…Selbstbehalt des § 34 Abs. 4 EStG 1988 (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 35, Tz. 2). Nach § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen vom 28. Juni 1996, BGBl 1996/303 idF BGBl II 1998/91, nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel…
…dann wird ein solcher Abgabepflichtiger durch die Verweigerung des begehrten Abzugs in seinen verfolgbaren Rechten nicht verletzt (vgl. VwGH vom 13.9.2006, 2002/13/0091). ad 3. Pauschaler Freibetrag gem. § 5 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen (BGBl…
…Kind nicht mehr als den gesetzlichen Unterhalt für ein unbehindertes Kind bezahlt, sind Mehraufwendungen auszuschließen, weshalb auch eine Schätzung nicht in Frage kommt (vgl. VwGH 11.12.1990, 90/14/0138). Die in § 5 Abs 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen…
…adäquaten und ausreichenden Versorgung; diese Produktgruppe sei am freien Markt und ohne Rezept erhältlich. Derartige Ausgaben für Spezialnahrung seien keine Kosten der Heilbehandlung, sondern behinderungsbedingte Mehraufwendungen und als solche mit dem Pauschbetrag gemäß § 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr…
…ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu berücksichtigen sind. Nach § 5 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996, sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird…
…mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu berücksichtigen sind. Die diesbezügliche Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen…
…berücksichtigen (§ 3 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF). Das Vorliegen einer Körperbehinderung ist durch einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, einen ("alten") Bescheid über die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 2 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1952…
…der Behinderung durch Zöliakie durch einen in Vollziehung dieser Bestimmungen ergehenden Bescheid bescheinigt. Aufgrund des § 2 Abs.1 der o.z. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen sind als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Zöliakie 70 Euro pro Kalendermonat…
…berücksichtigen (§ 3 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBI. Nr. 303/1996 idgF). Das Vorliegen einer Körperbehinderung ist durch einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, einen ("alten") Bescheid über die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 2 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1952…
…der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl 1996/303 für außergewöhnliche Belastungen für Kinder in Höhe von 70%. In einem ergänzenden Schreiben teilte der Bw. dem Finanzamt mit, dass es zwischen seiner früheren Gattin und ihm keine Vereinbarung und demzufolge auch keine Belege über die…
…Ruhegenuss der deutschen Rentenversicherung Bundesland, im Wege des Progressionsvorbehalts, für die Berechnung der Einkommensteuer in Österreich einzubeziehen war. Zwischen den Verfahrensparteien bestand letztlich darüber kein Streit mehr. Die gemäß § 34 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 ergangene Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl…
…auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen vom 28.6.1996. Hat der Steuerpflichtige Aufwendungen durch eine eigene körperliche oder geistige Behinderung, ... so sind gemäß § 1 Abs. 1 die in den §§ 2 bis 4 dieser Verordnung genannten Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu…
…Freibetrag nach § 35 Absatz 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu berücksichtigen sind. Hilfsmittel im Sinne des § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet…
…den Jahren 2009 und 2010 über dem nach § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 maßgeblichen Grenzbetrag lagen, hat der Bf auch keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag. Pauschbetrag gemäß § 5 Abs 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen (BGBl Nr 1996/303…
…kann mit Verordnung festlegen, in welchen Fällen und in welcher Höhe Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung ohne Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu berücksichtigen sind. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen …
… 34 und 35 EStG 1988 ergangene Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen [BGBl. Nr. 303/1996 idF BGBl. I Nr. 430/2010 (im Folgenden kurz: VO)], welche nach deren § 1 Abs. 1 ua. für durch eine eigene körperliche Behinderung verursachte Aufwendungen gilt [nach…
…der Notwendigkeit zur Einhaltung einer Krankendiätverpflegung im Sinne des § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl.Nr. 303/1996 idgF kann durch eine Bescheinigung eines Arztes oder durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (siehe Rz 839d…
…EStG 1988). Hat der Steuerpflichtige Aufwendungen (außergewöhnliche Belastungen) durch eine eigene körperliche oder geistige Behinderung, so stehen ihm die in §§ 34 Abs. 6 und 35 EStG 1988 vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen (Pauschbeträge bzw. tatsächliche Kosten nach Maßgabe der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen…
…ersetzt für den betroffenen Steuerpflichtigen den Nachweis gemäß Abs. 2 und die Bescheinigung gemäß § 62 Z 10. Eine Verwendung dieser Daten darf nur zu diesem Zweck stattfinden. Daten, die nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen…
…34 und 35 EStG 1988 ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen , BGBl. Nr. 303/1996 idF BGBl. II Nr. 430/2010 (in der Folge kurz: Verordnung), sind die in den §§ 2 bis 4 dieser Verordnung genannten Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen…