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EAS 2408DBA-Freistellungsverpflichtung bei Nichtbesteuerung im Quellenstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0315.01.2004

Verlegt ein in Russland ansässiger Investor, der Anteile an russischen Gesellschaften hält und diese auch leitend betreut, seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann erlangt Österreich damit das Recht, vom Territorialprinzip abgehend auch in Russland erwirtschaftete Einkünfte zu besteuern; und zwar insoweit als das DBA-Russland die…

EAS 1951Remittance-Klausel im DBA-Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/19-IV/4/0119.11.2001

…Abs. 5 des DBA-Malta ausdrücklich vorgesehen ist) wäre daher nicht gerechtfertigt. Allerdings wird durch den weiten Anwendungsbereich der "Remittance-Klausel" des DBA-Großbritannien nicht notwendigerweise eine Doppelbesteuerung zu den Quellenstaaten der Dividendeneinkünfte bewirkt. Denn wenn in derartigen Fällen mit den Drittstaaten keine Doppelbesteuerungsabkommen bestehen…

EAS 1087Dreifachwohnsitz Monaco-Österreich-Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 41/3-IV/4/9717.06.1997

…Doppelbesteuerungsabkommens Besteuerungsrechte als Ansässigkeitsstaat wahrnehmen, müsste sich die steuerliche Erfassung in Österreich auf jene Einkünfte beschränken, an denen nach diesem Abkommen Österreich als Quellenstaat das Besteuerungsrecht zusteht (Einkünfte aus der Beteiligung an einer inländischen Kommanditgesellschaft). 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 11DBA-Deutschland/Pfandbriefzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2194/2/1-IV/4/9114.06.1991

Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…

EAS 3250Veräußerung einer inländischen Kapitalbeteiligung nach Verschmelzung in Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1385-IV/4/201125.11.2011

Das DBA-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen im Fall der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates vor (Art. 13 Abs. 3 lit. a DBA-F). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der…

EAS 2699Bosnischer Privatization Investment Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0029-IV/4/200606.02.2006

Gemäß Artikel 10 Abs. 3 des künftigen Doppelbesteuerungsabkommens mit Bosnien-Herzegowina bestimmt das Recht des Quellenstaates - mit Bindungswirkung für den Ansässigkeitsstaat -, den Begriffsinhalt des Ausdruckes "Dividenden". Beteiligen sich daher österreichische Investoren an einem bosnischen "Privatization Investment Fund" dann stellen die Ausschüttungen dieses Fonds "Dividenden" im…

EAS 3318Verwertung von Audio-Aufnahmen im Verhältnis zu USA, Malta und Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0064-IV/4/201301.02.2013

…vorgesehen. Die Vorschrift des Artikels 12 Abs. 2 DBA-USA besagt, dass dem Quellenstaat ein 10-prozentiges Quellenbesteuerungsrecht für eine Vergütung zusteht, die "für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von kinematographischen Filmen oder Filmen, Bändern oder anderen Mitteln der Wiedergabe für Rundfunk und…

EAS 2653Abschichtungsbetrag eines stillen Gesellschafters einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0534-IV/4/200519.08.2005

Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an "Einkünften eines stillen Gesellschafters aus seiner Beteiligung als stiller Gesellschafter" dem Quellenstaat der Einkünfte zugeteilt. Der Begriff der "Einkünfte" setzt im Allgemeinen den Eintritt eines Vermögenszuwachses beim Einkünfteempfänger voraus. Die bloße Restitution eines…

EAS 3458Quellensteuerbefreiung im Rahmen öffentlich abgesicherter Exportfinanzierung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.625.79708.08.2025

…stellt sich die Frage, ob die Zinsen von der Besteuerung im Quellenstaat aufgrund von Artikel 11 Abs. 3 lit. c DBA-Usbekistan befreit sind. Gemäß Artikel 11 Absatz 3 lit. c DBA-Usbekistan sind Zinsen von der Besteuerung im Quellenstaat (Usbekistan) befreit, wenn sie im…

EAS 3457Befreiungsmethode trotz doppelter Nichtbesteuerung bei Immobilienveräußerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.606.75030.07.2025

…wenn es zu einem Qualifikationskonflikt aufgrund unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilung oder Abkommensauslegung kommt und nicht bereits dann, wenn im Quellenstaat lediglich aus innerstaatlichen Gründen keine Steuer erhoben wird (OECD-MK zu Art. 23 A und B Rz 56.2). Wenn sowohl Österreich als auch Deutschland den Vorgang…

EAS 3400Outbound-Pensionsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0137-IV/8/201803.08.2018

…iVm BGBl. Nr. 1046/1994) verbindlich angeordnet wird. Im vorliegenden Fall würde Österreich als Quellenstaat der Einkünfte das Besteuerungsrecht durch das DBA entzogen, wenn die Abfindung unter Art. 18 DBA-CSSR fällt. Im Hinblick auf den derzeitigen Stand des OECD-Kommentars zu Art. 18 OECD…

EAS 3373Anrechnung der schweizerischen Verrechnungssteuer bei Dividendenausschüttung einer doppelansässigen Aktiengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0698-VI/8/201513.06.2016

…10 Abs. 2 DBA Schweiz ein 15-prozentiges Besteuerungsrecht an den Dividenden zu. Während nämlich Art. 10 Abs. 2 OECD-MA für Zwecke des beschränkten Besteuerungsrechts im Quellenstaat verlangt, dass die auszahlende Gesellschaft dort "ansässig" ist, stellt Art. 10 Abs. 2 DBA Schweiz auf den…

EAS 3296Übertragungsrechte an deutschen Sportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0586-IV/4/201225.09.2012

…und daher von ihnen abhängt. Einkünfte eines Sportlers für die Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen seiner sportlichen Darbietungen unterliegen nach Artikel 17 Abs. 1 letzter Satz des Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung im Quellenstaat. Quellenstaat ist hierbei nicht jener Staat, in dem die sportliche Darbietung ausgetragen wird…

EAS 3189Rückerstattungsanträge japanischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3174-IV/4/201025.11.2010

…der KESt, da Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht von 20% belassen wird. Sollten Anteilsinhaber des japanischen Fonds in Drittstaaten ansässig sein und haben diese Drittstaaten mit Österreich DBA abgeschlossen, die Österreich als Quellenstaat eine bloß 15-prozentige - oder eine noch niedrigere - Quellenbesteuerung zuweisen, ist einzuräumen, dass in…

EAS 3071Trilateraler Zurechnungskonflikt bei inländischen hybriden Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1377-IV/4/200923.06.2009

…wenn der Ansässigkeitsstaat (hier: Deutschland) eine in einem Drittstaat (hier: Österreich) errichtete Personengesellschaft als transparent, der Quellenstaat der Einkünfte (hier: Kroatien) aber als intransparent wertet. Dieses Beispiel 9 hat schließlich Eingang in Z 6.5 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-MA gefunden…

EAS 3056Darlehensrückzahlungen einer in Deutschland lebenden österreichischen Landeslehrerin für ein deutsches Eigenheim
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0898-IV/4/200924.04.2009

…Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen (EuGH 12.12.2002, C-385/00, De Groot); jedoch ist eine Berücksichtigung im Quellenstaat der Einkünfte erforderlich, wenn dort sämtliche oder fast sämtliche Jahreseinkünfte bezogen werden (EuGH 14.02.1995, C-279/93, Schumaker). Diese Rechtsprechung wendet der EuGH (EuGH 16…

EAS 3044Quellensteuerentlastung zugunsten von luxemburgischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0511-IV/4/200924.03.2009

…Zurechnungskonflikte ergeben und in Z 6.4 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 eingeflossen sind. Es folgt daraus, dass im Fall eines Zurechnungskonfliktes der Quellenstaat, der ein ausländisches Gebilde als steuerlich transparent einstuft (wie dies auf österreichischer Seite nicht nur gegenüber ausländischen Personengesellschaften, sondern gemäß …

EAS 2287Liquidationserlös eines französischen Gesellschafters einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/4-IV/4/0306.05.2003

…a des Abkommens mit Frankreich. Diese sieht bei wesentlichen Beteiligungen natürlicher oder juristischer Personen vor, dass die stillen Reserven im Quellenstaat zu besteuern sind; insoweit weicht diese Regelung von der Bestimmung des Artikels 13 des OECD-Musterabkommens ab, derzufolge das Besteuerungsrecht in solchen Fällen ausschließlich…

EAS 2839Inlandshypothek zugunsten einer innertürkischen Kreditgewährung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0209-IV/4/200727.04.2007

…um diesem Staat die Position eines Quellenstaates der Zinsen zu vermitteln. Da Österreich sonach durch die hypothekarische Besicherung allein nicht zum Quellenstaat der Zinsen wird und daher in diesem Fall kein grenzüberschreitender Zinsenfluss stattfindet, kommt Artikel 11 des DBA-Türkei nicht zur Anwendung. Da sich…

EAS 2838Beteiligungsveräußerung durch eine französische SNC
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0135-IV/4/200723.03.2007

…zur Anwendung. Dieses teilt - zum Unterschied vom DBA mit Frankreich - das Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn in Artikel 14 Abs. 4 nicht dem Quellenstaat, sondern - in Übereinstimmung mit den OECD-Grundsätzen - dem Ansässigkeitsstaat, sonach den Niederlanden zu; der Vorgang ist damit in Österreich von der Besteuerung…