Findok · EAS-Auskünfte
EAS 398
Pauschalgagen an ausländische Künstler
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/13-IV/4/94vom 12.04.1994
Wortlaut laut Findok
Erhält ein ausländischer
Künstler (z.B. ein Geigenvirtuose) für einen Konzertabend in
Österreich ein Pauschalentgelt, das vereinbarungsgemäß zu 80%
auf die künstlerische Leistung und zu 20% auf die Nutzung des Instrumentes
entfällt, so unterliegt der Gesamtbetrag des Pauschalentgeltes dem 20%igen
Steuerabzug gemäß
§ 99 EStG. Korrespondierend dazu sind die
Ansässigkeitsstaaten der Künstler auf Grund der mit Österreich
abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen verpflichtet, ihre
Steuerentlastungsmaßnahmen ebenfalls hinsichtlich des Gesamtbetrages des
Pauschalentgeltes zu setzen (sei es durch Steuerfreistellung oder durch
Anrechnung der österreichischen Gesamtsteuer, je nach Art der
gemäß dem DBA anzuwendenden Entlastungsmethode).
12. April
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Künstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitMusikerGastspielGastspielvergütungUnterhaltungsdarbietungSteuerentlastungFreistellungBefreiungsmethodeBefreiungssystemAnrechnungssystemAnrechnungsmethodeUnterhaltungsdarbietungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/13-IV/4/94
- Stammnummer
- 17969
- Gültig
- 12.04.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF