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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 398

Pauschalgagen an ausländische Künstler

geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/13-IV/4/94vom 12.04.1994

Wortlaut laut Findok

Erhält ein ausländischer Künstler (z.B. ein Geigenvirtuose) für einen Konzertabend in Österreich ein Pauschalentgelt, das vereinbarungsgemäß zu 80% auf die künstlerische Leistung und zu 20% auf die Nutzung des Instrumentes entfällt, so unterliegt der Gesamtbetrag des Pauschalentgeltes dem 20%igen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Korrespondierend dazu sind die Ansässigkeitsstaaten der Künstler auf Grund der mit Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen verpflichtet, ihre Steuerentlastungsmaßnahmen ebenfalls hinsichtlich des Gesamtbetrages des Pauschalentgeltes zu setzen (sei es durch Steuerfreistellung oder durch Anrechnung der österreichischen Gesamtsteuer, je nach Art der gemäß dem DBA anzuwendenden Entlastungsmethode). 12. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Künstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitMusikerGastspielGastspielvergütungUnterhaltungsdarbietungSteuerentlastungFreistellungBefreiungsmethodeBefreiungssystemAnrechnungssystemAnrechnungsmethodeUnterhaltungsdarbietungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0101/13-IV/4/94
Stammnummer
17969
Gültig
12.04.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF