Nach Art. 13 Abs. 1 DBA Tschechien dürfen Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von im anderen Vertragsstaat gelegenen unbeweglichen Vermögen im Sinne des Art. 6 DBA Tschechien (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) bezieht, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Veräußert daher…
…wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen Gesellschafter besteuert. Auf österreichischer Seite werden den deutschen Gesellschaftern die Abkommensvorteile aus dem DBA Österreich-Deutschland zuerkannt. Da der Veräußerungsgewinn Teil des Gewinns der österreichischen Personengesellschaft ist…
…Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn auf österreichischer Seite nur 14% des Veräußerungserlöses die Bemessungsgrundlage für die mit 25% zu bemessende Vorauszahlung bilden und wenn nach kanadischem Recht der tatsächliche Veräußerungsgewinn erfasst wird und zu einer kanadischen Steuer führt, deren Anrechnung offenkundig zur Nullstellung der österreichischen…
Das DBA-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen im Fall der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates vor (Art. 13 Abs. 3 lit. a DBA-F). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der…
…Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, deren Wert zumindest überwiegend direkt oder indirekt auf unbewegliches Vermögen zurückzuführen ist und die an keiner Börse notieren, können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem dieses unbewegliche Vermögen liegt". Die Abkommensbestimmung spricht zwar nur von einer Veräußerung von …
Durch Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus einer Veräußerung von "Aktien und sonstigen Anteilen an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen" in Österreich besteht, Österreich zugeteilt. Der Begriff der "sonstigen Anteile" wird im DBA nicht näher…
…einer deutschen GmbH, deren Geschäftsführung er besorgt, dann unterliegt der Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 5 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; und zwar gleichgültig, ob die Veräußerung zur Gänze in einem Jahr oder verteilt auf fünf Jahre erfolgt. Auch die Halbsatzbegünstigung des § 37…
…dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nach inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Wird nun in einem solchen Fall eine 100-prozentige deutsche Tochter-Holding-GmbH zwischengeschaltet, die ihrerseits die gewinnbringende Veräußerung vornimmt, hierbei einen nach § 8b dKStG steuerfreien Veräußerungsgewinn lukriert und diesen sodann…
…Zeitpunkt der schenkungsweisen Übertragung anzusetzen gewesen wäre. Angesichts des Umstandes, dass die schenkungsweise Übertragung auf deutscher Seite nunmehr nachträglich in den Händen der Eltern einer deutschen Wegzugsbesteuerung unterworfen wurde, wobei ein deutscher fiktiver Veräußerungserlös von 950.000 DM zum Ansatz kam, wird zu prüfen sein…
…Begriff "Anteile" ist in wirtschaftlichem Sinn zu verstehen und umfasst daher auch die mit den Aktionärsrechten vergleichbaren Gründerrechte an einer liechtensteinischen Anstalt. Der anlässlich der Veräußerung der Gründerrechte erzielte Veräußerungsgewinn unterliegt demzufolge der österreichischen Besteuerung. Dieser österreichische Besteuerungsanspruch wird im Übrigen durch Artikel 13 Abs…
…Gewinnes aus der Veräußerung der Anteile an einer inländischen Gesellschaft ist aber im Inland gelegen. Das zuständige österreichische Finanzamt hat daher zutreffend erkannt, dass gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für die Anrechnung der US-Steuer besteht. Wird der Vorgang auf US-Seite nicht als Veräußerung der Anteile…
Veräußert ein in der Schweiz ansässiger schweizerischer Staatsbürger eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (und war der Schweizer in den letzten 5 Jahren vor der Veräußerung bereits in der Schweiz ansässig), dann ist diese Transaktion grundsätzlich gemäß Artikel 13 Z 3 DBA-Schweiz in…
…Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der deutschen Besteuerung unterzogen…
…100-prozentige Beteiligung an einer vermögensverwaltenden tschechischen verejná obchodní spolecnost (v.o.s.; entspricht einer österreichischen OHG) und besteht das Vermögen der v.o.s. aus einer vermieteten tschechischen Liegenschaft, dann ist dieser Veräußerungsvorgang gem. Artikel 23 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 13 Abs…
…aus. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass nach der Veräußerung ein steuerlicher Wohnsitz und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich begründet wird. Selbst wenn nach einer solchen Wohnsitzbegründung Teile des Veräußerungspreises zufließen, kann hiedurch nicht eine Steuerpflicht für einen vor der Wohnsitznahme…
…Die Rentenzahlungen führen daher zu nachträglichen Einkünften, die ab Erzeugung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes steuerlich zu erfassen sind (EStR 2000 Rz 5672). Da die Renteneinkünfte nicht kraft Rentenform, sondern kraft Erzeugung eines betrieblichen Veräußerungsgewinnes steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des DBA-Deutschland nicht - wie…
…Die Abkommensbestimmung spricht zwar nur von einer Veräußerung von "Aktien" doch ist diese Bestimmung aus dem Abkommenszusammenhang heraus als allgemeine Regelung für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen. Eine Doppelbesteuerung kann durch diese Abkommensvorschrift…
…von Artikel 13 Abs. 3 (Veräußerung von Betriebstättenvermögen) in Anspruch zu nehmen. Auf Artikel 6 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) dürfte indessen der deutsche Besteuerungsanspruch nicht gegründet werden. Denn liegt auch nach deutschem Recht eine Veräußerung von Privatvermögen (außerhalb der Spekulationsfrist) vor, dann müssten die Rentenzahlungen…
…Österreich zufließenden Kaufpreisraten für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind, wird Folgendes zu bedenken sein: Wird von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen eine Auslandsbeteiligung verkauft, dann unterliegt der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn der inländischen Besteuerung; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob im Fall einer nachfolgenden Wohnsitzverlegung in das Ausland…
…die Veräußerung vor Ablauf der Spekulationsfrist getätigt worden sein sollte. Verluste, die vor dem Zuzug angefallen sind bleiben ebenso wie positive Erträge bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes außer Ansatz, weil sie einer anderen Einkunftsart, nämlich jener aus Vermietung und Verpachtung, zuzurechnen sind und der Veräußerungsgewinn…