…die Endbesteuerungswirkung im Bereich der Erbschaftsbesteuerung (Z 1.3.3 AÖF Nr. 175/1994). Nach Auffassung des BM für Finanzen besteht für den Abgabepflichtigen indessen in Fällen der vorliegenden Art keine Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung im Rahmen einer Veranlagung oder eines Steuerrückerstattungsverfahrens geltend zu…
…Rückerstattungsberechtigung bejahen, dann bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, auf eine nachträgliche KESt-Erhebung zu verzichten. Eine positive Erledigung auf der Grundlage von § 5 der Verordnung wird allerdings nur dann zu erwarten sein, wenn allen Erhebungsaufträgen des Finanzamtes ausreichend nachgekommen wird. 21. Juli…
…4 KStG gestützten Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 und lösen daher keinen "Methodenwechsel" bei der steuerlichen Erfassung der Gewinnausschüttungen der zypriotischen Tochtergesellschaft aus. Werden durch solche Aktivitäten Verluste eingefahren, dann sind diese nach Auffassung des BM für Finanzen primär mit den "unschädlichen" Aktiveinkünften und erst…
…In Österreich abgehaltene Modeschauen, die von Musikeinlagen und anderen Darbietungen begleitet sind, stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar; der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind…
…Die Liste der vom Abkommen erfassten Steuern in Artikel 2 Abs. 3 des Abkommens ist dem in den Absätzen 1 und 2 konstitutiv umschriebenen sachlichen Anwendungsbereich nachgeordnet und ist nach Auffassung des BM für Finanzen daher nur demonstrativer Natur; Absatz 4 stellt im Übrigen klar…
…USA in dieser Frage im Gange, in dem die weitere Vorgangsweise festgelegt werden soll. Bis zur Beendigung dieses Verfahrens wird seitens des BM für Finanzen nicht mehr beanstandet, wenn die US-Verwaltung nicht auf dem Vordruck selbst ihre Ansässigkeitsbescheinigung erteilt, sondern wenn hierzu von der…
…wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung im Rückerstattungsverfahren einwandfrei entkräftet ist, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht nur in den der EAS 910 zugrunde liegenden Fällen, sondern auch in Fällen in denen die Mindestbeteiligungsfrist von zwei Jahren…
…Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 BWG erfüllt sind. Nun bestimmt § 2 Z. 3 lit. a der Verordnung zu § 10 Abs. 3 KStG, dass "das Unterhalten des Betriebes eines Kreditinstituts" nicht dem schädlichen Unternehmensschwerpunkt zuzurechnen ist. Es muss sich daher nach Auffassung des BM für Finanzen…
…der Steuerpflichtige A) erleidet, nicht von einem anderen österreichischen Unternehmen (dem Steuerpflichtigen B) verwertet werden können, kann dies auch nicht im Fall der beiden Baubetriebstätten geschehen. Allerdings wäre das BM für Finanzen bereit, Artikel 24 in einem weitergehenderen Sinn auszulegen, soweit eine solche Auslegung nur…
…mit der Folge, dass sie mit den im Verrechnungspreisweg erzielten Einkünften der inländischen Körperschafts- und Gewerbebesteuerung unterliegt. Auch in dieser Hinsicht sind - nicht vom BM für Finanzen vorzunehmende - Sachverhaltswürdigungen erforderlich, da möglicherweise in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - auch ohne Vorliegen eines formellen Dienstvertrages zur österreichischen GesmbH - ein…
…gemäß Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland (183-Tage-Klausel) keiner österreichischen Besteuerung. Angesichts des Umstandes, dass das deutsche Orchester wiederholt in Österreich gastiert, würde sich empfehlen, die Besteuerungsfrage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens, das beim deutschen BM für Finanzen zu beantragen wäre, zu klären;…
…2005 bei ausländischen Künstleragenturen für den "Künstleranteil" der Vergütungen keine Steuerentlastung an der Quelle mehr vorgenommen werden darf; dies hat vor allem für jene Fälle Bedeutung, in denen nach der Verwaltungspraxis in der Vergangenheit auf der Grundlage des BFH-Urteils vom 20. Juni 1984, BStBl…
…2638). Es ist aber auch durchaus möglich, dass bei der laufenden Geschäftsverbindung der Vordruck ZS-QU1 nach Ende des Jahres nachgebracht wird und die gesamte Jahressumme der Vergütungen enthält. Ein Problem könnte sich diesfalls nur dann ergeben, wenn der Vertragspartner trotz Zusage dieses nachträglich bestätigte…
…im Jahr 2002 (sonach ab Wirksamkeitsbeginn der § 48 BAO-Verordnung, BGBl. II Nr. 474/2002) in dieser ausländischen Betriebstätte einen Gewinn, dann kann dieser Gewinn gemäß § 3 der Verordnung nur insoweit von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden, als dies nicht zu einer Doppelverwertung der ausländischen…
Die zur Durchführung der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, aufgelegten Vordrucke ZS-QU1 und ZS-QU2 enthalten unter anderem die Frage nach der Höhe der nach inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte. Diese Frage dient in erster Linie Kontrollzwecken. Denn es soll aus dem ausgefüllten…
…Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach nicht mehr von der Bank selbst, sondern nur mehr unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen…
…Neugestaltung der Rechtslage gleich, die nach Auffassung des VfGH (VfGH 11.3.1993, V 98-103/92-8) im Wege einer Rechtsverordnung umgesetzt werden muss. Eine derartige Verordnung (DBAd-Entlastungsverordnung) steht vor der Fertigstellung und soll nach den derzeitigen Plänen mit 1. Juli 2005 in…
…inländischen Wohnungsbenutzung handelt, die von der offenkundigen Willensentscheidung getragen ist, ein solches Verzeichnis für Zwecke der Anwendung der Zweitwohnsitzverordnung zu erstellen. Eine andere Auslegung wäre mit der auf die Erlangung einer steuerlichen Begünstigung gerichteten Zielsetzung der Verordnung nicht vereinbar. Bundesministerium für Finanzen, 21. April 2010
Es ist richtig, dass die Verordnung BGBl. II Nr. 474/2002 verlangt, dass die von der Doppelbesteuerung zu entlastenden Einkünfte aus dem Nicht-DBA-Ausland "stammen" müssen. Einkünfte "stammen" aus dem Ausland, wenn ihre Quelle im Ausland gelegen ist. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist…
…Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach nicht mehr von der Bank selbst, sondern nur mehr unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen…