…OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA 2014). Da Art. 12 Abs. 2 DBA Serbien für verschiedene Arten von Lizenzgebühren unterschiedliche Quellensteuersätze vorsieht, stellt sich in diesem Fall die Frage, wie das Entgelt für Software im Rahmen des Art. 12 Abs. 3 DBA Serbien einzuordnen…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen überlassen (Applikations-Software z.B. für die kaufmännische Kundenverwaltung in diesen Unternehmen), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD…
…3 EStG sieht hiefür die Vornahme eines Steuerabzuges vor. Der österreichische Steuerabzug stellt indessen dann keine zusätzliche Belastung für den gegenständlichen Softwareimport aus Israel dar, wenn die Vergütungen in Israel einer Besteuerung unterliegen und darin der österreichische Quellensteuerabzug im Anrechnungsweg Deckung findet (Art. 24 Abs…
…es sich um Dienstleistungsentgelte, die nicht von Artikel 12 des Abkommens erfasst sind und daher gemäß Artikel 7 des Abkommens in Rumänien von der Besteuerung freizustellen sind. Fällt im Jahr des Bezuges der quellensteuerabzugspflichtigen rumänischen Lizenzgebühren in Österreich bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belastet diese im…
…ausländischen Personengesellschaften, sondern gemäß § 42 InvFG 1993 auch hinsichtlich ausländischer Fonds geschieht) verpflichtet ist, die Quellensteuer dem im ausländischen Staat als intransparent und daher als "ansässig" behandelten Rechtsgebilde in Bezug auf dessen abkommensberechtigte Beteiligte zu gewähren. Österreich ist daher bereit, den ausländischen Fonds, denen im…
…für ein in Österreich ansässiges minderjähriges Kind nach Österreich überweist, unterliegen gemäß Artikel 555 Abs. I der mit Dekret 85.450/80 erlassenen Steuerverordnung einem 25%igen brasilianischen Quellensteuerabzug. Dieser im innerstaatlichen brasilianischen Steuerrecht begründete Steuerabzug verstößt nicht gegen die Bestimmungen des DBA-Brasilien, BGBl…
…ebenfalls als öffentliche Einrichtung zu qualifizieren ist. Infolgedessen sind die Zinszahlungen der usbekischen Tochtergesellschaft an die österreichische Muttergesellschaft von der Quellenbesteuerung befreit; etwaig dennoch einbehaltene Quellensteuern können in Österreich nicht angerechnet werden. Sollte Usbekistan die Bestimmung anders auslegen und keine Rückerstattung der einbehaltenen Quellensteuern gewähren…
…die in Österreich von der Quellenbesteuerung entlastet werden, im ausländischen DBA-Partnerstaat für steuerliche Belange offengelegt werden. Weiters wird Vordruck ZS-QU2 benötigt, um zu vermeiden, dass in das DBA-Ausland fließende Zahlungen möglicherweise nur durch die Zwischenschaltung bloßer Durchlaufgesellschaften der österreichischen Quellenbesteuerung entzogen werden. …
Bezieht eine im Ausland als Körperschaft besteuerte Personengesellschaft quellensteuerbelastete Einkünfte aus Österreich, ist sie ungeachtet des Umstandes, dass auf österreichischer Seite die Abzugsteuer von Einkünften erhoben wurde, die nicht der Personengesellschaft, sondern den Gesellschaftern dieser Personengesellschaft zugerechnet wurden, berechtigt, eine abkommenskonforme Steuerentlastung in Österreich in…
Der Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer steht auf Grund des zwischen Österreich und Japan geltenden Doppelbesteuerungsabkommens nur jenen natürlichen oder juristischen Personen zu, die im Sinn von Artikel III dieses Abkommens in Japan "ansässig" sind. Ob im Falle japanischer Pensionsfonds und Investmentfonds diese…
Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
…als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen, stellt sich die Frage, wie im Falle von Gewinnausschüttungen der Ö-GmbH an die US-Holding eine abkommensrechtliche Entlastung von der österreichischen Quellensteuer, die grundsätzlich im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht im Wege der Kapitalertragsteuer zu erheben ist (vgl. …
…11 Abs. 2 DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt-pflichtigen Papieren unmittelbar durch die inländische Bank vorgenommen werden (Z 1.3.3 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen, AÖF…
…wäre eine Weiterbelastung solcher Kosten an die malaysische Betriebstätte auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 3 DBA-Malaysien erforderlich. Was nun die Frage einer malaysischen Quellenbesteuerung anlangt, mit der Kostenverrechnungen des österreichischen Stammhauses an die malaysische Betriebstätte belastet werden sollen, so ist darauf hinzuweisen…
Sind auf der Grundlage eines DBA oder von § 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung…
…türkische Bank sowie aus türkischen Staatsanleihen, dann steht der Türkei gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Türkei ein 15-prozentiges Quellenbesteuerungsrecht an diesen Zinsen zu. Die türkische Quellensteuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Türkei in Österreich anzurechnen. Nimmt die Türkei dieses Besteuerungsrecht auf…
…Japan fallen, können gemäß Art. 10 Abs. 3 lit. b DBA-Japan eine Quellensteuerbefreiung für Dividenden geltend machen. Ist der Pensionsfonds eine ansässige Person und somit grundsätzlich abkommensberechtigt, können ihm die Abkommensvorteile jedoch auf Basis des Art. 22 DBA-Japan wieder verwehrt werden. Für Pensionsfonds…
…dass dann, wenn Portugal auf Grund einer genau umschriebenen Sondergesetzgebung eine Befreiung von der Quellensteuer gewährt, dessen ungeachtet eine (fiktive) Quellensteuer von 10% in Österreich anzurechnen ist ("Matching-Credit"); dies mit der Folge dass hiedurch eine Ermäßigung der von den Zinsen erhobenen österreichischen Körperschaftsteuer von…
…42 des Investmentfondsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993) im Jahr 1994 Dividendenausschüttungen, die in den Niederlanden einer 25%igen Quellensteuer unterworfen worden sind, dann sind gemäß § 42 Investmentfondsgesetz die "ausschüttungsgleichen Erträge" in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Die 22%ige Kapitalertragsteuer, die in Österreich gemäß § 93…