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EAS 1675Nachzahlung deutscher Sozialversicherungs- und Firmenpensionen wegen Berufsunfähigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 719/1-IV/4/0012.06.2000

…österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für Belange des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; die Firmenpensionsnachzahlung ist hingegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens in Österreich steuerpflichtig. Beide Nachzahlungen sollen allerdings nach österreichischem innerstaatlichem Recht - soweit sie die dem Zahlungsjahr vorangehenden Kalenderjahre betreffen - die Steuerprogression im…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

…dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954 zum Entstehen eines Rückzahlungsanspruches führen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Dienstnehmer bereits für eine deutsche Konzerngesellschaft tätig war. Denn war ein Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft von 1982 bis September 1997 in Österreich tätig und…

EAS 1121Nachzahlung deutscher Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 193/2-IV/4/9708.08.1997

…Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche Bezüge im Veranlagungsverfahren außer Betracht bleiben und folglich sich nicht mehr progressionserhöhend auf die übrigen laufenden Einkünfte auswirken. Da für derartige Nachzahlungen die progressionserhöhende Wirkung bereits nach österreichischem inländischen…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

…ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Die Abkommensanwendung im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung kann daher zu keiner rückwirkenden Änderung der Sechstelgrenze führen. Gleiches gilt für die Verrechnung des Freibetrages von 620 Euro, der bereits bei der Erfassung der ersten Sonderzahlung zum Ansatz kommt (vgl. VwGH 10.2.1982…

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

…sollten, stünde das Besteuerungsrecht Österreich als Ansässigkeitsstaat der Einkünfteempfänger zu: im erstgenannten Fall gemäß Art. 9 Abs. 4 DBA-Deutschland und im zweitgenannten Fall gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens. 19. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…igen österreichischen Tochtergesellschaft durchgeführt wird, aufgedeckt, daß für eine im Juni 1993 vorgenommene Gewinnausschüttung die in Österreich mit 25% abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze auf die deutsche Körperschaft(Einkommen)steuer angerechnet worden ist, dann tritt durch die auf deutscher Seite…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

…dann ist es jedenfalls verfehlt, darin einen Schadenersatz für die vorzeitige Vertragsauflösung im Rahmen der Frühpensionierung zu erblicken und die Kausalität mit der Aktivtätigkeit zu bestreiten. Doch selbst wenn der Anspruch erst anlässlich der vorzeitigen Vertragsauflösung vereinbart worden wäre, wird noch ein kausaler Zusammenhang mit…

EAS 2194Zeitverschobene Anrechnung ausländischer Quellensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 25/1-IV/4/0216.12.2002

…zB im Oktober 2000 gewinnerhöhend angesetzte Forderung erst bei der Veranlagung 2001 besteuert werden, dann muss nach diesen Grundsätzen die im Jahr 2002 gezahlte ausländische Steuer bei der Veranlagung 2001 berücksichtigt werden. 16. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…können, dass die 5-jährige Rückzahlungsfrist des § 240 BAO, die auch im Anwendungsbereich des DBA-Schweiz zur Anwendung kommt (EAS 1467), bereits abgelaufen ist. Denn diese Frist beginnt erst mit der Abgabenentrichtung im Jahr 2010 zu laufen (EAS 427). Bundesministerium für Finanzen, 18. April 2011

EAS 3117Nachzahlung einer Arbeitnehmergewinnbeteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3396-IV/4/200915.01.2010

Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach…

EAS 2715Pensionsabfindung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0203-IV/4/200620.04.2006

…Tätigkeitsstaates (hier: Österreich) entzogen und dem Ansässigkeitsstaat (hier: Schweiz) zur Besteuerung überlassen. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine "Aufhebungsvereinbarung" können die verschiedensten Abgeltungen vereinbart werden. Für die Beurteilung, welche davon dem Artikel 18 zuzuordnen sind und folglich "Ruhegehälter" im Sinn des Abkommens darstellen…

EAS 1467Rückerstattungsfristen im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 572/1-IV/4/9931.05.1999

…Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998 auch noch für die Jahre 1993 und 1994 eine Steuerrückerstattung geltend macht…

EAS 2228Interdependenz von Körperschafts- und Lohnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/2-IV/4/0311.02.2003

…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 888Jahresabschlusserstellung bei einer zeitverschobenen rumänischen Abzugssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 55/1-IV/4/9629.05.1996

…Vorsorge zu treffen sein, gleichzeitig aber in gleicher Höhe die den Körperschaftsteueraufwand mindernde Anrechnungsberechtigung zu berücksichtigen sein; im Ergebnis heben sich damit die beiden Vorkehrungen in ihrer Wirkung auf die Rückstellungshöhe auf. 29. Mai 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

…9 Abs. 4 des Abkommens (Ruhegehälter) derselbe Inhalt wie dem Artikel 18 des OECD-Musterabkommens zugemessen, dann kann die Gehaltsfortzahlung nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der für Ruhegehälter maßgebenden Bestimmung unterstellt werden, da es sich hiebei weder um Ruhegehälter noch um diesen "ähnliche Zahlungen" handelt. Wegen…

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

…Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass ihnen damit auch die Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z…

EAS 2714Konzernlizenzgebühren in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0202-IV/4/200620.04.2006

…Finanzamt zu stellen (§ 99a Abs. 8 EStG 1988). Auf Grund des am 21.3.2006 unterzeichneten (aber noch nicht ratifizierten) Änderungsprotokolls zum DBA-Schweiz wird mit Wirkung ab 1.1.2006 die 5%ige Quellenbesteuerung für grenzüberschreitende Lizenzgebührenzahlungen insgesamt beseitigt. Rückzahlungsanträge, die nach dem Inkrafttreten…

EAS 2594Nachversteuerung bei Wegzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0259-IV/4/200519.04.2005

…der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch Wegzug kann sonach die Verpflichtung zur Nachversteuerung doppelverwerteter Auslandsverluste nicht beseitigt werden. 19. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3390Zahlungen im Zuge eines argentinischen Pensionierungsprogramms
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0785-VI/8/201615.08.2017

…nichts, dass sich aufgrund der Belastung von 32 der insgesamt 49 Zahlungen mit effektiv rund 30% argentinischer Steuer bei einer jahresübergreifenden, auf sämtliche der 49 Zahlungen bezogenen Betrachtung eine Durchschnittsteuerbelastung von insgesamt mehr als 15% ergeben würde. Für die Kalenderjahre, in denen eine Befreiung iSd …

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

…wirtschaftlicher Betrachtung nicht als Quellensteuer der (verdeckten) Gewinnausschüttung, sondern als eine pönalisierende Sanktion dar. Weder können Doppelbesteuerungsabkommen noch kann die EU-Mutter-Tochterrichtlinie so ausgelegt werden, dass sie zu einer Freistellung von Sanktionen gegen grob verschuldete Rechtsverstöße verpflichten.   Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2008