…eines Abgabepflichtigen stellt daher unstreitig einen derartigen steuerlichen Wohnsitz dar. Der bloße Umstand, dass die minderjährigen Kinder des Abgabepflichtigen nicht gegen den Willen ihres Vaters diesen Ferienwohnsitz benützen dürfen, kann nicht so verstanden werden, dass hiedurch das Tatbestandselement des "Innehabens" der Wohnung nicht erfüllt wäre…
…ob aus den Umständen des Einzelfalles (Umstände der Abwesenheit, ihrer Dauer, ihrer Wiederholung und der Entfernung) auf einen Rückkehrwillen geschlossen werden kann (VwGH 9.12.2004, 2004/14/0023). Auslandsabwesenheiten wirken in solchen Fällen daher nur hemmend auf den Fristenlauf, der gegebenenfalls kalenderjahresübergreifend zu berechnen…
…der ausländischen Währung heranzuziehen, wenn auch Fremde den Kredit unter vergleichbaren Umständen in dieser Währung vereinbart hätten. Heranzuziehen sind ferner Maßnahmen, die Fremde zur Verteilung des Wechselkursrisikos getroffen hätten (zB durch Wertsicherungsklauseln oder Devisentermingeschäfte auf Kosten des Darlehensnehmers). Hätte der Steuerpflichtige den Kredit in der…
…der die Bankkonten als steuerliches Betriebsvermögen zuzurechnen sind (ausgenommen es liegt eine Befreiungserklärung im Sinn des § 94 Z 5 lit. a EStG 1988 vor); eine Erklärung über das Nichtvorliegen einer inländischen Betriebstätte ist daher erforderlich. 5. Es dürfen auch sonst keine Umstände der Bank bekanntgeworden…
…der deutschen Fachkräfte wäre eine Steuerentlastung in Österreich nur dann möglich, wenn deren Tätigkeit als unterrichtende Tätigkeit und nicht als vortragende Tätigkeit eingestuft wird. Die Abgrenzung richtet sich nach den in AÖFV. Nr. 184/1984 mit der deutschen Steuerverwaltung vereinbarten Kriterien. Ein Zusammentreffen der Umstände…
…Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem das Vermögen liegt (Z. 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall…
…an der für die Betriebstätteneigenschaft maßgebenden Dauerhaftigkeit. Ob die Vergütungen des französischen Unternehmens tatsächlich solche aus gewerblicher Tätigkeit und nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beurteilt werden, da hiefür eine umfassende Untersuchung aller maßgebenden Umstände unter Ausübung der den…
…von der deutschen Besteuerung freizustellen ist. War der deutsche Erblasser als Treugeber außerdem über einen deutschen Treuhänder an einer österreichischen KEG beteiligt, die ihrerseits Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft war, dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im ersten Fall - sondern auch jene der…
…die nur unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden kann. Arbeitskräfteüberlassungen dienen demgegenüber keiner Erbringung einer Aktivleistung durch die entsendende Gesellschaft, sondern erweisen sich lediglich als eine Vermietung der Arbeitskräfte (Personalleasing) und begründen daher eine bloße Passivleistung ("Duldungsleistung") des entsendenden Unternehmens…
…Subunternehmers auf Grund der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls die faktische Verfügungsmacht über die Baustelle hat, wie etwa im Fall des rechtlichen Besitzes, wenn er den Zugang zur und die Nutzung der Betriebsstätte kontrolliert und die Gesamtverantwortung für das während dieses Zeitraums an der Baustelle stattfindende…
…anderen Staates (in der aber ausdrücklich die Ansässigkeit "im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens" zu bestätigen ist) eine wichtige Indizwirkung zu. Sollte daher von der US-Steuerverwaltung eine derartige Ansässigkeitsbescheinigung erteilt werden, dann wird zu erwarten sein, dass diese unter den gegebenen Umständen auch vom zuständigen österreichischen…
…Denn nach Ziffer 12.2 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA bleibt bei Vorliegen einer Nominee-Beteiligungsholding die abkommensrechtliche Verpflichtung zur Einschränkung der Quellenbesteuerung aufrecht. In dem beschriebenen Sachverhaltsbild ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass die Ö-GmbH dennoch zur Haftung für einen…
…vor dem Wegzug mit der Einbringung geschaffenen Anteilen vermutlich nicht eingetreten sein. Die Wegzugsklausel des DBA-Schweiz hält daher die Berechtigung Österreichs aufrecht, die Wertedifferenz zwischen den steuerlichen Anschaffungskosten (auch wenn diese negativ sind) und dem Verkehrswert im Zeitpunkt des Ansässigkeitswechsels zu besteuern. Der Umstand…
…der Einkünfte innerhalb der folgenden drei Jahre die Einkünfte ohne Steuerabzug (bzw. unter Anwendung des gemäß DBA herabgesetzten Steuersatzes) auszahlen (§ 3 Abs. 2 DBA-EVO). Allerdings wird hierdurch die Steuerentlastungssperre des § 5 Abs. 1 Z 2 DBA-EVO nicht aufgehoben. Denn sind dem Vergütungsschuldner Umstände…
…Hierbei ist nicht auf den Konzernabschluss der Gesellschaft, sondern auf ihren Einzelabschluss abzustellen. Dieses Auslegungsergebnis wird durch mehrere Umstände gestützt: Einerseits ergibt sich dies bereits aus dem Wortlaut des Artikels 13 Abs. 2 DBA demzufolge nur auf Immobilienbesitz abzustellen ist, der der Gesellschaft - und nicht…
…lit. b EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2015 die Wegzugsbesteuerung durch "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen" ausgelöst und daher der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung erst bei einem unbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts verwirklicht werde. Darüber…
…einen Umstand dar, der zur Einschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsgutes gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 führen kann, wenn nicht gesichert ist, dass Österreich ab diesem Zeitpunkt noch besteuern kann. Verlegt daher ein bislang im Inland ansässiger Steuerpflichtiger, der…
…durch die Wendung "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes führen" ersetzt worden. Damit sollte aber keine Rechtsänderung, sondern lediglich eine Klarstellung bewirkt werden (Erläuterungen zu Art. 3 Z 13 der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2007); es wurde daher lediglich eine ausdrucksmäßige Verbesserung der Gesetzessprache vorgenommen ohne…
…Die Beurteilung der verhältnismäßigen "Wesentlichkeit" der deutschen Steuerersparnis kann nur bei Kenntnis sämtlicher Umstände des Einzelfalles getroffen werden und müsste dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. Allgemein kann nur soviel gesagt werden, dass eine deutsche Steuerersparnis, die nicht erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt…
…Es sind gegenwärtig keine Umstände erkennbar, eine solche Auslegung nicht auch im Geltungsbereich des österreichisch-schweizerischen Verhältnis anzuwenden. In dem beschriebenen Fall kann daher keine Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des rückwirkend ab 1.1.2000 revidierten österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch…