…aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, als dem Berater ständig zur Verfügung stehende Büros bei den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Dies ist bei den kurzfristigen Beratungseinsätzen eher unwahrscheinlich. Dass im vorliegenden Fall die Besteuerungsgrundlagen derart schwierig zu ermitteln sind, dass eine Schätzung der Einkünfte mit…
…Das Gleiche würde gelten, wenn die Diskothek den Steuerabzug vornimmt und in griffweiser Schätzung für beide Agenturen je 15% vom Gesamtbetrag zum Abzug bringt und damit ebenfalls den Steuerabzug von 70 vornimmt. 25. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wenn die Besteuerungsgrundlagen nicht exakt zu ermitteln sind, ihre Schätzung zu erfolgen hat. Erforderlichenfalls wird daher auf diesem Weg eine sachgerechte Handhabung des britischen Doppelbesteuerungsabkommens im Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung möglich sein. Einzelheiten über entsprechende Vereinfachungen müssten mit dem örtlich zuständigen Finanzamt geklärt werden. 03…
…der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen ist, sodass derzeit hiezu im Rahmen des EAS-Verfahrens keine näheren Informationen erteilt werden können. Liegt ein ausländischer Kapitalanlagefonds vor, dann unterliegen die ausschüttungsgleichen Erträge im Durchgriffsweg (also ungeachtet der tatsächlichen Ausschüttung an den Investor) als Einkünfte…
…Abschn. IV Z 1 BStBl. I 2004, 411). Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer nach dem Recht Kasachstans errichteten LLP diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind…
…bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind, nicht mehr aufrechterhalten. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 63). Durch die Schaffung des Privatstiftungsgesetzes haben sich…
…diese Einkünfte in Tschechien zu besteuern, sodass damit die in Art. 23 Abs. 2 lit. a für die Steuerfreistellung in Österreich geforderte Voraussetzung nicht erfüllt ist. Im Interesse der Rechtssicherheit hält das BM für Finanzen allerdings in Bezug auf alle nicht der Steuerumgehung dienenden Gestaltungen…
…dass diese Einkünfte in Tschechien besteuert werden, sodass damit die in Art. 23 Abs. 2 lit. a für die Steuerfreistellung in Österreich geforderte Voraussetzung nicht erfüllt ist. Im Interesse der Rechtssicherheit hält das BM für Finanzen allerdings in Bezug auf alle nicht der Steuerumgehung dienenden…
…Ist der betroffene Investmentfonds nicht darin enthalten, so ist anzunehmen, dass kein Nachweis vorliegt. In diesem Falle erfolgt gemäß § 42 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz 1993 eine Schätzung der ausschüttungsgleichen Erträge mit 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis…
…der Umstand verbergen, dass die Leistungen in Deutschland in der wirtschaftlichen Realität von dem österreichischen Steuerpflichtigen selbst erbracht wurden und dass die Kanalinselgesellschaft lediglich als Fakturierungsgesellschaft fungiert hat, dann wird damit zu rechnen sein, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung bei dem österreichischen Abgabepflichtigen vorgenommen werden muss…
…1 Abs. 3 der L-VO die Qualifikation des verlustbringenden Teilbetriebes als Liebhaberei. Sollte aber dem Hüttenzubringerdienst nicht die Qualität eines Teilbetriebes zukommen, kann eine isolierte Liebhabereiqualifikation im Bezug auf den Hüttenzubringerdienst nicht erfolgen. Die im Gesamtbetrieb anfallenden Gewinne unterliegen somit der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht;…
…dieser Differenzsteuerbeträge kann sodann dem Rückerstattungsbetrag an den japanischen Fonds zugeschlagen werden. Liegt dem Rückerstattungsantrag eines japanischen Fonds nur eine Schätzung des Anteils der in Japan oder in Drittstaaten mit DBA-Verbindung zu Österreich ansässigen Anteilsinhaber vor (mögen darin auch die Drittstaaten und deren mit…
…Liechtenstein vorliegt, dann steht es der liechtensteinischen Gesellschaft frei, auf liechtensteinischer Seite die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Österreich zu beantragen. Die österreichische Steuerverwaltung wäre in diesem Fall bereit, die Abkommenskonformität der vorgenommenen Schätzung in Zusammenarbeit mit der liechtensteinischen Steuerverwaltung einer Überprüfung zu unterziehen. Allerdings kann…
…Gefahr droht, dass - auch ohne inländische CFC-Gesetzgebung - eine Zurechnung der Gewinne maltesischer Domizilgesellschaften an den in Österreich ansässig gewordenen Steuerausländer drohen könnte (so wie dies in Deutschland der Fall ist). Diese Frage der Einkünftezurechnung ist sachverhaltsabhängig und könnte im EAS-Verfahren nicht beantwortet werden;…
…daher nach wie vor Rückerstattungsanträge der in Luxemburg ansässigen Fonds nicht zurückgewiesen, sondern positiv erledigt; dies allerdings ab 2008 nur nach Maßgabe der sich aus dem Partnership-Report abzuleitenden DBA-Interpretationserfordernisse, die im Fall von Publikumsfonds zumindest eine Schätzung des Ausmaßes der abkommensberechtigten Portfolioinvestoren erfordern.…
…einzubringen. Dem Rückerstattungsantrag müsste diesfalls als Beilage eine Erläuterung der gewählten Schätzungsmethodik und eine Berechnung des im Rückerstattungsantrag geltend gemachten Rückerstattungsbetrages angeschlossen werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, die angestellte Schätzung auf dem Amtshilfeweg mit der französischen Steuerverwaltung einer Überprüfung zu unterziehen. Bundesministerium für Finanzen…
…bezieht. Auch der Umstand, dass mit dem schweizerischen Unternehmen eine Mindestvergütung vereinbart ist, in die 2% der Grundstückskosten bzw. der Pachtzinse für die erste Pachtperiode von 30 Jahren eingehen, lässt keinen österreichischen Besteuerungsanspruch erwachsen. Denn es liegen hierdurch für das schweizerische Unternehmen keine Einkünfte aus…
…und nach deutschem Recht (entspricht weitgehend der österreichischen Einkünfteermittlung) möglich, dann werden keine Bedenken dagegen erhoben, die in Deutschland maßgebenden Werte als inländische Progressionseinkünfte anzusetzen, wenn die steuerliche Auswirkung dieser Vereinfachung in Österreich unerheblich und die Ableitung der österreichischen Einkünfteermittlung durch eine Mehr- und Wenigerrechnung…
…Personen, die in der Schweiz sowie in Deutschland ansässig sind. Es wird davon ausgegangen, dass weder die österreichischen noch die ausländischen Mitglieder des Beirats ein lohnsteuerabzugspflichtiges Dienstverhältnis eingegangen sind. Nach originär innerstaatlichem Recht sind Einkünfte dieser im Ausland ansässigen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats aufgrund von …
…ist aber anzumerken, dass es bei der Lösung von Einkünftezurechnungsfragen der vorliegenden Art in erster Linie um Sachverhaltswürdigungen geht, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren vorweg mit Bindungswirkung entschieden werden können. 30. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: