…andererseits aber zu einem steuerwirksamen Verlust der die Aufwertung auslösenden immateriellen Werte, hält - wie oben ausgeführt - einer Abstützung auf § 7 Abs. 2 UmgrStG nicht Stand. Daher ist nach österreichischem Recht im Jahr des Wegbrechens des ausländischen Marktes kein ausländischer Betriebstättenverlust durch Wegfall eines Firmenwertes angefallen…
…ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht mit positiven Einkünften der GesmbH in Deutschland saldiert werden kann…
Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…
…den ausländischen Organträger (Abschn. B Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche am 29. Jänner 1999 in Wien und das gleichlautende Ergebnis von Verständigungsgesprächen mit der Schweiz in AÖF Nr. 34/2000). Der ab 1999 in Österreich zulässige Vortrag der 1998 erlittenen Verluste steht…
…Unternehmen haben nicht die Möglichkeit zu derartigen Verlustdoppelverwertungen (vgl. EAS 2034). Zur Frage der Wesentlichkeitsgrenze bei der Beurteilung der steuerlichen Auswirkung der Verwertung des österreichischen Verlusts im Ausland wird auf EAS 2842 und auf BFG 17.4.2015, RV/7100178/2008, verwiesen. Bundesministerium für Finanzen…
…innerstaatlichen Recht verankerten unbeschränkten Steuerpflicht kürzen sowohl inländische als auch ausländische Verluste die inländische Besteuerungsgrundlage. Ein Ausschluss von außerbetrieblichen Verlusten ist - von bestimmten hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen - gesetzlich nicht vorgesehen. Hat daher ein in Österreich ansässig gewordener Steuerpflichtiger in seinem deutschen Liegenschaftsbesitz Verluste erlitten…
…österreichischen Betriebstätte betrieblich betätigt, ändert nichts daran, dass die deutsche GmbH lediglich der erwähnten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Daraus folgt, dass Verluste, die die deutsche GmbH in den Jahren 1999 bis 2002 in Deutschland erlitten hat, keinen Einfluss auf die Betriebstättenbesteuerung haben können. Doch selbst wenn…
…Gesellschaften vom Umgründungssteuergesetz erfasst werden - auch dann zulässig sein, wenn die Schwestergesellschaft in Deutschland ansässig ist. Der Umstand, dass die deutschen Verluste von einer Person (der deutschen GmbH) erlitten wurden, die keiner österreichischen Steuerpflicht unterlag, kann hier kein Verwertungsverbot bewirken (etwa nach dem in EStR…
…das ihm für einen derart langen Zeitraum Verluste verursacht, ohne dafür eine Abgeltung zu verlangen. Es ist daher nicht die Verlustabdeckung, die zu einer "verdeckten Gewinnausschüttung" führen kann, wohl aber der Umstand, dass die ausländische Muttergesellschaft aus der verlustbringenden Tätigkeit der Tochtergesellschaft im Sinn der…
…99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder…
…die in den Jahren 1995 und 1996 in Österreich erlittenen Betriebstättenverluste in Deutschland wegen eines vorgenommenen Verlustvortrages nicht berücksichtigt werden können und auch nicht berücksichtigt werden, dann sind die Verluste nach österreichischem Recht in Österreich vortragsfähig. Dies steht im Übrigen im Einklang mit dem Regelungskonzept…
…GmbH seit 1991 Verluste in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro angesammelt, dann sichert § 10 Z 1 lit. b UmgrStG iVm § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 und § 18 Abs. 6 EStG 1988 der deutschen M-GmbH die Vortragsfähigkeit der Verluste der T…
…II UmgrStG, geht auch ein vortragsfähiger Verlust der untergehenden Kapitalgesellschaft auf den Rechtsnachfolger über; dies ist dann steuerwirksam, wenn ein inländischer Betrieb nach der Umwandlung zur Betriebsstätte des ausländischen Hauptgesellschafters wird oder bei EU-Körperschaften sonstiges Vermögen im Inland verbleibt, dessen Erträgnisse steuerlich erfasst werden…
Ausländische Betriebsverluste, die bei einem beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerausländer) anfallen, werden durch einen Zuzug nach Österreich in Zeiträumen der dadurch eintretenden unbeschränkten Steuerpflicht (Steuerinländereigenschaft) steuerlich weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig (Abschn. 5 Abs. 2 ESt-RL 1984, AÖF Nr. 193/1985). Daran vermag auch die durch…
…österreichischer Betriebstättenverlust -500, deutscher Gewinn +100) erlitten, dann wäre auf allfällige Betriebstättengewinne des Jahres 3 der nichtverwertbare Verlust (1000 + 500 - 100) vortragsfähig. Allerdings wird darauf hingewiesen, daß auf Grund des derzeit noch in Verhandlung stehenden neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland vorgesehen ist, die ab 1998 in…
Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…
…konzernzugehörige österreichische Management-AG als Arbeitsgesellschafter (Komplementär) beteiligt ist. Eine Doppelverwertung von Verlusten der inländischen Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft scheidet wohl im Allgemeinen aus; sie könnte aber dadurch zustande kommen, dass diese Verluste zum Anlass für eine steuerwirksame Beteiligungsabwertung in Deutschland genommen worden sind…
…zu erfassenden Einkünfte kein Progressionsvorbehalt angewendet. Infolge der bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht gelangen die einschränkenden Regelungen des § 102 EStG 1988 hinsichtlich der Berücksichtigung von Inlandsverlusten nicht zur Anwendung. Verluste, die in den Jahren 1999 und 2000 in einer zu 50% von dem deutschen Staatsbürger gehaltenen inländischen…
…und erleidet sie im gleichen Jahr im Ausland einen Verlust von ebenfalls 5 Mio S (betriebliches Gesamtergebnis ist sonach : 0) dann fällt im Jahr 1 keine inländische Steuer an, gleichgültig, ob dieser Verlust in einer deutschen Betriebstätte (DBA mit Freistellungsmethode und Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes…
…99/14/0217) und § 2 Abs. 8 EStG 1988 kürzen ausländische Verluste auch dann die inländische Steuerbemessungsgrundlage, wenn sie aus Quellen stammen, deren Einkünfte nach den Zuteilungsregeln eines Doppelbesteuerungsabkommens aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Verlustverwertung auch im Ausland löst aber Nachversteuerung in Österreich aus…