…ist für eine steuerliche Erfassbarkeit des Honorars nicht das Vorliegen einer inländischen ständigen Einrichtung, sondern lediglich die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entscheidend. Wenn mit dem Honorar auch Reisekosten nach Österreich mitabgegolten werden, dann liegt die Vermutung nahe, dass für die künstlerische Gestaltung…
…nicht nur mit ihrer inländischen "Tätigkeit", sondern auch mit einer inländischen "Verwertung" ihrer betrieblichen Tätigkeit verknüpft. Doch wird idR davon auszugehen sein, dass im Fall einer Veranstaltungsabsage durch die Ausfallsvergütung keine messbare inländische Verwertung des Engagementvertrages gegeben sein wird. Eine andere Beurteilung wäre nur in…
Erhält ein in Österreich ansässiger Künstler von der deutschen Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten Zahlungen, die als Abgeltung für die Überlassung von Urheberrechten an tonkünstlerischen Werken zu qualifizieren sind, dann wäre die Vornahme eines 25%igen deutschen Steuerabzuges durch Artikel 12 DBA-Deutschland nicht gedeckt…
…die Überlassung von Urheberrechten oder als Vergütung für eine künstlerische Tätigkeit in Deutschland zu werten sind. Einkünfte die der Witwe auf Grund der von ihr selbst abgeschlossenen Verträge zufließen, werden vermutlich nur mehr Einkünfte aus der Verwertung der ihr im Erbweg zugefallenen Urheberrechte darstellen und…
…deren Leistungen entgeltlich der österreichischen GmbH gegenüber erbracht werden und damit eine inländische Verwertung der künstlerischen Leistungen gegeben ist. Denn die Vermutung spricht stets für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber erbracht wird (Hinweis auf VwGH 20.10…
…denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BM für Finanzen unter den weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung; der Umstand, dass dem Publikum künstlerisch Hochwertiges aus dem Bereich der bildenden Kunst dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer "Unterhaltungsdarbietung" wie etwa die Darbietung…
Hat ein österreichischer Künstler nach Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes an seinem neuen Wohnsitz in Monaco eine Bronze-Skulptur hergestellt und in der Folge per Spedition an eine österreichische Gemeinde zur Aufstellung im Gemeindezentrum geliefert, unterliegt diese in Monaco ausgeübte künstlerische Tätigkeit der inländischen Besteuerung, da…
Werden von einer niederländischen Gesellschaft namhafte ausländische Künstler für Schallplattenproduktionen verpflichtet und erfolgen die Schallplattenaufnahmen in hiezu kurzfristig angemieteten österreichischen Studios, so unterliegen die den Künstlern zufließenden Einkünfte gemäß § 98 EStG der österreichischen Besteuerung, weil die freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt wurde. Diese Steuerpflicht…
…den Fall, dass die vorwiegende Ausübung oder Verwertung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Inland maßgeblich sein sollte, vermutlich jenes Finanzamt örtlich zuständig sein wird, in dessen Amtsbereich die Gastspieltätigkeit am längsten ausgeübt wurde. Wird das ausländische Theater hingegen von einer juristischen Person betrieben, so…
…dieser Begriff auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird zB in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erlass des BMF vom 11. Februar 1974…
…ob der Künstler die vertragsgegenständliche Tätigkeit im In- oder Ausland ausübt, weil diese Tätigkeit offensichtlich von dem inländischen Opernhaus "verwertet" wird. Denn die Vermutung spricht für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber (hier: für das Opernhaus) erbracht wird…
…dass keine inländische Steuer zur Verfügung steht, auf die eine italienische Steuer angerechnet werden kann. Der Fall könnte ein anderes Ergebnis zeitigen, wenn auch die nichtselbständige künstlerische Tätigkeit teilweise in Italien ausgeübt und dort - abkommenskonform - besteuert worden wäre. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…deutscher Künstler den Auftrag, die künstlerische Innenbemalung einer österreichischen Kapelle durchzuführen und wird der Künstler hiebei zu 75% auf deutschem Staatsgebiet (Anfertigung der Entwürfe und Erstellung maßstabgetreuer Entwurfzeichnungen) und zu 25% auf österreichischem Staatsgebiet tätig (Umsetzung der Entwürfe in farbige Fresken), dann verpflichtet Artikel 8…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland…
…gleicher Weise abzugelten sein, wie wenn diese von einem fremden Unternehmer erbracht worden wäre (Fremdverhaltensgrundsatz gemäß Artikel 7 Abs. 2 DBA). Es wird aber vermutlich nicht möglich sein, die für die Verwertung der Urheberrechte erzielten Einkünfte schlechthin der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn das Besteuerungsrecht…
…vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern an Steuerrückerstattungswerber eine Fragenliste ausgesandt wird, dann dienen die Fragen, ob Einkünfte aus der Tätigkeit als Komponist oder Textdichter für die Überlassung von Kompositionen, Liedtexten, Noten bzw. Notenmaterial zugeflossen sind, der Feststellung, ob hierfür eine deutsche Steuerentlastung gewährt werden kann…
…Wiener Caféhausmusik, Hofballmusik zum Tanzen, österr. Operettenshow, Musical Live-Show, Golden Oldies) künstlerisch oder gewerblich tätig ist, ist primär eine Sachverhaltsfrage und müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden. Der Umstand, dass das Ensemble bei Bällen, Hochzeiten, Privatfeiern und Kurkonzerten zur Unterhaltung der Zuhörerschaft auftritt…
…8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland nicht eingeschränkt. Eine andere Rechtslage ergäbe sich nach der derzeitigen Abkommensinterpretation im Verhältnis zu Deutschland, wenn die Künstler nicht direkt von dem österreichischen Veranstalter unter Vertrag genommen werden, sondern wenn dies durch eine deutsche Agentur geschieht, die nun…
…Art. 17 OECD-Musterabkommen) Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht übertragen und dass diesfalls bei einer zu engen Auslegung von § 99 EStG weder Österreich noch das Ausland eine Besteuerung vornimmt. Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit ist sonach im gegebenen Zusammenhang nicht von wesentlicher Bedeutung. 22…
…des von der Personengesellschaft aus den Auslandstourneen erzielten Reingewinnes beträgt, dann sind diese Erträge (sowie allfällige mit den genannten Auslandstourneen im Zusammenhang stehende Aufwendungen des Künstlers) in Österreich aus der Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Denn Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten künstlerischen Tätigkeit unterliegen gemäß Art. 8 Abs…