…Artikels 23 DBA-USA anzurechnen wäre. Das DBA-Ö/Großbritannien dürfte der steuerlichen Erfassung in Österreich selbst dann nicht entgegenstehen, wenn Großbritannien den Mitarbeiter als ansässig einstufen sollte, da anzunehmen ist, dass bei einer solchen bloß vorübergehenden Ansässigkeit ein Fall der "Remittance-Klausel" des Art…
…sondern in Erfüllung eines der GMBH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen Auftrages als Projektleiter in Österreich tätig wird, wenn er sonach eine Doppelfunktion erfüllt : einerseits Leitung der GMBH-Geschäfte und andererseits Mitarbeit bei der den Unternehmensgegenstand der GMBH bildenden technischen Entwicklungsprojekte. Das BM für…
…der Errichtung einer Sekundärkupferhütte in Indien mitwirkt, begründet dadurch gemäß Artikel II Abs. 1 lit. g (bb) DBA-Indien unabhängig von der Dauer der Mitarbeit eine Betriebstätte in Indien (nur beim Lieferanten der Maschinen würde nach einem österreichisch-indischen Notenwechsel hinsichtlich der Hilfeleistung bei der…
…dies der Fall ist, lässt sich nicht im ministeriellen EAS-Verfahren klären. Denn sollte es beispielsweise so sein, dass nicht mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit mit einer künftig wertvolleren Mitarbeit des Dienstnehmers im inländischen Unternehmen gerechnet werden kann, dann müsste der "Differenzaufwand" bei Ermittlung…
…der ihn treffenden Offenlegungspflicht. Wie bereits in EAS 909 ausgeführt wurde, vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Denn würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit…
…einer informell mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten Auffassung vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer ausländischen Steuerverwaltung…
…und geht in der Folge US-Liegenschaftsvermögen im Erb- oder Schenkungsweg auf seine Ehegattin über, so ist Österreich entweder gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 5 DBA(Erb)-USA oder gemäß Artikel 7 DBA(Erb)-USA verpflichtet, den Vermögensübergang von der Erbschafts-…
…zahlreiche Anlagen, Maschinen sowie Grundstücke und Mitarbeiter verfügt. Die Beteiligung steht im Privatvermögen des Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige eröffnete darüber hinaus einen in Ungarn eingetragenen landwirtschaftlichen Betrieb in Form eines Einzelunternehmens, welcher aufgrund der österreichischen Ansässigkeit des Unternehmers als österreichisches Unternehmen zu werten ist (Art. 3…
…der Besteuerung befreit. Dies hat auf österreichischer Seite dazu geführt, diesen Personenkreis als bloß "beschränkt steuerpflichtig" anzusehen (VwGH 29.01.1965, 0202/63). Offenbar werden auch die österreichischen Mitarbeiter an der österreichischen Botschaft in den USA nach US-Recht als "nichtansässig" eingestuft; darauf deutet der…
…deutsche Unternehmen in Österreich keine zur Körperschaftsteuerpflicht führende Vertreterbetriebstätte entsteht. Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre gemäß Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland der Umstand, dass der Mitarbeiter über eine Abschlussvollmacht verfügt. Allerdings ergibt sich aus dem Kommentar zum OECD-Musterabkommen…
…der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung in Österreich erfolgt indessen gemäß Artikel 15 Abs. 3 des Abkommens nur unter Progressionsvorbehalt, sodaß die freizustellenden deutschen Bezüge im Jahr 1996 und 1998 für die Ermittlung des auf die Inlandsbezüge dieser Jahre anzuwendenden Steuersatzes anzusetzen sind. Ob Deutschland bei…
Wurden einem Mitarbeiter eines US-Konzerns vor seiner Mitte 1993 erfolgten dreijährigen Entsendung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Ansehung seiner Arbeitsleistung für den Konzern mehrere Aktienoptionsrechte eingeräumt, deren Ausübung ihm im Jahr 1996 (vor der Wohnsitzrückverlegung in die USA) Einnahmen in der Größenordnung von über…
…Konzernunternehmen in den USA ansässige Mitarbeiter sporadisch nach Österreich entsandt, führt deren Arbeitsausübung in Österreich gemäß Artikel 15 DBA USA nur dann zu einer inländischen Besteuerung, wenn diese Entsendung in eine Betriebstätte des US-Unternehmens erfolgt ist oder wenn der Inlandsaufenthalt 183 Tage innerhalb eines…
…Wird ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens in einen "Nicht-DBA-Staat" entsandt und mit seinen Bezügen dort einer Besteuerung in Höhe von 10.145 Euro unterworfen, dann ist für die Beurteilung der Frage, ob die für die Steuerfreistellung in Österreich erforderliche 15%-Grenze der ausländischen…
…sicher der inländischen Volkswirtschaft dient". Er hat allerdings in Abrede gestellt, dass der wirtschaftliche Erfolg von im Ausland tätigen Konzernmitarbeitern "unmittelbar" der inländischen Volkswirtschaft zugute kommt, wenn diese Mitarbeiter bei einer ausländischen Enkelgesellschaft der österreichischen Kapitalgesellschaft als Dienstnehmer tätig sind. Es ist einzuräumen, dass bei…
…Allfällige weitere Vereinfachungen bei der Steueraufteilung müssten mit dem zuständigen österreichischen und deutschen Finanzamt abgesprochen werden. Da die deutsche Kapitalgesellschaft ihren Mitarbeiter in einer österreichischen Betriebstätte beschäftigt, ist sie gemäß § 47 Abs. 1 EStG 1988 zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Nach Maßgabe des § 1 der DBA-Entlastungsverordnung…
…wird. Sind Mitarbeiter hingegen tatsächlich gleichzeitig für die tschechische und die österreichische Konzerngesellschaft tätig, dann wird nach - mit Tschechien noch nicht abgestimmter Auffassung - eine Auslegung vertretbar erscheinen, derzufolge jeweils festgestellt werden muss, ob die genannten Tage als Unterbrechung der tschechischen oder als Unterbrechung der österreichischen…
…Verkaufsvollmacht (im weiten Sinn des Artikels 5 Abs. 5 DBA-USA) angesehen werden. Bei der Beurteilung, ob der Tätigkeitsablauf der Konzernmitarbeiter so zu werten ist, dass für die US-Gesellschaft in Österreich eine Vertreterbetriebstätte begründet wird, oder ob dies nicht der Fall ist, bleibt unerheblich…
…Wurde ein Mitarbeiter einer deutschen Kapitalgesellschaft zum Geschäftsführer einer slowakischen Konzerngesellschaft bestellt und findet aus diesem Anlaß ein Arbeitgeberwechsel von der deutschen zur slowakischen Gesellschaft sowie ein Wohnsitzwechsel von Deutschland nach Österreich statt, wobei regelmäßig vom österreichischen Wohnsitz zu dem neuen Arbeitsplatz in der Slowakei…
…jährlich nicht übersteigende Entsendung eines ihrer Mitarbeiter erfüllt, dann ist bei steuerlicher Anerkennung dieser Gestaltungsform zunächst festzustellen, ob die deutsche GmbH zur Erfüllung ihrer Aufgaben über eine österreichische Betriebstätte verfügt. Eine solche wäre z.B. in jenem Raum gegeben, der dem deutschen Geschäftsführer als Büroraum…