…österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15 Abs…
Ist ein in der Schweiz ansässiger Manager Geschäftsführer einer ihm zu 90% gehörenden österreichischen GMBH, dann erzielt er nach österreichischem Einkommensteuerrecht Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, die allerdings auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 14 (Einkünfte aus…
…Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15 Abs. 4 des Abkommens, dann unterliegen diese Bezüge in Österreich nur mit 3% ihres Bruttobetrages der inländischen Besteuerung; diese inländische Steuer ist auf die schweizerische Steuer anzurechnen (EAS 716). Ob der Geschäftsführer…
…an dem sich der Geschäftsführer tatsächlich aufhält; siehe hiezu BFH v. 15. Nov. 1971, BStBl. II. 1972, 68 und VwGH v. 7. Mai 1979, Zl. 2669/78). Hält sich daher der Schweizer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer überwiegend in der Schweiz und in den GUS…
…wenn die Distanz zwischen dem österreichischen Wohnsitz in Tarrenz und dem Arbeitsplatz bei einer Firma in Vaduz für einen österreichischen Schweißer 150 Bahnkilometer beträgt oder für einen Gesellschaftergeschäftsführer mit Wohnsitz in Götzis und Arbeitsort in Zürich 125 Straßenkilometer beträgt und diese Entfernungen keinen Zweifel daran…
…Tätigkeiten entfallen. Soweit die Geschäftsführung für die schweizerische AG betroffen ist, wird der auf der inländischen Arbeitsausübung aufbauende inländische Besteuerungsanspruch durch das Abkommen vollumfänglich aufrechterhalten. Ist es daher so, daß sich die Gesamtarbeitszeit des Schweizers im Verhältnis 80 : 20 auf die beiden Staaten verteilt, und…
Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…
Ob ein in der Schweiz ansässiger handelsrechtlicher Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, an der er nicht wesentlich beteiligt ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus gewerblicher Arbeit bezieht, kann als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits…
…Schweiz) als Geschäftsführer bei einer schweizerischen Gesellschaft angestellt und wird er beauftragt, auch für die österreichische Schwestergesellschaft Geschäftsführungsfunktionen zu übernehmen, wobei ihm in Österreich hiezu ein Büro eingerichtet wird und ist weiters bereits einwandfrei geklärt, dass keinerlei Rechtsbeziehungen (weder steuer- noch arbeitsrechtlich) zwischen dem Geschäftsführer…
…dass dem Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH auch ein eigener Arbeitsraum zur Verfügung steht. Dieser Arbeitsraum würde als "Betriebstätte" des schweizerischen Arbeitgebers in Österreich zu werten sein. Dies hat zur Folge, dass die "183-Tage-Klausel" des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht zur Anwendung…
…in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 des DBA-Schweiz. Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31…
…Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 des DBA nicht in Österreich, sondern in der Schweiz befindet und dass die Aufenthalte in Österreich tatsächlich ohne jegliche Beziehung zur erwerbswirtschaftlichen Betätigung stehen, dann hätte Österreich an den Geschäftsführervergütungen kein Besteuerungsrecht. Eine von der schweizerischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung…
Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage dürfen schweizerische Grenzgänger, die bei österreichischen Firmen tätig sind, mit 3% ihrer Bruttobezüge im Abzugsweg besteuert werden. Da aber für ausländische Gesellschaftergeschäftsführer kein österreichisches Steuerabzugsverfahren vorgesehen ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung…
…sich der schweizerische Geschäftsführer über oder unter 183 Tagen jährlich in Österreich aufhält. Denn wenn der schweizerische Arbeitgeber in Österreich über eine Betriebstätte verfügt, unterliegen die Arbeitslöhne, der in dieser Betriebstätte tätigen Arbeitnehmer ungeachtet der in Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz genannten 183-Tage…
…zwischen der Schweiz und Österreich enthalten, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, welchem der beiden letztgenannten Artikeln die Vergütungen zuzurechnen sind. Sollten die Entgelte für die Verwaltungsratstätigkeit nur Nebeneinkünfte des österreichischen Steuerpflichtigen darstellen und damit erkennen lassen, dass die Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz nicht…
Im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens ist mit der Schweiz Einvernehmen erzielt worden, dass die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer nicht unter Artikel 14 (selbständige Arbeit), sondern unter Artikel 15 (unselbständige Arbeit) des DBA-Schweiz fallen (AÖFV. Nr. 153/1992). Mithin kommt für einen schweizerischen Grenzgänger, der als…
…in seinem monegassischen Gewerbebetrieb einen Verlust von je S 4,000.000,- erlitten und im gleichen Jahr aus einer Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz einen Gewinn von S 7,000.000,- erzielt, der gemäß Art. 15 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist…
…1 DBA-Schweiz steht nach Auffassung des BM für Finanzen dieser Steuerpflicht nicht entgegen. Sollte es hierdurch zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen (die Schweiz besteuert die Entgelte in den Händen der AG während Österreich dies in den Händen der Vorstände bzw. Geschäftsführer tut) müsste der…
…des Art. 14 DBA Schweiz, wodurch ein Besteuerungsrecht Österreichs letztlich vom Vorliegen einer "festen Einrichtung" abhängt. Im Verhältnis zu Deutschland besteht zwar die Besonderheit, dass in Art. 16 Abs. 2 DBA Deutschland auch die Bezüge der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in die Quellenzuteilung des Art. 16…
…Schweiz - der OECD-Konzeption folgen und wenn hiedurch grenzüberschreitende positive oder negative Besteuerungskonflikte vermieden werden können (für die abweichende Rechtslage im Verhältnis zu Deutschland ist der Erlass AÖFV. Nr. 32/1987 maßgebend). Übernimmt daher eine in Ungarn ansässige Person im Wege eines Dienstvertrages die Geschäftsführung…