…Allerdings kann der Richtlinienaussage nicht eine derart generalisierende Wirkung zugeschrieben werden, dass sie Rechtswirkungen über den seinerzeitigen Anwendungsbereich hinaus entfalten sollte und undifferenziert auch im Bereich des Ausgabenabzuges anzuwenden ist. Denn andernfalls würde unsere Steuerrechtsordnung zu dem absurden - und daher vom Gesetzgeber nicht gewünschten - Ergebnis…
…inländischen Kommanditistin gehaltene Auslandsbeteiligung das ab 2004 maßgebende Mindestbeteiligungserfordernis von 10% erreicht). Unter diesen Gegebenheiten ist aber auch der einer deutschen GmbH-Kommanditistin zufallende Teil der Auslandsschachteldividende steuerfrei. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus den - im gegebenen Zusammenhang die gleichen Rechtswirkungen erzeugenden - Bestimmungen des § 21 Abs…
…erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entfaltet (EAS 1726). Daraus folgt, dass…
…erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entfaltet (EAS 1726). Daraus folgt, dass…
…dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist allerdings auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Organträger und deren unbeschränkt steuerpflichtigen Organgesellschaften beschränkt. Vergleichbare Regelungen ausländischer Rechtsordnungen vermögen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Rechtswirkungen zu entfalten, so dass bei…
…Das EAS-Verfahren gestattet nicht, in eine tiefgehende gutachtliche Auseinandersetzung darüber einzutreten, ob die in Artikel 52 des EWG-Vertrages vorgesehene Niederlassungsfreiheit unmittelbare Rechtswirkungen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung entfaltet, die in einem Fall wie dem vorliegenden die Verlustvortragsmöglichkeit gewährleistet. Artikel 52 des EWG-Vertrages…
…Das EAS-Verfahren gestattet nicht, in eine tiefgehende gutachtliche Auseinandersetzung darüber einzutreten, ob die in Artikel 52 des EWG-Vertrages vorgesehene Niederlassungsfreiheit unmittelbare Rechtswirkungen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung entfaltet, die in einem Fall wie dem vorliegenden die Verlustvortragsmöglichkeit gewährleistet. Artikel 52 des EWG-Vertrages…
…ausländischen Investmentfonds im Ergebnis nicht nur die tatsächlichen Ertragsausschüttungen, sondern auch den in den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein. Eine Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien liegt gemäß § 14 KMG vor, wenn mit dem investierten Kapital überwiegend…
… 102 Abs. 2 Z. 2 EStG, sondern geht auf die Rechtswirkungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zurück, das die steuerliche Erfassung der positiven und negativen Ergebnisse aus der Nutzung von deutschem unbeweglichen Vermögen der Bundesrepublik Deutschland überträgt. Auch die Frage, ob ein deutscher Immobilienverlust zu einer…
…Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen sind, entfaltet Rechtswirkungen auch im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes (vgl. Dorazil, Erbschaftsteuerkommentar, Manz, 1990, S 22). Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens…
…dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entfaltet. Daraus folgt, dass dann…
…Betriebstätte (bzw. ständigen Einrichtung) sowohl bei Gewerblichkeit der Einkünfte als auch bei Freiberuflichkeit der Einkünfte der Fall. Die vorstehend beschriebenen differenzierenden Rechtswirkungen des innerstaatlichen Steuerrechtes bleiben in diesem Fall im Verhältnis zu Deutschland infolge des Verlustes des Besteuerungsrechtes durch das DBA-Deutschland rechtlich unerheblich; sie…
…wird daher die Schiedskonvention erst für Gewinnermittlungszeiträume anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt. Derzeit entfaltet die Konvention für Österreich noch keine Rechtswirkungen, da der österreichische Beitritt zu diesem Übereinkommen noch der Ratifikation in 12 Mitgliedstaaten bedarf. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt zu verursachen. Denn bei Auslegung von Artikel 15 Abs. 1 des DBA-Ö/D (Anwendung der Befreiungsmethode) wird davon auszugehen sein, daß dieser Bestimmung die gleichen Rechtswirkungen wie der vergleichbaren Bestimmung des Artikels 23A des OECD-Musterabkommens zuzuschreiben sind. Dies bedeutet, daß dann…
…gilt - da jedenfalls eine unterrichtende Tätigkeit vorliegen dürfte - auch im Verhältnis zu Deutschland (AÖF Nr. 184/1984). Eine derartige DBA-Steuerfreistellungsverpflichtung entfaltet nicht nur Rechtswirkungen hinsichtlich der Steuerpflicht des Empfängers der Einkünfte, sondern auch hinsichtlich der Haftung des zum Steuerabzug verpflichteten Zahlers der Einkünfte. 22…
Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…
Durch Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus einer Veräußerung von "Aktien und sonstigen Anteilen an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen" in Österreich besteht, Österreich zugeteilt. Der Begriff der "sonstigen Anteile" wird im DBA nicht näher…