…Datenbank der registrierten Ausführer: Recht auf Zugang zur Datenbank (Art. 82 UZK-IA) (1) Die Kommission trägt dafür Sorge, dass nach Maßgabe dieses Artikels Zugang zum REX-System gewährt wird. (2) Die Kommission kann alle Daten abfragen. (3) Die zuständigen Behörden eines begünstigten Landes können…
…Tode des Stifters könne der Stiftungsrat die Jahresrechnung durch eine Kontrollstelle prüfen lassen (müsse dies aber nicht tun). Die Statuten aus 2002 bestimmten, dass es im Ermessen des Stiftungsrates stehe, Begünstigten oder Anwartschaftsberechtigten auf schriftliches Verlangen und soweit es deren Rechte betrifft Auskunft zu geben…
…weil der wirtschaftliche Stifter oder der Begünstigte über das Vermögen der Gesellschaft ebenso frei verfügen könne wie über das eigene. Somit seien die Einkünfte auch diesen Personen zuzurechnen, insbesondere wenn ein Recht auf Widerruf und Änderungsbefugnisse vorliegen, was gegenständlich gemäß Stiftungsstatuten eindeutig der Fall sei…
…langen Zeitraum (1991 - 2008), in welchem die Bw die Jahresrechnungen zur Kenntnis und Überprüfung vorgelegt bekam; erst recht nicht bei der weiter oben dargestellten Legung von penibel verfassten Einkommensteuererklärungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen. 9. Es ist davon auszugehen, dass die Bw die ihr zur Kenntnis…
…klar formulierten Rechtsgrundlage für eine Eintragung in die Liste begünstigter Spendenempfänger. Eine andere Auslegung des § 4a Z 3 EStG wäre, nicht nur bezogen auf den Bw., letztlich verfassungswidrig. Insbesondere würde dadurch in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Evangelischen Kirchen in Österreich auf Religionsfreiheit iSd Art…
…Einkunftsquelle nicht der y- Stiftung, sondern dem weisungsbefugten Stifter bzw. Begünstigten zukommt. Wenn nun in der Berufung eingewendet wird, dass der Stifter tatsächlich seine Rechte aus dem Mandatsvertrag nie ausgeübt hat, so ist auf vorstehende Ausführungen zu verweisen, wonach Einkünfte demjenigen zuzurechnen sind, der durch…
…des Begünstigten kann aber so lange nicht gesprochen werden, als es von den Vertragsparteien beliebig beseitigt werden kann oder, was für den gegenständlichen Fall zutrifft, solange es von Bedingungen abhängig ist, die sich erst in Zukunft erfüllen müssen. Im vorliegenden Fall waren die Rechte der…
…eines Gesellschafters, die ihrem Wesen nach direkt oder indirekt eine Vergrößerung der Rechte der Gesellschafter oder eine Erhöhung des Wertes dieser Rechte herbeiführen sollen. Die Steuerpflicht tritt immer schon dann ein, wenn die in Rede stehenden Zuweisungen zu einer wirtschaftlichen Stärkung der Gesellschaft führen. Als…
…eines Gesellschafters, die ihrem Wesen nach direkt oder indirekt eine Vergrößerung der Rechte der Gesellschafter oder eine Erhöhung des Wertes dieser Rechte herbeiführen sollen. Die Steuerpflicht tritt immer schon dann ein, wenn die in Rede stehenden Zuweisungen zu einer wirtschaftlichen Stärkung der Gesellschaft führen. Als…
…Rechte entsprechend dem Lebensalter der Begünstigten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu kapitalisieren. Geht man von den Wertangaben des Bf. im Schriftsatz vom 11. Juli 2015 von monatlich € 1.000,00 aus ergibt sich durch Verwendung des Rentenrechners des BMF ein kapitalisierter Wert der Rechte der…
…diese Rechte entsprechend dem Lebensalter der Begünstigten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu kapitalisieren. Geht man von den Wertangaben im Schriftsatz vom 11. Juli 2015 von monatlich € 1.000,00 aus ergibt sich durch Verwendung des Rentenrechners des BMF ein kapitalisierter Wert der Rechte der Frau…
…bloß der durch die Spaltung bewirkte Vermögensabgang ersetzt werden sollte, wobei dem Zuschussleistenden die abgespaltene Beteiligung zugekommen sei. Ein derartiger Vorgang sei dem Grunde nach nicht geeignet, den Wert der Gesellschaftsanteile zu erhöhen, sondern stelle nur einen Aufwandersatz durch den durch die Spaltung Begünstigen dar…
…nach der Rsp. des VwGH entscheidend, ob die Bf. unwiderruflich und dauerhaft die tatsächlich Verfügungsberechtigte über das ihr gewidmete Kapitalvermögen ist oder andere Personen (Gründer, Verwaltungsräte, Begünstigte) Einfluss auf ihre Dispositionsbefugnis nehmen konnten (z.B. ausdrückliche oder konkludente Weisungsrechte, Recht zur Änderung der Begünstigten oder…
…beim Europäischen Parlament gewährten sonstigen Bezüge "mit dem festen Steuersatz gemäß § 67 Abs. 6" (EStG 1988) zu versteuern. Das Europäische Parlament, Referat Vergütung und soziale Rechte der Abgeordneten, bestätigte am 21. Jänner 2010, dass die bwP von August bis Dezember 2009 jeweils 8.1600,00…
…dass dem Bf. insofern Recht zu geben sei, dass dem h.o. Finanzamt [Anm. BFG = FA 1/23] keine Verzichtserklärung vorliege, nach welcher der Bf. einen Verzicht auf seine Begünstigtenstellung weder für sich noch für seine Nachkommen abgegeben hätte. Es ergebe sich aber aus…
…Zuständigkeit, in meinem subjektiven Recht auf Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen verletzt, wenn man berücksichtigt, dass beinahe alljährlich die angestrebte Steuerersparnis sowohl ökonomisch wie rechtlich außerhalb gebotener Verhältnismäßigkeit liegt. Beilagen! gez.: Beschwerdeführer Bescheiderlassung betreffend Einkommensteuer 2014 v. 26.03.2015: Der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 26.3.2015…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die mit Stiftungsurkunde vom 6. September 2002 errichtete Bw. ist eine Privatstiftung im Sinne des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Förderung der Begünstigten…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die mit Stiftungsurkunde vom 9. Oktober 2002 errichtete Bw. ist eine Privatstiftung im Sinne des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Förderung der Begünstigten…
…muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe…
…VG iVm § 25a Abs. 1 VwGG eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof zugelassen, da es zum liechtensteinischen Stiftungsrecht und den Einflussmöglichkeiten der Stiftungsorgane im Hinblick auf die zugesicherten Rechte der Begünstigten keine umfassende Rechtsprechung gibt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 10. Jänner 2019