…oder anderen Kriteriums des eingangs zitierten Erlasses im konkreten Fall nicht eine steuerliche Aberkennung der Arbeitgebereigenschaft des österreichischen Unternehmens zur Folge haben. In einem solchen Fall unterliegen daher die Arbeitslöhne, die an die nach England entsandten Arbeitnehmer gezahlt werden, weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug (siehe in…
…dem österreichischen Besteuerungsanspruch. In einem zwischen der österreichischen und deutschen Finanzverwaltung zwar paraphierten aber auf deutschen Wunsch noch nicht kundgemachten Anwendungsschreiben zum DBA-Deutschland wurde mit der deutschen Finanzverwaltung Einvernehmen erzielt, dass für die Frage der Aufteilung des Arbeitslohns - anders als bei der OECD-konformen…
…2 lit. c DBA Deutschland von der österreichischen Zweigniederlassung getragen werden. Dies wäre dann der Fall, wenn die deutschen Dienstnehmer in wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Personalstand der österreichischen Zweigniederlassung zuzurechnen wären (vgl. EAS 2260). Ein Indiz dafür wäre, wenn Lohnbezugsteile vom deutschen Arbeitgeber der österreichischen Niederlassung…
…die auf Beschäftigungszeiten in den vorgenannten Drittstaaten entfallen, unterliegen nach den mit diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen der ausschließlichen österreichischen Besteuerung und müssen in den genannten Staaten von der Besteuerung freigestellt werden. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der deutsche Arbeitgeber in den genannten Drittstaaten…
…einen anderen EU-Mitgliedstaat zu übertragen, dass in diesem anderen EU-Staat ein Zweitwohnsitz begründet oder aufrechterhalten wird; selbst dann nicht, wenn der EU-Beamte die Staatsbürgerschaft dieses anderen EU-Staates besitzt. Hat daher ein österreichischer Staatsbürger vor Aufnahme seiner Tätigkeit in Brüssel beruflich in…
Die Frage, ob ein deutscher Staatsbürger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen auch nach Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung bei einer österreichischen GmbH und einer damit verbundenen inländischen Wohnsitznahme weiterhin in Deutschland beibehält, weil seine Familie wegen einer 50-prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine…
…Betriebstätte in Großbritannien), dann unterliegen die hierfür aus Deutschland gezahlten Bezüge gemäß Art. 15 Abs. 1 des österreichisch-britischen und des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Das britisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, weil der Steuerpflichtige (der österreichische Arbeitnehmer) weder in…
Beschäftigt eine österreichische Kapitalgesellschaft eine französische Staatsbürgerin, die mit ihrem Ehemann gemeinsam eine deutsche Wohnung bewohnt, die aber gleichzeitig auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügt, dann ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz…
…die betroffenen Dienstnehmer in Österreich nicht länger als 183 Tage pro Jahr aufhalten, ist angesichts des Umstandes, dass Österreich ihr "Ansässigkeitsstaat" ist, unerheblich. Eine besondere Situation kann sich allerdings im Verhältnis zu Deutschland ergeben, da im Einsatzgebiet Deutschland - zum Unterschied von Einsatzgebieten in DBA-Ländern…
Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer von seinem österreichischen Arbeitgeber im April 2000 nach Deutschland entsandt (Entsendungsdauer im Jahr 2000 sonach über 183 Tage) und verlegt er mit 1. September 2000, sonach noch vor Ablauf der 183 Tage, seinen in Duisburg begründeten Zweitwohnsitz nach Holland…
…DBA-Deutschland. Eine andere steuerliche Beurteilung würde nur dann anzustellen sein, wenn berufliche Tätigkeiten in Österreich oder in Drittstaaten ausgeübt werden; denn dann würden die darauf entfallenden Bezugsteile im allgemeinen in den beiden Arbeitgeberstaaten von der Besteuerung freizustellen und in Österreich der Besteuerung zu unterziehen…
…durch Subauftragnehmer erbringen, nicht zur Anwendung kommen, weil die als Subauftragnehmer wirkenden Innenarchitekten Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und daher - bei Fehlen einer inländischen Betriebstätte - nach § 98 EStG 1988 keiner beschränkten Steuerpflicht unterliegen, sodass der "Architektendurchgriff" ins Leere läuft. Denn § 99 EStG 1988 kann den in …
…und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden, dann unterliegen gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, die vom schweizerischen Arbeitgeber gezahlten Bezüge dem Grunde nach der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung…
…BFH v. 29.1.1986, BStBl. 1986, II, 513). In Österreich ist in einem solchem Fall allerdings nur dann eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn die für beschränkt Steuerpflichtige maßgebende Jahreseinkommensschwelle des § 42 Abs. 2 EStG von S 50.000,- überschritten wird. Der Fall kann daher zu…
Unterhält eine deutsche Baufirma in Österreich mehrere Baubetriebstätten, von denen einige einen Verlust, andere einen Gewinn erbringen, dann tritt geradezu "automatisch" ein inländischer Verlustausgleich ein, da bei der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der…
An einer österreichischen Aktiengesellschaft (Ö-AG) sind zwei in der Schweiz ansässige Aktiengesellschaften beteiligt: die börsennotierte A-AG zu 99% und die B-AG zu 1%, wobei die B-AG im Alleineigentum der A-AG steht. Die A-AG hat keine Dienstnehmer und verwendet zur…
…nicht in einer Art ausgelegt werden, dass hierdurch der Anwendungsbereich des Artikels nicht mehr mit der Artikelüberschrift übereinstimmt. Denn wäre eine Ausweitung der Quellenbesteuerungsrechte über den rein technischen Bereich hinaus angestrebt worden, dann hätte bereits die - für die Auslegung des Anwendungsbereiches jedenfalls relevante - Überschrift anders…
…Daran vermag auch Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland nichts zu ändern. Gemäß dieser vom OECD-Musterabkommen abweichenden Bestimmung hängt in den Fällen von Arbeitskräfteüberlassungen die Anwendung der 183-Tage-Klausel nicht davon ab, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Um nämlich der Rechtsauffassung…
…und Montage von Anlageteilen samt zugehörigen Engeneeringleistungen (Art. 7) und Engineeringleistungen für die Gesamtanlage und/oder für andere Teilelieferanten (Art. 14 Abs. 3) wird ho. Erachtens - ungeachtet des Umstandes dass im geschilderten Fall keine unter Artikel 12 fallenden Lizenzgebühren angenommen werden - nach den in Z…
…DBA-Irland führen kann, da die einheitliche Gesamtbetriebstätte nicht ausschließlich diesen Hilfsfunktionen, sondern dem Erbringen der Hauptleistung (Betreuung von Schulskiwochen) dient. Das Sachverhaltsbild wäre nur dann ein anderes, wenn der irische Reiseveranstalter selbst keinerlei betriebliche Tätigkeit in den angemieteten Zimmern erbringt, sondern wenn seine Aktivität…