…jeder ADR-Inhaber mit der Annahme der Hinterlegungsbestätigung die Depotbank zu seinem Bevollmächtigten erklärt, die ADR-Inhaber die Depotbank bezüglich der Ausübung des Stimmrechtes schriftlich instruieren können, die österreichischen Dividenden von der Depotbank in US-Dollar umzuwechseln und in dieser Währung an die ADR-Inhaber…
…Gesellschaft ist, müsste zusätzlich eine Erklärung darüber vorliegen, dass die Voraussetzungen des Art. 16 DBA-USA erfüllt sind, um solcherart zu verhindern, dass Kapitalertrag unter Nutzung des DBA-USA in Steueroasen durchgeschleust wird. Die österreichische Kapitalgesellschaft müsste im Übrigen in der Lage sein, zwecks stichprobenweiser…
…Auffassung des BM für Finanzen zB der Fall, wenn das ausländische Unternehmen selbst eine Produktion unter dem Markennamen aufnimmt, oder wenn es von fremden Produzenten Ware zukauft und sodann berechtigt ist, sie unter dem Konzernmarkennamen weiterzuverkaufen. Die reine Handelstätigkeit stellt aber keine lizenzpflichtige Nutzung des…
…allem bei Einmalzahlungen stellt sich aber die Frage, ob nicht möglicherweise eine Veräußerung des Lizenzrechtes erfolgt ist. Trifft dies zu, so ist eine steuerliche Erfassung in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" nicht möglich, da hier nur die Erträgnisse aus der Nutzung des Rechtes einbezogen sind…
…aber wieder hat zur Folge, dass bei der Ermittlung des der österreichischen Betriebstätte zuzuordnenden Gewinnes darauf Bedacht zu nehmen ist, dass der dem Unternehmen aus dem Österreich-Geschäft erwachsende Gewinn durch Nutzung des der Betriebstätte zuzuordnenden Firmenwertes "mitverdient" worden ist, was zu einer entsprechenden Abgeltung…
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen liegt in folgendem Fall eine Gestaltungsform vor, die eine zweckwidrige Nutzung des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens anstrebt: Eine deutsche Bank möchte eine Anleihe emittieren, wobei die österreichischen Anleihezeichner vor der 25-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuerbelastung abgeschirmt werden sollen. Zu diesem…
…deutschen Verständigung vom 1. Juni 1994 (Z 7 des Ergebnisprotokolls) auch die Liquiditätsgewinne nach Artikel 6 der Besteuerung in Österreich unterliegen, soweit sie in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens stehen. Liegt ein Fall eines deutschen Immobilien-Investmentfonds vor, dann erübrigt es…
…bezogenen Kapitalerträge werden daher - mag dies auch über den Umweg des "ausschüttungsgleichen Ertrages" geschehen - steuerlich dem österreichischen Anleger zugerechnet. Erwirbt daher eine österreichische Körperschaft Anteile an einem ausländischen Investmentfonds und wünscht sie unter Nutzung des österreichischen DBA-Netzes die vorgesehene Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen…
…20% auf die Nutzung des Instrumentes entfällt, so unterliegt der Gesamtbetrag des Pauschalentgeltes dem 20%igen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Korrespondierend dazu sind die Ansässigkeitsstaaten der Künstler auf Grund der mit Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen verpflichtet, ihre Steuerentlastungsmaßnahmen ebenfalls hinsichtlich des Gesamtbetrages des Pauschalentgeltes zu setzen…
…dass Zinsenertrag, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung unterliegt. Dies entspricht der im Verständigungsfall "XXXX" getroffenen Lösung, derzufolge Zinsenertrag aus Deckungswerten für die Abfertigungsrückstellung ebenfalls…
…dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung des Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird daher auch innerhalb eines Konzerns eine inländische Vertriebstochtergesellschaft von Konzernprodukten nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet werden können. Die reine Handelstätigkeit stellt jedenfalls keine lizenzpflichtige Nutzung des Warenzeichens dar (BFH 27.07…
…Ob dieser Umkleideraum allerdings auch auf der Ebene des internationalen Steuerrechts eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland darstellt, bedarf einer genaueren Durchleuchtung der Nutzungsintensität. Bei einer - gemessen am Gesamtvolumen der deutschen Leistungserbringung - bloß untergeordneten Nutzung des Umkleideraumes (wenn dieser Umkleideraum daher eine…
…da nur sie zur Nutzung des den Kapitalertrag abwerfenden Vermögens (der Konzernforderung) berechtigt ist; nur sie kann als Vertragspartei des Kreditvertrages mit dem Kreditnehmer z.B. über Veränderungen in der Laufzeit des Darlehens, der Rückzahlungsverpflichtungen, des Zinssatzes und damit über das Volumen der Zinseneinkünfte verhandeln…
…MK Art. 5 Z 18). Bei einer Nutzung des Homeoffice an zwei Tagen pro Woche kann nicht von einer bloß gelegentlichen Nutzung ausgegangen werden (VPR 2021 Rz 262). Darüber hinaus kann eine Tätigkeit nur dann als bloße Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 5 Abs. 4…
…3392). Eine gewisse Verfügungsmacht des Unternehmers über die Anlage oder Einrichtung ist notwendig (vgl. Ritz, BAO6, § 29 Rz 7 mit Verweis auf BFH, BStBl 1987 II 162). Diese Verfügungsmacht wird dem Arbeitgeber faktisch im Wege der betrieblichen Nutzung des Homeoffice durch seinen Arbeitnehmer verschafft. Damit…
…Die auf die Nutzung des unbeweglichen Vermögens entfallende Entgeltkomponente wird daher im gegebenen Zusammenhang (5-tägige wissenschaftliche Großveranstaltung eines gemeinnützigen Vereins) vernachlässigbar sein. Denn auch die Großveranstaltung des Vereins selbst findet in einem Gebäude statt und ist damit ebenfalls durch die Nutzung von unbeweglichem Vermögen…
…der Gewinnchancen) ist diese Voraussetzung erfüllt. Artikel 6 des DBA-Malta hält diesen inländischen Besteuerungsanspruch auch auf völkerrechtlicher Ebene aufrecht. Denn nicht nur "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" sondern auch Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" sind dem Lagestaat der Immobilie zur Besteuerung überlassen…
…Zinsenertrag in die deutsche Besteuerungsgrundlage einbezogen, dann kann der deutschen Steuerverwaltung hierbei nicht entgegengetreten werden, wenn der Zinsenertrag "in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht" (Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994). Dies wäre zB gegeben…
…festgehalten. Es findet sich dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1…
…dort folgende Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1.6.94…