…der in DBA-Partnerstaaten ansässigen Luftfahrtlinien daher von der Gewerbeertragsbesteuerung und der Lohnsummenbesteuerung freigestellt waren. Mit dem Wegfall der Gewerbeertragsteuer ist keine sachliche Rechtfertigung mehr gegeben, eine nicht vom Einkommen, sondern ausschließlich von Unternehmensaufwand (=Lohnsumme) erhobene Abgabe in den sachlichen Geltungsbereich eines Abkommens zur Vermeidung…
…Luftfahrtunternehmen, denen in der Vergangenheit auf der Grundlage von § 48 BAO eine Befreiung von der Lohnsummensteuer eingeräumt worden ist, unterliegen der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung (Pkt. 15…
…die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und für die Lohnsummensteuer. Die Abkommen wurden im Interpretationsweg stets so verstanden, dass immer dann, wenn Österreich durch…
…die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und für die Lohnsummensteuer. Die Abkommen wurden im Interpretationsweg stets so verstanden, dass immer dann, wenn Österreich durch…
…Gewerbesteuer (einschließlich der Lohnsummensteuer) ist das thailändische Unternehmen gemäß Artikel 7 freizustellen. Da das Abkommen gemäß seinem Artikel 2 Abs. 4 auch für gleichartige, nach Abkommensunterzeichnung neu eingeführte Abgaben gilt, ist das thailändische Unternehmen auch von der 1994 an die Stelle der Lohnsummensteuer tretenden Kommunalsteuer…
…DBA-Schweiz zu, so ergibt sich aus der DBA-Anpassungsklausel des Artikels 2 Abs. 4 für Österreich in gleicher Weise eine Verpflichtung zur Steuerfreistellung von Kommunalsteuer wie dies vor der Steuerreform 1994 für die Lohnsummensteuer gegolten hat. 30. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b (vi) im sachlichen Abkommensbereich eingeschlossen ist, ist das DBA daher…
…Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b (vi) im sachlichen Abkommensbereich eingeschlossen ist, ist das DBA daher…
…gelten, besteht Dienstgeberbeitragspflicht. Es ist wohl richtig, daß die Kommunalsteuer vom sachlichen Anwendungsbereich jener Doppelbesteuerungsabkommen erfaßt ist, die die Gewerbesteuer samt Lohnsummensteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich aufgenommen haben und die eine automatische Anpassungsklausel nach dem Muster von Artikel 2 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens enthalten…
…erforderlich ist, ist erfüllt, wenn die Grenzwerte des Schlussprotokolls über das Verhältnis des aktiven Anlagevermögens des österreichischen Unternehmens zu jenem des US-Unternehmens und das Verhältnis der österreichischen Betriebseinnahmen aus aktiver Tätigkeit zur US-Lohnsumme erreicht werden. Der Erheblichkeitstest wäre daher z.B. nicht erfüllt…
…der Abgabepflichtigen durch die Einführung einer neuen Steuer ändert, steht der Gleichartigkeit der beiden Steuern nicht entgegen (sinngemäß VwGH 3.8.2000, 99/15/0265, zur Vergleichbarkeit von Lohnsummensteuer und Kommunalsteuer im Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 2 des alten DBA-Deutschland). Entscheidend wäre hier…
…Umstand, dass die Kommunalsteuer als Nachfolgesteuer der nach Artikel 2 vom DBA-Anwendungsbereich erfassten Lohnsummensteuer ebenfalls in den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens fällt, ist im gegenständlichen Zusammenhang nichts zu gewinnen. Denn Steuerfreistellungsverpflichtungen für die Kommunalsteuer folgen nur jenen, die mit der seinerzeitigen Lohnsummensteuer verbunden waren…
…Körperschaftsteuer vergleichbar sein. Dies wäre etwa nicht der Fall, wenn im Ausland lediglich eine umsatzsteuerähnliche Abgabe erhoben wird; auch wäre eine dem ausländischen Arbeitgeber auferlegte Lohnsummensteuer nicht mit der österreichischen Lohnsteuer vergleichbar. 24. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wird. Das DBA-USA bezieht sich auch nicht auf die Lohnsummensteuer; soweit die in die USA gezahlten Gehälter aber gemäß dem Abkommen in Österreich von der Lohnbesteuerung freizustellen sind, fällt gemäß § 26 Abs. 2 GewStG keine Lohnsummensteuerpflicht an. 22. September 1991 Für den Bundesminister: Dr…