…allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt werden, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt und von der eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt worden ist. Bundesministerium für Finanzen, 24…
…wenn die US-Verwaltung nicht auf dem Vordruck selbst ihre Ansässigkeitsbescheinigung erteilt, sondern wenn hierzu von der US-Verwaltung ein gesondertes Dokument ausgestellt wird und wenn dies auf dem Vordruck ZS-QU1 oder ZS-QU2 vom Einkünfteempfänger in geeigneter Form dokumentiert wird (zB durch Anheften…
…Zahlung einen gesonderten Vordruck ZS-QU2 abzuverlangen. Da bei der ersten quellensteuerentlasteten Auszahlung aber noch nicht die weiteren in dem betreffenden Jahr zu leistenden Vergütungen bekannt sind, wurde es als ausreichend angesehen, in einem solchen Fall in dem Vordruck ZS-QU2 bzw. ZS-QU1 (bei…
…Den auszahlenden Stellen muss ein von der zypriotischen Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU1 vorliegen. Für Zeiträume vor dem Wirksamkeitsbeginn der Entlastungsverordnung wird auf EAS 2088 in einem vergleichbaren Fall mit Südafrika hingewiesen: Macht ein Abgabepflichtiger mit einem ihm dauerhaft zur Verfügung stehenden inländischen Einfamilienhaus Steuerfreiheit…
…2638). Es ist aber auch durchaus möglich, dass bei der laufenden Geschäftsverbindung der Vordruck ZS-QU1 nach Ende des Jahres nachgebracht wird und die gesamte Jahressumme der Vergütungen enthält. Ein Problem könnte sich diesfalls nur dann ergeben, wenn der Vertragspartner trotz Zusage dieses nachträglich bestätigte…
…2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung vorliegt (insbesondere jährliche Vergütung unter 10.000 Euro) - das Vorliegen einer von der ausländischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-QU1 oder ZS-QU2 erteilten Ansässigkeitsbescheinigung sowie im Fall juristischer Personen die - im Vordruck ZS-QU2 bereits integrierten - Erklärungen nach § 3…
…zu machen, dass der Lohnsteuerabzug zu Recht für einen in Deutschland zu besteuernden Lohnteil unterlassen wurde. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt werden, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt und von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt worden ist (EAS 3047 betr. eine Steueraufteilung…
…III Nr. 92/2005, (bei Vorlage des Vordruckes ZS-QU1) von der Vornahme des Steuerabzuges Abstand genommen werden. Rechtsgrundlage hierfür wäre diesfalls Artikel 7 des jeweiligen DBA (und zwar auch dann, wenn die Vereinbarung mit einer ausländischen Gastrogesellschaft als Arbeitgeber des Koches abgeschlossen worden ist…
…Dies setzt allerdings voraus, dass dem inländischen Arbeitgeber ein von der deutschen Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU1 vorliegt. Diese Bescheinigung darf bei der jeweiligen Lohnauszahlung nicht älter als 1 Jahr sein (EStR 2000 Rz 8021b erster Absatz). Sollte das Dienstverhältnis in der Zukunft in ein…
…freizustellen, wobei dahingestellt bleiben kann, ob dies durch Artikel 15 Abs. 1 oder durch Artikel 21 normiert wird. Eine Steuerfreistellung vom Lohnsteuerabzug setzt aber die Einhaltung der Erfordernisse der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl III, 92/2005 (Vordruck ZS-QU1), voraus. Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember 2007
…Einkünfteempfänger der Meinung, dass ihm eine unmittelbare Steuerentlastung anlässlich der Einkünfteauszahlung zu gewähren sei und dass es abkommensrechtlich daher nicht zulässig wäre, diese Entlastung von der Beibringung eines von der US-Verwaltung bestätigten Vordruckes abhängig zu machen, so steht es ihm frei, in den USA…
…Nr. 92/2005, die Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 oder ZS-QU2 erforderlich, der - von den Bagatellfällen des § 2 Abs. 2 der Verordnung abgesehen - eine Ansässigkeitsbescheinigung des DBA-Partnerstaates enthalten muss. Bei ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucken, in denen die genaue Höhe der österreichischen Einkünfte angegeben ist…
…wenn ordnungsgemäß ausgefüllte und von der tschechischen Abgabenbehörde bestätigte Vordrucke ZS-QU1 vorliegen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss auf österreichischer Seite eine abkommensgemäße Steuerentlastung auch dann stattfinden, wenn die - durch den Vordruck der tschechischen Finanzverwaltung offengelegten - Zuwendungen in Tschechien nach dem innerstaatlichen Recht Tschechiens…
…92/2005, aufgelegten Vordrucke ZS-QU1 und ZS-QU2 enthalten unter anderem die Frage nach der Höhe der nach inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte. Diese Frage dient in erster Linie Kontrollzwecken. Denn es soll aus dem ausgefüllten Vordruck erkennbar sein, dass er genau in Bezug auf…
…Einkünften der Künstler erlangt, wenn die Künstler ihre Tätigkeit persönlich in Österreich ausüben; eine Steuerpflicht kraft "Verwertungstatbestandes" wird durch diese DBA nicht zugelassen. Werden daher in DBA-Anwendungsfällen ordnungsgemäß ausgefüllte Vordrucke ZS-QU1 beigebracht, kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005…
…Darnach kann bei Künstlern, die ordnungsgemäß bestätigte Vordrucke ZS-QU1 beibringen, der Steuerabzug nach Maßgabe der DBA unterbleiben. Allerdings ist im gegebenen Zusammenhang noch Folgendes zu beachten: Sowohl das DBA mit der Schweiz als auch jenes mit Frankreich enthält in Artikel 17 Absatz 2 eine…
…sind von diesen mit Ansässigkeitsbescheinigung versehene Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 vorzulegen (falls eine unmittelbare Steuerentlastung an der Quelle angestrebt wird). Der österreichische Abfuhrpflichtige nimmt diese Vordrucke ergänzend zu den vorerwähnten formularfreien Angaben über die ausländische Personengesellschaft und ihre Gesellschafter zu den Dokumentationsunterlagen. Vorsorglich…
…BGBl. III Nr. 92/2005, und das Erfordernis der Beibringung von entsprechend ausgefüllten Vordrucken ZS-QU1 durch die betroffenen Arbeitskräfte hingewiesen, die eine grenzüberschreitend koordinierte steuerliche Erfassung in Österreich und in Deutschland sicherstellen sollen. Die Frage, nach welcher Berechnungsmethodik die Besteuerung der auf die Österreich…
…Steuerrecht Steuerabzugspflicht besteht und andererseits auf Grund des Abkommens Steuerfreiheit gebührt, kann diese Steuerfreiheit nach den Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, unter entsprechender Verwendung des Vordruckes ZS-QU1 anlässlich der Vergütungsauszahlung in Anspruch genommen werden. Bundesministerium für Finanzen, 20. April 2012
…berechtigt, bei Vorliegen eines von der schweizerischen Steuerverwaltung bestätigten Vordruckes ZS-QU1 in unmittelbarer Anwendung des DBA-Schweiz den Lohnsteuerabzug auf den steuerpflichtigen Teil der Pensionsleistungen zu beschränken. In Teil III des Vordruckes werden Angaben über die von der Besteuerung zu entlastenden Einkünfte abgefragt. Dies…