…in Österreich ansässige GmbH, die zu 58% an einer britischen Tochtergesellschaft beteiligt ist, von dieser eine Gewinnausschüttung, so wäre diese Gewinnausschüttung sowohl nach den Grundsätzen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 255 S 6) als auch nach jenen des Art. 10 Abs…
Falls Österreich mit 1.1.1995 der Europäischen Union beitritt, wird die "Mutter-Tochter-Richtlinie" (Richtlinie vom 23.7.1990, 90/435/EWG, ABl. L 225 20.8.90 S. 6) Österreich verpflichten, dafür zu sorgen, dass Gewinnausschüttungen österreichischer Tochtergesellschaften an deren in EU-Staaten…
…1996, Rs C-283/94, Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass aber andererseits dann, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht daher…
Bestehen auf Parteienseite Zweifel darüber, ob eine in der Steuerfreizone von Madeira errichtete Muttergesellschaft einer österreichischen Tochtergesellschaft die Voraussetzungen des Artikels 2 der EG-Richtlinie Nr. 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 erfüllt, wird hierüber zweckmäßigerweise eine Bescheinigung der portugiesischen Steuerverwaltung einzuholen sein. Allerdings…
Es ist richtig, dass die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem…
…Oktober 1996, Rs. C-283/94, Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass aber andererseits dann, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht…
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine ausländische Holdinggesellschaft vorgenommen, ist die Steuerentlastung nach den Intentionen des § 94a Abs. 2 EStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Denn in derartigen Fällen, soll die Finanzverwaltung in die Lage…
…nachträgliche) Gewinnausschüttung zwar der niederländischen Gesellschaft zugerechnet, doch ist diese im Zeitpunkt des Einkünftezuflusses nicht mehr Muttergesellschaft der ausschüttenden österreichischen Gesellschaft. Nach dem reinen Wortlaut sowohl der "Mutter-Tochter-Richtlinie" als auch des zu ihrer Umsetzung in das EStG aufgenommenen § 94a EStG können sich aber…
…Muttergesellschaft aus, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94a EStG keiner österreichischen Abzugsbesteuerung. Mit § 94a EStG wurde auf österreichischer Seite die EU-"Mutter-Tochter-Richtlinie" umgesetzt; diese Bestimmung wird nicht dadurch unanwendbar, dass die nach Deutschland ausgeschütteten Gewinne aus einer nach § 10 Abs. 2…
…Teil ihres Gewinnes (der aus der Gewinnausschüttung ihrer operativ tätigen deutschen Tochtergesellschaft stammt) an die beiden deutschen Mutter-Holdinggesellschaften (Organgesellschaften eines deutschen operativ tätigen Organkreises) abzuführen, dann wird dieser Gewinntransfer von Österreich nach Deutschland durch die EG-Mutter-Tochter-Richtlinie und auf ihrer Grundlage durch …
…oder unter Zwischenschaltung einer niederländischen Holdinggesellschaft eine Österreich-Beteiligung halten, ist für den Grad des potenziellen Mißbrauchs der EU-Mutter-Tochterrichtlinie unerheblich. Und es wurde bereits in EAS 996 ausgesprochen, dass bei EU-richtlinienkonformer Interpretation von § 94a EStG dieser Bestimmung keine über die Verhinderung von…
…einfache Art und Weise eine zweckentfremdete Nutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie unterbunden werden, die darin besteht, dass Nichtberechtigte kurzfristig nur zum Zweck der steuerfreien Vereinnahmung der Gewinnausschüttung die maßgebenden Steuerentlastungsbedingungen herstellen. Dieser kurzfristige "Einkauf" in die Mutter-Tochterrichtlinie kann nicht nur durch kurzfristige Übertragung einer…
…Fassung; "Mutter-Tochter-Richtlinie") nicht für Directive-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll also unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Mitgliedstaaten schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen (vgl…
…in dieser Vorschrift aufgestellten Voraussetzungen erfüllt ist." Die Regelung des § 50d Abs. 3 dEStG (2007) verstößt somit gegen die Vorschriften der Mutter-Tochter-Richtlinie sowie gegen die Niederlassungsfreiheit und auch die Nachfolgeregelung des § 50d Abs. 3 dEStG (2012) ist bereits Gegenstand eines anhängigen EuGH-Verfahrens…
…solchen Fall ein Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich ergeben. Da sonach die Zwischenschaltung der deutschen Holdinggesellschaft zwar zu einer Lukrierung der deutschen Körperschaftsteuervorbelastung und auf der Grundlage der Mutter-Tochter-Richtlinie zu einer Vermeidung der deutschen Quellenbesteuerung führt, nicht jedoch eine Verminderung österreichischer Steuern bewirkt…
…EStG ebenfalls enthaltene "Unmittelbarkeitserfordernis" im Hinblick auf die EG-Mutter-Tochterrichtlinie auch bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen über Personengesellschaftsbetriebstätten innerhalb der EU gewahrt bleibt, hat keine Ausstrahlwirkung auf die Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94 Z 2 EStG, weil die Mutter-Tochterrichtlinie auf diese Fälle keine Anwendung findet…
Gemäß § 4 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG 1988, BGBl. Nr. 56/1995, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerbefreiung einer Gewinnausschüttung an eine ausländische Muttergesellschaft durch eine Ansässigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Schüttet daher eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren Gewinn an ihre ausländische Muttergesellschaft aus, dann kann diese…
§ 94a EStG will sicherstellen, daß die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken mißbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, daß Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die…
…EStG will sicherstellen, dass die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für…
Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft mittelbar (über eine österreichische, doppelstöckige Personengesellschaft) zu 100% von einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional…