…In Österreich abgehaltene Modeschauen, die von Musikeinlagen und anderen Darbietungen begleitet sind, stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar; der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind…
…Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht nur in den der EAS 910 zugrunde liegenden Fällen, sondern auch in Fällen in denen die Mindestbeteiligungsfrist von zwei Jahren noch nicht abgelaufen ist. Besteht daher für das über den Rückerstattungsantrag entscheidende Finanzamt nach seinen eigenen…
…Die Liste der vom Abkommen erfassten Steuern in Artikel 2 Abs. 3 des Abkommens ist dem in den Absätzen 1 und 2 konstitutiv umschriebenen sachlichen Anwendungsbereich nachgeordnet und ist nach Auffassung des BM für Finanzen daher nur demonstrativer Natur; Absatz 4 stellt im Übrigen klar…
…österreichische Steuerbemessungsgrundlage vermindert hat. Im Ergebnis ist damit im Wirkungsbereich der Verordnung jene Rechtslage geschaffen, die der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) für die vergleichbaren DBA-Anwendungsfälle vorgezeichnet hat. 15. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…weder ein Wertzuwachs noch auch ein Wertverlust einer Kapitalanlage ist von Artikel 11 des OECD Musterabkommens erfasst. Durch Wertberichtigungen eines Auslandskredites verursachte Betriebsausgaben kürzen daher nicht die durch Anrechnung begünstigten ausländischen Zinsen. 9. April 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…37 lit. d des UNIDO-Amtssitzabkommens (BGBl. III Nr. 100/1998) eine Befreiung von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse, die sie von der UNIDO für gegenwärtige oder frühere Dienste oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei der UNIDO erhalten. Gemäß Art. XII…
Aus der Sicht des BM für Finanzen liegt eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten…
…nach österreichischem Recht - bei Wegdenken des DBA - im Jahr 2 die Eigenschaft als Sonderausgabe des Verlustabzuges zukommt, dann kann das Befreiungs-DBA nicht bewirken, dass hierdurch die Sonderausgabenabzugsberechtigung in Österreich verloren geht. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…der Darlehensmittel zu belegen und es wären alle Kosten, insb. eventuelle Refinanzierungskosten, einkünftekürzend anzusetzen. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht müsste darüber hinaus ein sachgerechtes Aufzeichnungssystem entwickelt werden, das auch bei komplizierten Sachverhaltsentwicklungen eine verlässliche Prüfung der Umsetzung des Anrechnungsvortrages zulässt. Bundesministerium für Finanzen, 22. Mai 2009
…lediglich klarstellende Bedeutung zu; das Fehlen eines korrespondierenden Hinweises in § 18 EStG kann daher nicht zu dem Schluss führen, dass die DBA-steuerfreien Einkünfte bei der Ermittlung des Sonderausgabenviertels auszuscheiden wären. 13. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die sonach den Grenzbetrag von 730 um 70 übersteigen. Der zustehende Veranlagungsfreibetrag ist damit in Höhe von 660 (730 - 70) anzusetzen. Auslands- und Inlandsverluste müssen im gegebenen Zusammenhang die gleiche Auswirkung zeitigen. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…stützen. Die Anwendbarkeit des "Vereinfachungserlasses" (AÖF Nr. 111/1999) wird durch die DBA-Entlastungsverordnung hingegen nicht berührt. Dieser Erlass wird im Übrigen vermutlich in der zweiten Augusthälfte 2005 in aktualisierter Form neu veröffentlicht werden. 27. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…auch nicht durch den "Progressionsvorbehalt" des DBA-Deutschland, auf Grund dessen die deutschen Sozialversicherungspensionen einerseits von der österreichischen Besteuerung freizustellen, andererseits aber für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind, eine Anhebung der inländischen Steuerpflicht eintreten. Der Veranlagungsfreibetrag ist daher auch auf Progressionseinkünfte anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen…
Aus der Sicht des BM für Finanzen liegt eine entlastungsbedürftige internationale Doppelbesteuerung nicht nur dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten…
…der 7-jährigen Verlustvortragsbegrenzung des EStG 1972 nur bis auf Verluste des Jahres 1982 zurückgegriffen werden. Der Restverlust selbst unterlag im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1988 nicht mehr der 7-jährigen Vortragsbegrenzung. 20. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…in das Nicht-DBA-Ausland entsandt und dort einer Besteuerung unterworfen, die die in der Verordnung genannte 15%-Grenze übersteigt, dann kann nach der Verordnung in Österreich Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden. 4. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Gesellschafterzuschuss gewährt, wobei sie diesen zwar einerseits auf den Beteiligungswert aktiviert, andererseits aber sofort einer Teilwertabschreibung zuführt, weil sich infolge des eingetretenen Verlustes der Wert ihrer Beteiligung nicht wirklich erhöht hat. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…als bei Verbleib in ihrem bisherigen Ansässigkeitsstaat. Sofern die wissenschaftliche Qualifikation außer Zweifel steht und seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung das öffentliche Interesse Österreichs an einer Tätigkeit in Österreich bestätigt wird, ist eine Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen nicht nur im Interesse inländischer Universitäten und…
…zu lassen und sie sonach von den entlastungsfähigen Einkünften abzuspalten, wäre nur dann gegeben, wenn diese Sonderzahlungen im Ausland keiner Besteuerung unterzogen worden sind; sie wären diesfalls aber in Österreich zu besteuern. 4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…18 Abs. 1 lit. b DBA-USA). In diesem Fall wären auch die von den österreichischen Sozialversicherungsträgern geleisteten gesetzlichen Unfallrenten von dieser Bestimmung erfasst und würden nicht dem Artikel 21 zuzuordnen sein. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: