…88/14/0137, ÖStZB 1990, 34) die Vergütungen für die Sonderleistungen der Gesellschafter nicht nach den Grundsätzen der "Bilanzbündeltheorie" als Sondervergütungen aus der gemeinschaftlichen Verwaltung unbeweglichem Vermögens gewertet werden können; vielmehr erzielt der deutsche Kommanditist, der im Rahmen seiner Anwaltspraxis die Verträge ausarbeitet, mit dem…
…des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung nicht entgegengetreten werden, wenn sie Zinsen, die…
…unbeachtlich. Denn aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie bilden sämtliche Dienstleistungsvergütungen, die ein Gesellschafter von seiner Personengesellschaft (nämlich von jener, für die er die Dienstleistungen erbringt) erhält, für ihn Sondervergütungen, die den Gewinnanteil erhöhen. Der Umstand, dass ihm diese Gewinnanteile im Umweg über seine deutsche Personengesellschaft…
…zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die Gestellungsvergütungen gehören daher diesfalls nicht zu den bei der inländischen Betriebstättengewinnermittlung nicht abzugsfähigen Sondervergütungen (Hinweis auf EStR 1984 Abschn. 78 Abs. 12…
…Verlustbeteiligung - ertragsbedingt - nur transitorischer Natur ist. Haben in Österreich ansässige Gesellschafter der deutschen GmbH&Co KG Genussscheine gezeichnet und werden die daraus erzielten Erträge in Deutschland nach Artikel 7 DBA-D im Veranlagungsweg als Teil der in der deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinne (als Sondervergütungen) besteuert…
…KG) nicht im Sinn des DBA in Österreich ansässig ist, sind dennoch die Gewinne der griechischen Personengesellschaftsbetriebstätte (inklusive der als Sondervergütungen gezahlten Zinsen) aus der Besteuerungsgrundlage der D-GmbH in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies ergibt sich auf der abkommensrechtlichen Ebene einerseits aus dem…
…gestellt und werden den Partnergesellschaften die von ihnen weiterhin (als Arbeitgeber) ausbezahlten Gehälter von der ARGE wieder vergütet, dann stellen diese Vergütungsüberweisungen sogenannte "Sondervergütungen" dar, die als Gewinnbestandteil der ausländischen ARGE-Partner aufzufassen sind und aus dieser Sicht betrachtet daher nicht in den Händen der…
…zu entscheiden. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht stellen Zinsen, die als Sondervergütung einem Personengesellschafter zufließen, Gewinnbestandteile dar und unterliegen daher im vorliegenden Fall gemäß Artikel 7 DBA-D der österreichischen Besteuerung. Wird Österreich solcherart durch Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens zur Anwendung von Artikel 7…
Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus…
Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus…
…vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG bezogenen Vergütungen als Sondervergütungen der österreichischen Besteuerung. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Vergütungen - richtigerweise -…
…dort gewerblich tätigen GmbH&CoKG zur Betriebsausübung eine inländische Liegenschaft, dann wird hiedurch die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar. Eine inländische Liegenschaft, die der Betriebsausübung der KG in Österreich dient…
…in den österreichischen Büros des Architekten erbracht wird, dann werden die hiefür von der ARGE geleisteten Subauftragshonorare, die steuerlich offensichtlich als Sondervergütungen des österreichischen Mitunternehmers anzusehen sind, funktional dem österreichischen Büro zuzurechnen und folglich in Österreich zu besteuern sein; Deutschland ist insoweit zur Steuerfreistellung verpflichtet…
…Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in österreichischen Betriebstätten (nämlich jenen der Personengesellschaft) erwirtschafteten Gewinnes der deutschen Kapitalgesellschaft gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung zu unterziehen sein…
…beteiligt, die einer inländischen OHG entspricht und die eine gewerbliche Grundstücksverwertung betreibt, dann sind die hiebei erzielten Gewinnanteile nach Artikel 7 DBA-CSSR in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt auf der Grundlage der "Bilanzbündeltheorie" auch für Sondervergütungen (Zinsen), die die österreichischen…
…die eine gewerbliche Grundstücksverwertung betreibt, dann sind die hiebei erzielten Gewinnanteile nach Artikel 7 DBA-CSSR in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt auf der Grundlage der "Bilanzbündeltheorie" auch für Sondervergütungen (Zinsen), die die österreichischen Gesellschafter für Gesellschafterdarlehen erhalten; und zwar vor…
…Zinsen) zuzuordnen; dies hat zur Folge, dass sie in Österreich sowohl nach DBA-Recht besteuert werden dürfen als auch nach inländischem Recht im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht als Sondervergütung des österreichischen Kommanditisten steuerlich zu erfassen sind. 15. September 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…Betrachtungsweise tatsächlich als Kreditgeber auftretenden Gesellschaftern der deutschen Organträger-KG steuerlich zuzurechnen; die Zinsen sind daher nicht als Sondervergütungen der deutschem GmbH nach Artikel 7 DBA-Deutschland als Gewinnbestandteil der österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte zu behandeln. Die Zinsen fallen vielmehr unter Artikel 11 der von Österreich mit…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…