…Wohnsitzverlegung eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden, in deren Verlauf die Inlandseinkünfte dem Jahressteuertarif unterworfen werden. Die Frage, ob ein Vermietungsvertrag der inländischen Wohnung bzw. ein Beleg über den Abtransport der Wohnungseinrichtung in ein Depot ausreicht, die Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes nachzuweisen, müsste mit dem zuständigen…
…die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden Dienstleistungen bestehen im Wesentlichen darin, die durch ihre Muttergesellschaft entwickelten Dienstleistungsprodukte am österreichischen Markt zu vertreiben. Werden ferner deutsche Arbeitnehmer von der D-GmbH an ihre österreichische Tochtergesellschaft…
…auf § 31 EStG, dh. auf eine Bestimmung die gleichermaßen In- und Auslandsvorgänge erfasst. Sollten aus Anlass der Veräußerung auf den Bahamas vergleichbare Steuerlasten anfallen, dann wäre eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO möglich; allerdings nicht im Wege einer Steuerfreistellung, sondern nur…
…materiellen und immateriellen Werte der österreichischen Gesellschaft zu gebrauchen (Nutzungserlaubnis); denn der Ort, an dem vermietete oder sonst zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgüter aufgestellt sind, bildet eine Betriebstätte für den Mieter (die tschechischen Hotels) und nicht für den Vermieter. Denn es ist diesfalls der Mieter (das…
…Die Vermietung von Beförderungsmitteln im Gemeinschaftsgebiet wird zwar nach § 3a Abs. 12 UStG grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, doch würde sich der Leistungsort nach Griechenland verlagern, wenn die Vermietung von einer griechischen Betriebstätte des österreichischen Unternehmers ausgeführt…
…auch im Ansässigkeitsstaat des Flugpersonals (Österreich) besteuert werden. Art. 23 Abs. 1 DBA-Malta sieht als Grundnorm zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anwendung der Befreiungsmethode vor, bezieht sich jedoch explizit nur auf jene Fälle, in denen die Verteilungsnormen des DBA-Malta Österreich (als Ansässigkeitsstaat) das…
…Als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft wird sie berechtigt sein, nach Maßgabe der (derzeit im Veröffentlichungsstadium stehenden) § 48 BAO-Verordnung zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die Steuerbefreiung der afrikanischen Betriebstättengewinne in Anspruch zu nehmen. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…könnte über diese Frage allerdings auch ein internationales Verständigungsverfahren eingeleitet werden. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Aspekte wird auf folgendes hingewiesen: Erbringt das US-Unternehmen Telekommunikationsdienstleistungen iSd § 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 an Unternehmer mit Sitz in Österreich, liegt der Ort der sonstigen Leistung gem…
…Beteiligung an der X-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) und verlegt sie zunächst 2018 unter Aufgabe ihres Wohnsitzes in Österreich den Wohnsitz in die Schweiz und sodann 2021 wieder zurück nach Österreich, so stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der Zuzug nach…
…gegeben, wenn im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein steuerliches Arbeitsverhältnis zur inländischen GesmbH anzunehmen wäre. Falls trotz österreichischer Steuerpflicht in Deutschland Lohnsteuer einbehalten wurde und falls eine entsprechende Steuerrückerstattung in Deutschland nicht erreichbar ist, müsste zur Vermeidung eines internationalen Besteuerungskonfliktes im Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers, sonach…
…b DBA Liechtenstein zu beachten ist, die wiederum auf den "Sitz und Ort der tatsächliche[n] Geschäftsleitung" abstellt. Allerdings ist im Bereich des Art. 4 - und somit bei der Frage der DBA-Anwendung - ausschlaggebend, dass eine natürliche oder juristische Person in einem Vertragstaat unbeschränkt steuerpflichtig…
…besteuern, wenn die Bauführungsfrist von 12 Monaten überschritten wird (ebenfalls rückwirkend ab dem ersten Mitwirkungstag). Für die Besteuerung auf österreichischer Seite sind diese Fragen nur von marginaler Bedeutung, da im DBA-Finnland das Anrechnungsverfahren für die Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehen ist. Sollte Finnland keine Baubetriebstätte…
…der Betriebstättengewinn durch eine fiktive Einkommensermittlung an Hand der Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter ermittelt und sodann mit 38% besteuert, dann kann nicht mit Grund behauptet werden, eine solche Form der Einkommensbesteuerung stelle keine "Steuer vom Einkommen" dar und falle daher nicht unter das…
…Architekturbüro ausgeführt werden und lediglich ein Mitarbeiter des Architekten gelegentlich vor Ort in Deutschland die von den Subauftragnehmern ausgeführten Bauarbeiten überwacht (Ziffer 19 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-Musterabkommen). Der Umstand, dass der österreichische Architekt im gegebenen Zusammenhang in Deutschland eine Betriebstätte unterhält…
…ist die Anlage erst mit ihrer vollen Funktionstüchtigkeit fertiggestellt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann im Zweifel durchaus an Hand der Vornahme oder Nichtvornahme einer deutschen Besteuerung entschieden werden (Vermeidung unnötiger internationaler Konfliktsituationen in Zweifels- und Grenzfällen: siehe zB EAS 905, EAS 1030…
…von der Tochtergesellschaft gezahlten Geschäftsführerbezüge weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Dies ist in Artikel 16 Abs. 2 des DBA-2000 ausdrücklich festgeschrieben; im Geltungsbereich des DBA-1954 beruht dies auf einer österreichisch-deutschen Verständigung, derzufolge der Tätigkeitsort im Fall einer Ferngeschäftsführung am Ort des Sitzes der…
…Artikel 15 Abs. 5 des Abkommens steht das Besteuerungsrecht an den Bezügen des auf internationalen Flügen eingesetzten Bordpersonals dem Staat zu, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des internationalen Luftfahrtunternehmens befindet. Bei Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland…
…bei der Hongkong-Gesellschaft dargestellten Gewinne ihm steuerlich zuzurechnen. Handelt es sich hingegen bei der Hongkong-Gesellschaft um eine aktiv tätige Gesellschaft und sind die betreffenden Einkünfte folglich dieser Gesellschaft steuerlich zuzurechnen, dann wird noch zu prüfen sein, ob sich auch der Ort der tatsächlichen…
Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten, der bloßer Domizilcharakter zuzumessen ist, und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen…
… denn nach der österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist der Verwaltungssitz der Kapitalgesellschaft. Sollte von deutscher Seite ein Besteuerungsrecht auch an jenen…