… die Genehmigung der Jahresrechnung und Verfügung über die Verteilung des Reingewinnes; die Bestellung von Begünstigten; die Entscheidung über Reorganisation, die Fusion oder die Liquidation der Anstalt. Die Gründerrechte in der Anstalt werden in den Veröffentlichungen mit den Rechten der Aktionärsversammlung in der AG als vergleichbar…
…Grund der weit gefassten Dividendendefinition in Art. 10 Abs. 3 DBA Hongkong, die entsprechend dem österreichischen Musterabkommen zwecks Erfassung von Zuwendungen an Begünstigte von Privatstiftungen abweichend vom OECD-MA keinen Verweis auf das Merkmal der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung enthält, berechtigt erachten, sofern nach dem innerstaatlichen Recht…
…Gleichberechtigt begünstigt ist gemäß Art. 22 Abs. 7 lit. c DBA-Japan in Hinblick auf die Quellensteuerbefreiung der Dividenden eine Person, der vom Quellenstaat nach seinem innerstaatlichen oder zwischenstaatlichen Recht die gleiche Vergünstigung gewährt würde (würde sie die Dividende direkt und nicht über den Pensionsfonds…
…ist schließlich unter Beachtung abkommensrechtlicher Diskriminierungsverbote nach inländischem Recht die Steuer zu erheben (EStR 2000 Rz 33). Auch im Fall einer Personalauslandsentsendung nach Deutschland ist nach diesen Grundprinzipien vorzugehen. Daher bestimmt sich in Stufe 1 das Ausmaß der Sechstelgrenze in Bezug auf Sonderzahlungen nach den…
…vorgesehene Steuerpflicht dann beseitigt wird, wenn auf österreichischer Seite im Rahmen der primär juristische Personen betreffenden begünstigten Umgründungsvorgänge ein Steueraufschub gewährt wird. Als "Angehöriger" ist durch die allgemeine, in Art. 3 Abs. 2 des Abkommens enthaltene Verweisung auf inländisches Recht der in § 25 BAO umschriebene…
…dass Trust-Ausschüttungen auch dann, wenn sie nach dem Recht des ausländischen Staates wie Dividendenausschüttungen behandelt werden, nicht unter Artikel 10, sondern unter Artikel 21 des DBA fallen. Dies deshalb, weil dem Begünstigten keine "Gesellschaftsrechte" zustehen und daher diese Voraussetzung des in Art. 10 Abs…
…Erzielt der österreichische Investor Einkünfte (ausschüttungsgleiche Erträge) von zwei niederländischen Kapitalanlagegesellschaften, wobei nach österreichischem Recht in einem Fall ein Ertrag von 10,74 S je Anteil und im zweiten Fall ein Verlust von - 4,85 S anfällt, dann hat bei Ermittlung der durch Anrechnung begünstigten…
…der Stiftung in den USA befindet. Denn - abweichend von den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens - gilt eine "Gesellschaft" (dazu gehört gem. Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA-USA auch eine als juristische Person in Österreich konstituierte Stiftung) als in dem Staat ansässig, nach dessen Recht…
…vorgeschrieben ist) die Steuerentlastung durch Freistellung von der KESt herbeigeführt werden (EAS 1519). Der Umstand, dass nach US-Recht die Rechtspersönlichkeit der österreichischen Privatstiftung für US-steuerliche Belange negiert und die in die Stiftung einfließenden Einkünfte unmittelbar dem US-Begünstigten als dessen Einkünfte zugerechnet werden…
…denn Zuwendungen an die Begünstigten einer österreichischen Stiftung werden nicht der Zuteilungsregel des Artikels 10 OECD-MA zugeordnet; dies aber müsste geschehen, wenn die Begünstigten als an der inländischen Stiftung "beteiligt" anzusehen wären. Der Umstand, dass nach niederländischem und belgischem Recht die Stiftung möglicherweise als…
…da der Einkünftezufluss an die Stiftung und der Vorgang der Ausschüttung dieser Einkünfte an den deutschen Begünstigten zwei verschiedene steuerliche Tatbestände sind und auch nach österreichischem innerstaatlichem Recht beide Tatbestände einer Besteuerung unterliegen. Es ist richtig, dass die nach Deutschland fließenden Stiftungszuwendungen auf Grund der…
…Jahre 2006, 2007 und 2008 an den einzigen Begünstigten (und Stifter) Zuwendungen in Höhe von fast 60 Mio. Euro und werden diese Zuwendungen erst nach Wohnsitzverlegung aus Österreich nach Tschechien geleistet, so sind die Bestimmungen der mit der Tschechischen Republik anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Bis…
…Wird die Zuwendung im Ansässigkeitsstaat des Zuwendungsempfängers nicht besteuert (liegt daher kein Besteuerungsnachweis vor) dann nährt dies die Vermutung, dass die Zuwendung - zumindest nach ausländischem Recht - nicht dem Zuwendungsempfänger zugerechnet worden ist. 28. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…b des Abkommens verliert der Quellenstaat in Umgründungsfällen, die im Ansässigkeitsstaat steuerentlastet abgewickelt werden können, dieses Besteuerungsrecht. M.a.W., lit. b will sicherstellen, dass die in lit. a vorgesehene OECD-unübliche Steuerzuteilung an den Quellenstaat keine im Ansässigkeitsstaat steuerlich begünstigten Umgründungsfälle behindert. Bringt eine…
…der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltung dieser Pensionsvorsorgeform voraus. Läge beispielsweise eine Beteiligung am Typus eines "discretionary trust" vor, dann wären nur die Ausschüttungen steuerpflichtig (VwGH 20.9.1988, 87/14/0167); verbrieft das IRA-Konto hingegen einen Anteil an einem Trusttyp, bei dem der Begünstigte…
…auch dann, wenn sie nach dem Recht des ausländischen Staates wie Dividendenausschüttungen behandelt werden, nicht unter Art. 10, sondern unter Art. 20 DBA Ungarn ("Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte") fallen. Dies deshalb, weil dem Begünstigten keine "Gesellschaftsanteile" zustehen und daher diese Voraussetzung des in Art. 10…
…ein Beleg über die Nichtanrechenbarkeit der österreichischen Kapitalertragsteuer (zB ein Beleg über die bestehende Steuerbefreiung) beizuschließen sein. Diese Regelung gilt gemäß § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 derzeit auch für norwegische Pensionskassen. Drittstaats-Pensionskassen: Beziehen Pensionskassen außerhalb des begünstigten EU/EWR-Raumes Dividenden aus…
…wenn eine Person, der "Treuhänder", zwar rechtlicher Eigentümer von Vermögenswerten ist, aber unter einer rechtlich durchsetzbaren Verpflichtung steht, sie zum Vorteil einer anderen Person oder Personengruppe (dem oder den Begünstigten) zu verwenden, die die Nutzungsberechtigten sind [Z 15 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des…
…1989, kann der Kapitalertragsteuerabzug bei solcherart begünstigten Einrichtungen unterbleiben, wenn die über die Kapitalanlagen verfügungsberechtigten zwei Organisationsbeamten schriftlich der nach innerstaatlichem Recht zum Steuerabzug verpflichteten Stelle gegenüber bestätigen, dass die die steuerbefreiten Erträge abwerfenden Kapitalanlagen für den amtlichen Aufgabenkreis der privilegierten Einrichtung benötigt werden. Die…
…österreichischem inländischem Recht weder die inländischen noch die ausländischen begünstigten sonstigen Bezüge den auf die laufenden Einkünfte entfallenden Durchschnittsteuersatz. In einem dritten Schritt ist der Durchschnittsteuersatz (Progressionssatz) zu ermitteln. Hiebei sind nach Auffassung des BM für Finanzen in der anzustellenden Verhältnisrechnung sowohl bei der anzusetzenden…