…müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach österreichischem Recht das Kapitalvermögen und die Kapitalerträge dem Privatvermögensbereich des deutschen…
…die 25-prozentige Kapitalertragsteuer anfallen; doch ist von dieser gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren; denn es handelt sich bei solchen Zuwendungen um im Abkommen nicht besonders geregelte Einkünfte, die folglich der erwähnten Steuerzuteilungsregel zuzuordnen sind. Was die von der Stiftung…
…Nr. 31/1986, idF 364/1988, die nach Artikel 11 DBA-Niederlande vorzunehmende Entlastung von der österreichischen Quellenbesteuerung durch Steuerfreistellung von der KESt herbeigeführt werden. Allerdings wird nach Abs. 5 des zitierten Erlasses die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 erforderlich sein…
…müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach österreichischem Recht das Kapitalvermögen und die Kapitalerträge dem Privatvermögensbereich des deutschen…
…müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach österreichischem Recht das Kapitalvermögen und die Kapitalerträge dem Privatvermögensbereich des deutschen…
…müssen zumindest die Eigenschaft von gewillkürtem Betriebsvermögen aufweisen). Andernfalls, insbesondere wenn in einem durch wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach österreichischem Recht das Kapitalvermögen und die Kapitalerträge dem Privatvermögensbereich des deutschen…
…Abs. 5 ESt-RL 1984) nur wie beschränkt Steuerpflichtige zu behandeln sind (Beamte, die nicht mit ihren Auslandseinkünften und -vermögenswerten besteuert werden dürfen). Die Steuerfreistellung setzt allerdings eine entsprechende Nachweisführung voraus, die durch Festhalten der entsprechenden Nummern der vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten für den…
…werden, eine österreichische Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft, mit der Folge, dass der auf die Betriebstättenaktivitäten entfallende Gewinn der schweizerischen AG in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen und in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Der österreichische Betriebstättengewinn dürfte nicht um unternehmensinterne Zins- oder Lizenzzahlungen…
…Österreich keine Steuerpflicht mehr aus. Ob der Einlagenstand des IRA auf seinerzeitige monatliche Einzahlungen oder auf die Einmalzahlung einer Pensionsabfindungssumme zurückzuführen ist, ist für die Steuerpflicht des Vermögenswertes und der daraus abreifenden Kapitalerträge unerheblich. 10. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…kann unmittelbar durch die jeweilige österreichische Bank herbeigeführt werden. Eine solche Steuerfreistellung setzt allerdings eine entsprechende Nachweisführung voraus, die durch Festhalten der entsprechenden Nummern der vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten ausgestellten Legitimationskarten erfüllt werden kann (siehe Abschn. 7.2 Abs. 3 der Kapitalertragsteuerrichtlinien, AÖF Nr…
Lehrkräfte des Lycée Français mit französischer Staatsbürgerschaft haben Anspruch auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer auf Zinsen. Diese Rechtsauffassung gründet sich auf Artikel II des österreichisch-französischen Übereinkommens vom 4. Mai 1982, BGBl. Nr. 44/1983, betreffend die Verfassung des Lycée Français. Darnach genießt der genannte…
…von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Für die Frage, ob diese Steuerentlastung auf österreichischer Seite durch Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug oder im Wege der Steuerrückerstattung herbeizuführen ist, wird die im Erlass AÖF Nr. 31/1986 vertretene Ansicht auch in Bezug auf den 1989 eingeführten 10%igen Kapitalertragsteuerabzug…
…der Kapitalertragsteuerabzug bei solcherart begünstigten Einrichtungen unterbleiben, wenn die über die Kapitalanlagen verfügungsberechtigten zwei Organisationsbeamten schriftlich der nach innerstaatlichem Recht zum Steuerabzug verpflichteten Stelle gegenüber bestätigen, dass die die steuerbefreiten Erträge abwerfenden Kapitalanlagen für den amtlichen Aufgabenkreis der privilegierten Einrichtung benötigt werden. Die Entlastung von…
…Österreich gelegene und in ihrem Privatvermögen stehende Liegenschaft, so ist dieser Vorgang in Deutschland von der Besteuerung freizustellen und könnte in Österreich nur nach Maßgabe des Spekulationstatbestandes steuerlich erfasst werden. Wurde der Veräußerungserlös auf einem österreichischen Sparbuch angelegt, so steht an den daraus abreifenden Zinsen…
…Betriebstätte zugewiesenen Vermögen von ihr erzielt werden) unterliegen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland der inländischen Besteuerung; sie sind gemäß Art. 15 DBA-Deutschland in den Händen der in Deutschland ansässigen Kommanditisten von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass die Besteuerung dieser Betriebstätten-Kapitalerträge nach österreichischem…
…ein inländischer Besteuerungsanspruch besteht (Hypothekarzinsen), gemäß Artikel 11 des DBA-Schweiz zu behandeln sind, so dass der österreichische Besteuerungsanspruch auf 5% des Betrages der Kapitalerträge eingeschränkt wird. Diese Auffassung muss allerdings derzeit noch unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die Schweiz die Wirkung der DBA…
…Geldvermögen von ca. 1,6 Mio. ATS von einer in der Schweiz ansässig gewesenen Erblasserin, dann ist dieser Erwerbsvorgang gemäß Artikel 7 i.V. mit Art. 9 DBA-Schweiz in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Die ab dem Todestag dem österreichischen Erben zuzurechnenden Kapitalerträge unterliegen…
…mit Art. 15 Abs. 1) in Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren sein; da dies aber einen (negativen) Qualifikationskonflikt bewirken würde, käme es auf der Grundlage von Ziffer 27a des Schlussprotokolls zum Abkommen zu einem Wiederaufleben des deutschen Besteuerungsanspruches. 28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…DBA-Deutschland Österreich keine Verpflichtung zur Steuerfreistellung auf (siehe die diesbezüglichen Ausführungen in Z. 32.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 23A des OECD-Musterabkommens). Es ist daher unter diesen Gegebenheiten zutreffend, dass die US-Mieteinkünfte und die Kapitalerträge und Spekulationsgewinne aus dem schweizerischen Wertpapiervermögen…
Veräußert ein in Deutschland ansässiger österreichischer Staatsbürger seinen im Privatvermögen gehaltenen 33,33%igen Anteil an einer deutschen GesmbH, so ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn in Österreich zum Veräußerungstag…