.B. für den Abfertigungsbetrag) als auch an den Konsulentenhonoraren gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR auf Russland übergehen. Denn nach der…
…bei der Entsendung nicht zu einem Wechsel des zivilrechtlichen Arbeitgebers kommt, liegen keine separat zu betrachtenden Zeiträume vor, denn lediglich eine (zeitweise) geänderte Verwendung für ein anderes Unternehmen führt nicht automatisch zu einem eigenständigen Arbeitsverhältnis. Dies führt dazu, dass für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung…
…dass die österreichischen Einkünfte in der US-Steuererklärung erfasst wurden und die österreichische Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988 in den USA zur Anrechnung gebracht worden ist. Wird nunmehr im Nachhinein - nach Wechsel des steuerlichen Vertreters - beim Finanzamt Eisenstadt ein Rückzahlungsantrag eingebracht und darin ein Entgeltsplittung…
…Abkommen in Saudi-Arabien besteuert werden dürfen; dies ist aber bei den Gastprofessoreneinkünften nicht der Fall. Wird während der Auslandstätigkeit der inländische Wohnsitz aufgelöst und tritt ein Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht ein, dann endet damit wohl die inländische Steuerpflicht hinsichtlich der…
…neuen Abkommen müssten diese Dienstnehmerbezüge auf der Grundlage der 1986 getroffenen Verständigungslösung dem Artikel 14 zugeordnet werden. Es könnte diesfalls ein Wechsel des Besteuerungsrechtes von Deutschland nach Österreich nur dann eintreten, wenn die Arbeit des Gesellschafterdienstnehmers nicht mehr in einer festen Einrichtung auf deutschem Staatsgebiet…
…Der durch das Abänderungsprotokoll 2006 vorgesehene Wechsel von der Steuerbefreiungs- zur Anrechnungsmethode sollte sich daher lediglich auf die für Grenzgänger grundsätzlich relevanten Einkünfte im Sinne des Art. 15 Abs. 1 beziehen, wobei allerdings angesichts der von der Abkommensrevision intendierten Beseitigung des Grenzgängerbegriffs in Kauf genommen…
…Arbeitnehmers - unter wöchentlichem Wechsel - zu je 50% am deutschen Unternehmenssitz und zu 50% im österreichischen Homeoffice ausgeführt, dann kann nicht mehr von einer bloß gelegentlichen Nutzung gesprochen werden (vgl. EAS 2966). Indem der Arbeitnehmer - in Abstimmung mit dem Arbeitgeber - seiner Tätigkeit in nennenswertem Ausmaß von…
…Auslandseinkünfte nicht in Österreich ansässigen natürlichen Personen (direkt oder indirekt) zufließen, tritt daher auch kein automatischer Methodenwechsel gemäß § 10 Abs. 3 KStG (Wechsel von der Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung der Enkelgesellschaft zur Steuerpflicht mit Auslandssteueranrechnung) ein. Befindet sich allerdings die Geschäftsleitung der österreichischen Zwischengesellschaft in einem…
…wurden) und wird er in der Folge - neben den beiden österreichischen Geschäftsführern und ohne Änderung seines Betätigungsfeldes - zum Geschäftsführer berufen, dann könnte ein Wechsel des Besteuerungsrechtes von Deutschland nach Österreich nur dann eintreten, wenn ihm in der Folge die Bezüge tatsächlich in seiner "Eigenschaft als…