RIS AI
17 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
EAS 1860Jazz-Seminare mit ausländischen Künstlern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0107.06.2001

Hat ein inländischer gemeinnütziger Verein Jazz-Seminare mit Künstlern aus Deutschland, USA, Italien und Frankreich veranstaltet und wurde der Verein wegen Nichtvorlage von Ansässigkeitsbescheinigungen zur Haftung für den Steuerabzug nach § 99 EStG herangezogen, dann wird in dem anhängigen Berufungsverfahren wohl zu berücksichtigen sein, dass die…

EAS 1557Ausländische Vortragende bei inländischen Seminaren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 118/1-IV/4/9917.11.1999

Schließt ein inländisches Institut für Erwachsenenweiterbildung Werkverträge bzw. freie Dienstverträge mit ausländischen Vortragenden über deren Mitwirkung an inländischen Seminaren, Tagungen, Kongressen u.ä. ab und sind diese Vortragenden in den USA, der Schweiz, Belgien und diversen Reformstaaten ansässig, dann sind diese freiberuflich tätigen Vortragenden auf…

EAS 244Seminarveranstaltende KEG mit deutschem Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2117/1/1-IV/4/9312.03.1993

Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…

EAS 1887Haftung für die Abzugsbesteuerung von Seminarvortragenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 469/1-IV/4/0123.07.2001

Tritt eine österreichische KEG für eine deutsche Lebensberaterin als Seminarveranstalter auf, wobei diese Seminare teilweise auch als "Schule" angeboten werden, dann mag hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für…

EAS 41Ausländische Seminarvortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/10/1-IV/4/9106.11.1991

  Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…

EAS 215Deutsche Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 608/1/1-IV/4/9210.12.1992

…dies hat zur Folge, dass nach Maßgabe des Artikels 8 des DBA-Deutschland Steuerpflicht in Deutschland, nicht hingegen in Österreich besteht. Zur Vermeidung eines Haftungsrisikos für den österreichischen Seminarveranstalter hinsichtlich des Steuerabzuges gemäß § 99 EStG müsste entweder eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung gemäß Erlass vom 20. Dez…

EAS 2049Ausländische Informationsstellen für Gesundheitsseminare
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0229.04.2002

…und Entwicklung im Gesundheitsbereich und mit der lehrplanmäßigen Ausbildung von Trainern befasst, in der Schweiz und in Deutschland Informationsbüros, in denen Informationen über Seminare, Kurse und allgemeine Grundlagen der gesundheitsfördernden Aktivitäten erteilt werden, dann stellen diese Büros solange keine Betriebstätten im Sinn des DBA-Schweiz…

EAS 2442Seminaristische Vortragstätigkeit im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 60/1-IV/4/0416.04.2004

Haben sich ein Österreicher, ein Deutscher und ein Amerikaner zu einer Vortrags-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammengeschlossen, die freiberufliche Seminare in ganz Österreich abhält, wobei die Räumlichkeiten hierfür von verschiedenen Gastwirten und Gemeinden teils entgeltlich, teils unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, und wird in der Erklärung der…

EAS 2275Deutsche Mitwirkende an österreichischen Seminarveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0323.04.2003

Werden in Deutschland ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu 5-tägigen Seminaren mitzuwirken, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als…

EAS 50Deutsche Seminartrainer in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/7/1-IV/4/9129.11.1991

…1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, auf dem Formular ZS-BRD1 (erhältlich bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen) beigebracht werden oder es sollte der deutsche Seminartrainer bzw. Seminarleiter auf die Möglichkeit eines formlosen auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsantrages hingewiesen werden. 29. November 1991 Für…

EAS 755Ost-Unternehmensberatung im Auftrag der Weltbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 612/1/1-IV/4/9513.11.1995

  Übernimmt der Inhaber eines österreichischen Unternehmens mit Gewerbeschein für Unternehmensberatung einen Auftrag der Weltbank zur Abhaltung von Seminaren in Polen, so ist weder aus dem Weltbank-Privilegienabkommen (BGBl. Nr. 105/1949), noch aus dem Privilegienabkommen betr. die UNO-Spezialorganisationen (siehe Regierungsverordnung BGBl. Nr. 40…

EAS 3392Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte bei inländischem „Home Office“
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0333-IV/8/201706.11.2017

…Österreich, Deutschland und in der Schweiz, einschließlich des Aufbaus und der Betreuung von Qualitäts- und klinischen Risikomanagementsystemen sowie der Durchführung von Schulungen, Seminaren und Lehrveranstaltungen, zu besorgen, wobei ihm zur Vorbereitung dieser Tätigkeiten die Möglichkeit eingeräumt wird, ein "Home-Office" an seinem inländischen Wohnsitz zu…

EAS 949Fachvorträge ausländischer Wissenschaftler auf bloßer Kostenersatzbasis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/5-IV/4/9610.10.1996

…gewährt werden, verlieren sie nicht den Charakter als Betriebseinnahme. Denn die Tätigkeit der bei Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen wirkenden Wissenschaftler stellt insgesamt einen freiberuflichen Betrieb dar und es verliert bei der Ermittlung der Betriebseinnahmen der Einnahmenzufluss aus einer bestimmten Einzelvortragstätigkeit nicht deshalb den Betriebseinnahmencharakter, weil…

EAS 534Frage des Geschäftsleitungsortes bei inländischen Seminar-GMBHs ohne durchgehendem Bürobetrieb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2261/1/1-IV/4/9405.12.1994

…wenn mit Rücksicht auf die besonderen Gegebenheiten eines bloß saisonweise betriebenen Seminargeschäftes, dort nicht ein durchgehender Bürobetrieb herrscht. Werden die Seminare in der "toten Saison" in einem Tiroler Hotel abgehalten (Mitte April bis Mitte Juni und Mitte Oktober bis Mitte Dezember) und wird in diesen…

EAS 911Abhaltung von Managementseminaren in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/2-IV/4/9612.07.1996

Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…

EAS 740Mehrere zweiwöchige Seminarveranstaltungen in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/6/1-IV/4/9524.10.1995

…Räumlichkeiten für die Dauer von 14 Tagen erfüllt im allgemeinen nicht die für die Annahme einer Betriebstätte (feste Einrichtung) nötige Dauerhaftigkeit. Die von dem Rechtsanwalt aus der Seminartätigkeit erzielten Einkünfte unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. 24. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 262Seminarveranstaltungen durch eine schweizerische Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3369/1/1-IV/4/9314.06.1993

…Die Anwendbarkeit der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 auf die Inlandsumsätze des deutschen Seminarleiters erscheint deshalb nicht möglich, weil der schweizerische Abnehmer seiner Leistungen (die schweizerische Genossenschaft) offenkundig die Steuerfreiheit ihrer Umsätze - zumindest teilweise - in Anspruch nehmen wird und damit die Voraussetzung des § 1 Abs…