…diesem Fall "Österreich" anzugeben; die unter Punkt 6 verlangte "Ansässigkeitsbestätigung" erübrigt sich in einem solchen Fall. Mit der Unterfertigung der Erklärung unter Punkt E des Beiblattes verpflichtet sich der Antragsteller keine Steuerentlastung im Wege einer Antragsveranlagung geltend zu machen. 20. April 2004 Für den Bundesminister…
…Grundsätze des Erlasses AÖF Nr. 63/2002 beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart in Anspruch genommen werden. Dies wird in der Regel zu einer Herabsetzung der österreichischen Körperschaftsteuerbelastung auf 15% führen. Bei der Antragstellung wird allerdings zu belegen sein, dass es sich bei der antragstellenden Einrichtung…
…denen sich aus der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, ein Freistellungsanspruch ergibt, wäre eine Zuordnung der Zuwendungen zu den freizustellenden Wettkampfvergütungen nur insoweit gerechtfertigt, als diese als Sonderprämien für einen bei dem betreffenden Wettkampf errungenen Erfolg gewährt werden. Die allgemein zur Deckung des Lebensunterhaltes…
…Sonderregelung zugunsten des Ansässigkeitsstaats auch dann nicht mehr greifen, wenn für diese Montagearbeiten keine Betriebstätte begründet wird, da in diesem Fall der in Abs. 4 vorgesehene Zeitraum von zwölf Monaten überschritten wird. Demgegenüber könnte ein Abstellen auf den Zahlungszeitpunkt aus der Sicht des BMF zu…
…Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen…
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen liegt in folgendem Fall eine Gestaltungsform vor, die eine zweckwidrige Nutzung des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens anstrebt: Eine deutsche Bank möchte eine Anleihe emittieren, wobei die österreichischen Anleihezeichner vor der 25-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuerbelastung abgeschirmt werden sollen. Zu diesem…
…nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten, die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, könnten daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung ist aber nicht nur, dass die Verluste im…
…Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten, die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, können daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung für einen Verlustvortrag für Progressionszwecke…
…unberücksichtigt lassen. Härten, die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, können daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung für einen Verlustvortrag für Progressionszwecke ist aber nicht nur, dass die…
…wenn sich - unter der Voraussetzung, dass dessen Einkommen weder nach dem KStG 1988 noch nach dem EStG 1988 unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist (§ 3 KStG 1988) - dessen Geschäftsleitung in Österreich befindet. Ob das Einkommen des Trusts bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern…
…zum Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Gesellschaft bestellt, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen im allgemeinen nach den Regeln des Artikels 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung. Denn vertragliche Vereinbarungen zwischen einer österreichischen Kapitalgesellschaft und den Vorstandsmitgliedern werden aus der Sicht des Steuerrechtes…
…der Sicht des österreichischen Rechts als (transparenter) Investmentfonds einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass einerseits Bosnien zur Quellenbesteuerung in Höhe von 15% berechtigt wird und dass andererseits Österreich das Besteuerungsrecht unter Anrechnungsverpflichtung in Bezug auf die Quellensteuer erhält. Wie dieses auf der Ebene des…
…den einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG unterworfen, so dass die primäre Verlustverwertungsverpflichtung Deutschland trifft. § 102 Abs. 2 Z 2 EStG ist zwar vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, allerdings nicht wegen inhaltlicher Verfassungswidrigkeit, sondern wegen der aus der Sicht des VfGH dieser Bestimmung…
…den einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2 Z. 2 EStG unterworfen, so dass die primäre Verlustverwertungsverpflichtung Deutschland trifft. § 102 Abs. 2 Z. 2 EStG ist zwar vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, allerdings nicht wegen inhaltlicher Verfassungswidrigkeit, sondern wegen der aus der Sicht des VfGH dieser Bestimmung…
…österreichischen Besteuerungsanspruch entzogen sind. Aus der Sicht des internationalen Steuerrechts bewirkt diese Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs auf bestimmte, aus inländischen Quellen stammende Einkünfte den Verlust des Status der "Ansässigkeit" gemäß den dem Art. 4 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens auf dem Gebiete der Steuern vom…
Sollen von einer österreichischen Gesellschaft eines internationalen Konzerns die Kundenforderungen zwecks Verlagerung des Ausfallsrisikos an eine britische Konzerngesellschaft abgetreten werden, wobei es sich hierbei um "stilles Factoring" handelt, weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann…
…Es wird als selbstverständlich angesehen, daß der Universität auch die ausländische Anschrift der Lehrbeauftragten bekannt ist und bei allfälligen finanzamtlichen Prüfungen jederzeit feststellbar ist. Aus der Sicht des BMF bestehen gegen eine Verwendung des übermittelten Vordruckes keine Bedenken, da dieser alle erforderlichen Angaben abfragt. 12…
…Damit ist sichergestellt, dass die Einkünfte in eine Betriebstätte (Personengesellschaftsbetriebstätte) einfließen und solcherart auch aus der Sicht des österreichischen Besteuerungssystems der Besteuerung des Betriebstättenstaates zu überlassen sind, und zwar ungeachtet des Umstandes, in welchem Staat die Gesellschafter ansässig sind. Angesichts dieser Gegebenheiten wird - zumindest in…
…Sohn mehrheitlich die Anteile an einer polnischen GmbH und übernimmt der Sohn außerdem die Geschäftsführung der polnischen GmbH, dann richtet sich - aus Sicht des österreichischen Steuerrechts betrachtet - die Zuteilung der Besteuerungsrechte an den Geschäftsführerbezügen nach Artikel 14 des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens. Dies hat zur Folge…
…zufließen, fallen nicht unter die für Dividenden geltende Steuerzuteilungsregel des Artikels 10A des revidierten österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens. Denn aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts, das für die Auslegung der Abkommensbestimmungen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung maßgebend ist, zählen Liquidationsgewinne nicht zu den Früchten des Beteiligungskapitals…