Findok · EAS-Auskünfte
EAS 43
Quellensteuerabzug auf brasilianischen Unterhaltszahlungen
geltende FassungEAS-AuskunftW 2091/1/1-IV/4/91vom 18.11.1991
Wortlaut laut Findok
Unterhaltszahlungen, die ein in Brasilien ansässiger
außerehelicher Kindesvater für ein in Österreich ansässiges
minderjähriges Kind nach Österreich überweist, unterliegen
gemäß Artikel 555 Abs. I der mit Dekret 85.450/80 erlassenen
Steuerverordnung einem 25%igen brasilianischen Quellensteuerabzug. Dieser im
innerstaatlichen brasilianischen Steuerrecht begründete Steuerabzug
verstößt nicht gegen die Bestimmungen des DBA-Brasilien, BGBl. Nr.
431/1976. Denn das Abkommen sieht für Unterhaltszahlungen keine besondere
Steuerzuteilungsregel vor, so dass hierauf die Generalzuteilungsnorm des
Artikels 21 Anwendung findet. Diese enthält - abweichend von den Prinzipien
des OECD-Musterabkommens - eine Klausel, die dem Ansässigkeitsstaat des
Zahlers der
Einkünfte das ausschließliche Besteuerungsrecht
zuspricht.
18. November
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 21 DBA BR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 431/1976
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 2091/1/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18582
- Gültig
- 18.11.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF