…Falle einer in Österreich ansässigen natürlichen Person, die in Höhe von 50% an einer italienischen S.R.L (società a responsibilità limitata) beteiligt ist und die nach italienischem Recht von der Möglichkeit der Option auf Transparenzbesteuerung Gebrauch macht, ist für die Lösung der Frage der…
…14/0099) vorskizzierte Verpflichtung zur Nachversteuerung steuermindernd berücksichtigter Auslandsverluste, wenn anderenfalls eine Doppelverwertung dieser Verluste eintreten würde. Hierbei soll die Nachversteuerungsverpflichtung auch dann eintreten, wenn eine mögliche Verlustverwertung im Ausland vom Abgabepflichtigen nicht in Anspruch genommen wird; denn eine Option zur dauerhaften Aufwandverlagerung nach Österreich…
…werden, wohingegen nach ungarischem Recht die gleichen stillen Reserven in den Händen des Rechtsnachfolgers (Kft) steuerlich zu erfassen wären, allerdings bei Option zur Buchwertfortführung unter Aufrechterhaltung ihrer Steuerhängigkeit in Ungarn unbesteuert bleiben. Da gemäß Artikel 6 das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven des Immobilienvermögens Ungarn…
…vorzunehmen und dem ausländischen Künstler eine Besteuerung auf der Grundlage seines Nettoeinkommens in einem nachgelagerten Veranlagungsverfahren zu überlassen. Denn europarechtswidrig ist nicht die Option zur nachgelagerten Veranlagung ("Scorpio" Rz 52), sondern nur ein gesetzliches Verbot der Berücksichtigung der genannten Betriebsausgaben im Steuerabzugsverfahren ("Scorpio" Rz 47…
…die Tonnagenbesteuerung die Verlustverwertung in Deutschland aufrechterhalten werden. Eine Option zur Tonnagenbesteuerung stellt damit jedenfalls einen Verzicht auf die Verlustberücksichtigung im Ausland dar und kann nach der geplanten österreichischen Neuregelung nicht zur abschließenden Verlusttragung in Österreich führen. Siehe im Übrigen die Ausführungen des ESt-Protokolls…
Die wesentlichen Aussagen der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995, gelten insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG…
…die deutsche Gewerbesteuer anzurechnen. Die deutsche Gewerbesteuer ist demnach für die Beurteilung, ob die ausländische Durchschnittsteuerbelastung im Sinn von § 3 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 eine vergleichbare ausländische Besteuerung zur Folge hat, in den Belastungsvergleich mit einzubeziehen. Bundesministerium für Finanzen, 21. Jänner 2009
Das neue DBA-USA vom 31.5.1996 enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Einkünfte von der in…
Unter EAS 571 wurde zur Frage der steuerlichen Behandlung der Zuteilung von Konzernoptionsscheinen folgende Beurteilung abgegeben: "Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert…
…2001 bis 2003 zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung die in Kasachstan erzielten Einkünfte von der inländischen Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen, dann erfasst dieser Bescheid auch jenen Teil der "Stock-Option-Einkünfte", die auf die Tätigkeit in Kasachstan entfallen. Sollten dies 23% der Stock-Option-Einkünfte sein…
…Was nun die Besteuerung in Rumänien anlangt, so dürften in Anwendung der OECD-Methodik 50% der mit der Optionseinräumung zugeflossenen Einkünfte in Rumänien besteuert werden. Werden die Aktien ein halbes Jahr nach Ausübung der Option um 170 verkauft, dann steht das Besteuerungsrecht an dem hierdurch…
…In solchen Fällen ist der Optionsgewinn daher kausal mit der Arbeitsleistung ab Einräumung der Option verbunden. Wurde daher einem Arbeitnehmer eines multinationalen Konzerns vor seinem Zuzug nach Österreich im Wegzugsstaat (USA) ein nicht handelbares Optionsrecht eingeräumt und wird dieses Optionsrecht erst nach der Versetzung zu…
Ausländische Unternehmer, die im Inland Geschäfte durch eine Zweigniederlassung betreiben, sind verpflichtet, für diese Bücher zu führen (Straube, HGB-Kommentar - Rechnungslegung, Tz 4 zu § 189 HGB). Unterhält daher eine deutsche GmbH im Inland eine solche Betriebstätte, dann hat wegen der bestehenden gesetzlichen Buchführungspflicht die Gewinnermittlung…
Hat ein Mitarbeiter eines internationalen Konzerns mit Arbeitsort in Belgien Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten und wird diese Option erst nach Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft ausgeübt, dann tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April 1997, AÖF Nr. 125…
Hat ein Mitarbeiter eines internationalen Konzerns mit Arbeitsort in Deutschland von der deutschen Konzerngesellschaft Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten und wird diese Option erst nach Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft ausgeübt, dann tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April…
…sind nicht bloß für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, sondern in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, da im DBA-Kanada das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird. Hiebei gilt als Grundsatz, dass nur jene ausländische Steuer angerechnet werden darf, die der Abgabepflichtige unter Ausnutzung aller Begünstigungen…
…besteht, entscheidend, ob die mit der Optionsausübung lukrierten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Serbien einer die 15%-Grenze übersteigenden Besteuerung unterzogen worden sind. Wurde eine zur Steuerfreistellung in Österreich berechtigende serbische Besteuerung vorgenommen, dann wird die in EAS 2243 aufgezeigte Aliquotierung vorgenommen werden können, die…
…beseitigt würde, wenn das polnische Arbeitskräftegestellungsunternehmen für einen Lohnsteuerabzug in Österreich optiert (siehe Absatz 30 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung, AÖF Nr. 127/2006). Wird von dieser Option kein Gebrauch gemacht und werden daher die in Österreich tätigen polnischen Arbeitskräfte nicht in Österreich besteuert, hat…
…Zinsen" aus griechischen Staatsanleihen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, die mit der Zinsenerzielung in einem erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang…
…werden. Ist aus den von der Investment-KG zur Verfügung gestellten Unterlagen nur die Ermittlung der Einkünfte nach niederländischem Recht (Pauschalierung mit 4% vom Mittelwert des Verkehrswertes am Anfang und am Ende des Jahres) und nach deutschem Recht (entspricht weitgehend der österreichischen Einkünfteermittlung) möglich, dann…